Ist es sexuelle Belästigung, wenn mein bester Freund mich im Schlaf begrapscht hat?
Ich entschuldige mich hiermit schonmal für mögliche Probleme beim Nachvollziehen, ich wusste nicht wie ich es besser verständlich machen konnte
Wie oben genannt. Ich habe letztens bei meinem besten Freund übernachtet. Wir haben uns ein paar Treffen zuvor gegenseitig gestanden, dass wir bi wären. An dem Abend, bevor es passiert ist, hat er gesagt, dass er einen Crush hätte.
Ich hab ihn gefragt, wer es sei, aber er wollte es mir nicht sagen. Dann hab ich ihn gefragt, ob ich die Person kennen würde. Er meinte ja, also bin ich alle unseren gemeinsamen Freunde durch gegangen. Es war keiner von denen. Da hatte ich schon so das Gefühl, dass er von mir reden würde. Wir haben dann nicht mehr drüber geredet, weil mich der Gedanke unwohl gemacht hat. es war alles okay, bis wir dann schlafen gegangen sind.
Ich bin um circa 4:30 Uhr aufgewacht und dachte ich hätte einen komischen sexuellen Traum gehabt. Dann hab ich mich im Halbschlaf auf die andere Seite gedreht und eine Hand aus meinen Boxers gleiten fühlen. Ich hab langsam die Augen aufgemacht, weil ich erst dachte ich würde noch schlafen bzw. träumen.
Ich hab ihn dann halb aufgerichtet auf seinem Bett gesehen (ich lag nur auf einer Matratze auf dem Boden und er war auf seinem Bett etwa 20cm höher als ich). er hat dann seine Handytaschenlampe angemacht und zu mir rüber geleuchtet, wahrscheinlich um zu sehen, ob ich schlafe.
Ich hab dann schnell die Augen zu gemacht. Im ist anscheinend nicht aufgefallen, dass ich die Augen kurz offen hatte, weil er sich dann wieder hingelegt hat. Nachdem ich gemerkt hatte, dass er die Taschenlampe wieder ausgemacht hatte, hab ich die Augen leicht geöffnet und hab seinen Arm das Bett runterhängen gesehen.
Ich hab mich dann von ihm weggedreht und mir gesagt, dass ich am nächsten Morgen so schnell wie möglich gehe. Dann hab ich seine Hand wieder unter die Decke gleiten fühlen. Er hat mir dann an den Arsch gepackt und tatsächlich leicht zu gekniffen.
Ich hab dann so getan als würde ich aufwachen, in der Hoffnung, dass er es lässt. Das hat er dann auch glücklicherweise für die restliche Nacht.
Ich hab ihn dann nach langem Überlegen am nächsten Tag konfrontiert und er hat alles abgestritten und sich als "Opfer" dargestellt, indem er gesagt hat, ich hätte das nur geträumt und wie könnte ich ihm sowas vorwerfen.
Ich bin immer noch hin- und hergerissen. Ich habe meinen Eltern nichts erzählt und nur ein paar meiner Freunde wissen bescheid und selbst bei denen gibt es einige, die auf der Seite meines Freundes stehen.
Sorry nochmal für die Wand an Text und jegliche Rechtschrei- und Grammatikfehler
und danke für eure Aufmerksamkeit
12 Antworten
Guten Abend!
Nach dem was Sie hier geschildert haben kommt eine sexuelle Belästigung im Sinne des § 184i Abs. 1 StGB in Betracht. Danach wird bestraft, wer eine andere Person in sexueller bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt.
Hier müsste es erstmals eine körperliche Berührung in sexuell bestimmter Weise vorliegen. Danach gehören alle Berührungen, die geeignet sind, eine Person in sexuell bestimmte Weise zu nicht unerheblich belästigen. Wichtig ist, dass die Berührung sexuell orientiert ist. Flüchtigkeitsberührungen, Reflexe oder sonstige Berührungen, die keinen sexuellen Bezug haben (=leicht umarmen etwa) fallen nicht darunter. Dies ist im Einzelfall meistens nicht einfach zuzuordnen, weshalb man vor allem auf die Art und Weise der Berührung abstellt.
