Vergewaltigung oder sexuelle Belästigung?

Lextaina  23.04.2024, 19:55

Hast du ihr gesagt das du das nicht wolltest?

verreisterNutzer 
Beitragsersteller
 23.04.2024, 19:58

In diesem Moment hatte Ich eine Art schockstarre, weil Ich so Angst bekam. Sie hatte mich nicht gefragt, und Ich probierte ihr immer zu entkommen doch Sie kam immer wieder zu mir

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Sobald (gegen den Willen!) penetriert wird (unabhängig mit was) gilt es es als Vergewaltigung.

§177 StGB

(...) Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn
1.
der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder vollziehen lässt oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder von ihm vornehmen lässt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung),

Hey,

es ist beides und du solltest ihr klar machen das sowas nicht geht.

Sie anzeigen läuft auf gegenseitige Aussage raus, es sei denn du hast Zeugen.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Durch meine vier Kinder

xXTevlonXx  23.04.2024, 20:29

Aussage gegen Aussage führt nicht immer zwingend zur Einstellung eines Verfahrens. Der Richter entscheidet wessen Aussage er glaubhaft findet und häufig werden auch entsprechende Gutachten zur Feststellung der Glaubhaftigkeit etc. durchgeführt

xXTevlonXx  23.04.2024, 20:32
@JesJu

Die entsprechenden Gutachter sind schon in der Lage das ganze entsprechend zu beurteilen.

Das ist aufjedenfall wine vergewelatigung und mir tut es leid das du das erleben musstest.

Wenn du ganz klar gemacht hast das du es nicht willst ist es auf jeden Falls so!


verreisterNutzer  23.04.2024, 19:55

In diesem Moment bekam Ich Angst, und war in einer Art schockstarre, sodass ich nicht handeln konnte