Leben wir überhaupt noch in einem Rechtsstaat?

AriZona04  14.07.2024, 15:19

Ich hab kein Bock auf Cookies. Wer ist Deine Quelle?

PanzerWaffe 
Beitragsersteller
 14.07.2024, 15:20

Steht doch auf dem Link?

Focus und Spiegel

5 Antworten

Das ist die Headline... Er hat die Auflage, nicht mehr als 0.5 Promille im Blut zu haben und 22 Monate Bewährung.

Kommt aufs Gerichtsurteil an, aber wenn er innerhalb der 22 Monate erneut straffällig wird, kommt er die knapp 2 Jahre in den Knast + die Strafe obendrauf. Kann auch sein, dass ein Blutalkoholwert von über 0.5 Promille ebenfalls dafür ausreicht.

Zudem sind Urteile von Jugendstrafgerichten IMMER geringer, als bei normalen Strafgerichten.

Find ich grundsätzlich auch erstmal besser, als jemanden in jungen Jahren wegzusperren und Resozialisierung quasi unmöglich zu machen.

Bei solchen Delikten hingegen wird es dann aber langsam etwas fragwürdig.


PanzerWaffe 
Beitragsersteller
 14.07.2024, 15:28

Er gehört abgeschoben.

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NoArtFX  14.07.2024, 15:32
@PanzerWaffe

Wieso? Er hat eine Arbeit, zahlt in DE Steuern etc.

Sein Fehler war der Alkohol. Kann jedem Deutschen genauso passieren und ist auch schon passiert.

Die Tat hat er als Minderjähriger gemacht, daher Jugendstrafgericht, was auch bei Deutschen Jugendlichen solche Strafen verhängt.

Er hat noch eine Chance erhalten und nutzt diese jetzt hoffentlich.

Zeigte Reue (ob echt oder gut vorgespielt weiss man natürlich nicht).

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PanzerWaffe 
Beitragsersteller
 14.07.2024, 15:33
@NoArtFX

Er hat 5 Frauen traumatisiert. Er hätte schon längst im Flieger sitzen müssen.

Keine Million an Steuergelder wiegt eine Vergewaltigung ab.

Oder für wie viel würdest du den Wert eines Menschen ansetzen?

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NoArtFX  14.07.2024, 19:14
@PanzerWaffe
Keine Million an Steuergelder wiegt eine Vergewaltigung ab.

Schmerzensgeld wird nicht durch Steuergelder bezahlt, sondern vom Täter direkt.

Oder für wie viel würdest du den Wert eines Menschen ansetzen?

Vergewaltigung ist nicht Mord oder Totschlag. Daher hinkt da der Vergleich etwas.

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PanzerWaffe 
Beitragsersteller
 14.07.2024, 21:22
@NoArtFX
Vergewaltigung ist nicht Mord oder Totschlag. Daher hinkt da der Vergleich etwas.

Viele sind dannach psychisch am Ende. Darauf folgen dann Depressionen oder/und schwere Traumas. All dies kann zum Suizid führen oder auch ohne einem das Leben versauen.

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Ist halt ein Jugendgericht, obwohl er mittlerweile schon älter ist. Da sind die Strafen milder als bei Erwachsenen. Es zählt nur der Zeitpunkt der Tat.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

PanzerWaffe 
Beitragsersteller
 14.07.2024, 15:19

5 Frauen... eine die Jahrelang Therapie brauchte.

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PanzerWaffe 
Beitragsersteller
 14.07.2024, 15:22

Ich bin auch noch Jugendlich darf ich das also auch und mit nur 2000€ als Strafe davonkommen wenn ich ganz doll Tschuldigung sage oder gilt das nur für den Fantastisch integrierten Mohammad?

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PanzerWaffe 
Beitragsersteller
 14.07.2024, 15:25
@Velbert2

Ach danke. Wollte schon immer schwer kriminell werden und mit Bewährung davonkommen. (Ironie)

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Den Richter sollte man sofort seines Amtes entgehen. Eine Strafe für ihn die sich gewaschen hat und zusätzlich noch ein Disziplinarverfahren.


