Leibesvisitation bei Polizeikontrolle durch "hastige Bewegung" legitimiert?

8 Antworten

Selbst wenn nicht, die Polizei kann fast immer eine legitime Durchsuchung durchführen.

Das POLG und die StPO kennen da reichlich Möglichkeiten als Begründung.

Ja, wenn die Polizei den Verdacht hat, dann darf sie das.

Wenn man das vermeiden will, lungert man halt nicht trotz Verbot irgendwo rum.

Ja, das reicht, ist ja auch totaaaal unauffällig, gell.

Ja, das ist legitim.

Wenn ein Polizist eine hastige Bewegung gesehen hat, reicht ihm das völlig aus, eine Untersuchung vorzunehmen. Er muss sich dafür überhaupt nicht rechtfertigen.