Kann die folgende Aussage bereits sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz sein?

10 Antworten

Guten Abend!

Die sexuelle Belästigung wird nach dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und strafrechtlich unterschiedlich behandelt:

Eine sexuelle Belästigung im strafrechtlichen Sinne ist nach § 184i Abs. 1 StGB die körperliche Berührung des Opfers in sexuell bestimmbarer Weise. Darunter fallen alle Berührungen, die in einem sexuellen Kontext stehen beziehungsweise als sexuelle Berührung charakterisiert werden kann. Der BGH hat dazu einige Beispiele genannt wie Anfassen der Brüste, Klapser auf den Po oder Kuss auf den Mund. Verbale Äußerungen fallen jedoch nicht darunter. In diesem Fall ist eine sexuelle Belästigung im strafrechtlichen Sinne nach § 184i Abs. 1 StGB nicht gegeben.

Nach dem allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz gemäß § 3 Abs. 4 des AGG ist eine sexuelle Belästigung auch mit verbalen und non-verbalen Verhaltensweisen wie das Hinterpfeifen oder ein Kommentar zur Figur verbunden.

--> Hier ist es eher abzulehnen. Die Bemerkung muss schon einen sexuellen Inhalt haben, einseitig und/oder unangemessen sein. Ein nicht aufdringliches Kompliment wird eher in diesem Fall keine sexuelle Belästigung darstellen.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

Das ist erstmal ein Kompliment,aber gib Acht,oft wird dort Unsinn getrieben.Natürlich darf man aber niemanden vorverurteilen .LG

Nein, das ist ein ganz normales Kompliment

Völlig unbedenklich und auch nicht aufreizend oder so, einfach ein nettes Komliment über das man sich freut