DasFloYT  14.07.2024, 15:28

Du hast keine Ahnung von unserem Strafrecht, hm?

Lies dir mal §177 StGB durch.

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Jochen5  14.07.2024, 17:28
@DasFloYT

Siehe mein Kommentar den ich an @Velbert2 geschrieben habe.

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Jochen5  14.07.2024, 19:57
@Jochen5

@Velbert2

Es kann aber auch nicht sein, dass jemand bei einer Vergewaltigung frei rum laufen darf. Trotz Jugendstrafrecht sollte derjenige mal für ein paar Jahre weggesperrt werden. Den Beitrag meinte ich

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Velbert2  14.07.2024, 15:28

Wenn es im Rahmen des Jugendstrafrechts so vorgesehen ist, dann ist es in Ordnung. Es sei denn, er ist unter der festgelegten Mindeststrafe geblieben. Richter haben immer einen gewissen Spielraum bei der Festlegung der Strafen.

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Jochen5  14.07.2024, 17:26
@Velbert2

Es kann aber auch nicht sein, dass jemand bei einer Vergewaltigung frei rum laufen darf. Trotz Jugendstrafrecht sollte derjenige mal für ein paar Jahre weggesperrt werden.

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Ich finde es erschreckend, dass es hier wieder Kommentare gibt, wo es heißt:
"Ja, der Richter ist unfähig und sollte entmachtet und eingesperrt werden."

Nein! Der Richter handelt nach dem Gesetz. Das Gesetz ist das Problem, nicht die Juristen.

Unser Strafrecht ist hunderte von Jahren alt. Damals galten Waren als wertvoller, als Leib und Leben von Menschen. Entsprechend kriegt man für einen Diebstahl eine höhere Strafe, als für Körperverletzung (Nicht immer, aber oft).
§177 regelt die Vergewaltigung und da gibt es Fälle, mit 3 Monaten bis 3 Jahren Strafe.
Das sind halt milde Strafen, wie wenn du jemanden ins Gesicht schlägst.

Man müsste das Gesetz ändern, nicht die Richter dafür kritisieren.


PanzerWaffe 
Beitragsersteller
 14.07.2024, 15:29

Ich habe nie den Richter kritisiert.

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DasFloYT  14.07.2024, 15:29
@PanzerWaffe
Ich finde es erschreckend, dass es hier wieder Kommentare gibt, wo es heißt:

Das habe ich auch nie behauptet.

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DasFloYT  14.07.2024, 15:30
@DasFloYT

Und ich denke, die Strafe ist angemessen für einen damals Teenager.

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Jochen5  14.07.2024, 17:31
@DasFloYT

Er könnte dann wenigstens die höchst mögliche Strafe aussprechen. Im. Gesetzt heißt es wird mit bis zu so und so viel Jahre bestraft. Dann sollte der Richter das auch ausschöpfen. Die Opfer leiden schließlich ein lebenslang.

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DasFloYT  14.07.2024, 17:37
@Jochen5

Nein, kann er ggf. nicht.

Wenn du dir mal §177 StGB durchliest wirst du merken, dass die Länge der Strafe an Bedingungen geknüpft ist.
Dann ist das noch ein Jugendgericht gewesen, dort Fallen die Strafen (zurecht) geringer aus. Wie gering werden die Geschworenen wohl besser beurteilen können als wir.
Außerdem hat der noch sein ganzes Leben vor sich. Das jetzt zu ruinieren und ihn 10 Jahre wegsperren ist falsch. Eine kleine Strafe und Rehabilitation sind meist der Schlüssel.

Du kannst beruhigt davon ausgehen, dass die große Mehrheit der Richter im Sinne der Opfer, und vor allem im Sinne des Gesetzes handelt.

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Natürlich leben wir in einem solchen.

Aber es könnte diskutiert werden, ob die Strafmündigkeit ab 18 i.d.R. nach Erwachsenenstrafrecht erfolgen sollte.

Denn schließlich ist man mit 18 volljährig .