Kennt ihr Menschen, die schonmal Sex in der Öffentlichkeit hatten und damit eine Freiheitsstrafe nach § 183a StGb von bis zu einem Jahr riskiert/bekommen haben?

2 Antworten

§ 183a StGB Erregung öffentlichen Ärgernisses

Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.

Voraussetzung für eine Verurteilung ist also Vorsatz. Dieser müssten dem/den Beschuldigten nachgewiesen werden.

Wer erwischt wird und zugibt absichtlich und wissentlich gehandelt zu haben, ist selbst schuld!


erdnaandre 
Beitragsersteller
 17.04.2022, 02:13

Und wie hoch ist die Strafe, wenn der Täter es in Kauf genommen hat?

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Nein, das ist wahrscheinlich nur sehr sehr sehr selten vorgekommen.

Das ist die Höchststrafe die man dafür bekommen kann. Also muß man schon was richtig heftiges machen, das auch noch mehrmals.