Ihr bester Freund hat seine Hand bei Ihnen im Boxer gleiten lassen. Hier haben Sie zum Zeitpunkt der Berührung geschlafen und dies erst im Nachhinein wahrgenommen, nachdem Sie wach geworden sind. Eine Belästigung liegt dann vor, wenn nach äußeren Umständen aus der Perspektive des Opfers eine nicht unerhebliche Beeinträchtigung der sexuellen Selbstbestimmung gegeben ist. In der Praxis bereitet dies erhebliche Probleme. Weil er direkt davon abgelassen hat, nachdem Sie wach geworden sind und das ein Indiz dafür ist, dass er wusste, dass Sie das nicht unbedingt mögen, wäre das annehmbar.
Im Schlaf kann jedoch keine Wille, also ein subjektives Empfinden entstehen, sondern nur im Zustand des Bewusstseins (im Schlaf ist man einwilligungsunfähig). So müsste man diese Handlung beziehungsweise diese Berührung (gleiten in den Boxer) als sexuelle körperliche Berührung ablehnen, es sei denn man hat bereits vorher darauf hingewiesen oder es sind Umstände ersichtlich, die eine fehlende Einwilligung Ihrerseits begründen. Besonders dann, wenn ein sexuelles Interesse oder Vergnügen empfunden wird, lehnt man in der Regel eine sexuelle Belästigung ab. Es ist schwierig eine solche Berührung hiernach im Halbschlaf unter § 184i StGB nach den von Ihnen genannten Umständen einzuordnen. Die sexuelle Belästigung wäre was die erste Berührung betrifft, abzulehnen.
ABER: Die Berührung Ihres POs, das Sie tatsächlich wahrgenommen und sogar unerwünscht darauf reagiert haben, würde unstreitig unter § 184i Abs. 1 StGB fallen, sodass zumindest in diesem Zeitpunkt eine sexuelle Belästigung zu bejahen ist.
Hiernach hätte er sich also strafbar gemacht!
Die Tat wird aber nur dann bestraft, wenn die Tat nicht mit schwerer Strafe bedroht ist. Das wäre dann die sexuelle Nötigung nach § 177 StGB. Da aber hier eine besondere ,,Erheblichkeitsschwelle" erreicht werden muss, die geeignet ist, das Opfer sexuell zu nötigen, würde die Berührung des POs für § 177 StGB nicht ausreichen.
Damit greift nur die sexuelle Belästigung nach § 184i Abs. 1 StGB ein. Je nach Alter würde er, sofern es sich noch nicht um einen Heranwachsenden handelt (was hier der Fall ist), nach Jugendstrafrecht bestraft.
Ich bedauere sehr was passiert ist. Einen Strafantrag (der für die sexuelle Belästigung auch notwendig ist) kann man stellen. Allerdings besteht die Problematik, dass es sich schwer nachweisen lässt. Ich würde mich daher aufgrund seiner nachträglichen Äußerung und dem Vorwurf, dass er alles abgestritten hat und Sie als das Opfer hinstellt, von ihm distanzieren.
Mit freundlichen Grüßen
ChaosLeopard
Ja ist es!
Dein Freund hat deinen Schlaf ausgenutzt in dem du weder zustimmen noch dich wehren kannst.
Das ist kein Freund. So jemanden brauchst du nicht und auch keine Freunde, die dir nicht glauben, dass das passiert ist.
Ja, das ist es da du ja mal wovon ich ausgehe nicht einverstanden bist/warst
JA das ist sexuelle Belästigung und ich würd das auch zur Anzeige bringen einfach aus Prinzip und weil ich der Meinung bin wenn jemand so etwas einmal tut wird er es wieder tun.
Das ist leider so Ein Riesen Problem. Ich mein du hast keine Beweise, er weiß das und wird das somit sicher wieder machen. Schlimm!! Du tust mir sehr leid. *virtuelle Umarmung 😂😂*
die freunde die dir nicht glauben würd ich mal ganz schnell entsorgen🤢 tut mir leid das die situation grad so ist
Sowas hat nicht mit "sein Typ sein" zutun. Ist die selbe Argumentationsart wie "hässliche Frauen werden nicht vergewaltigt"
Mit den Beweisen ist es leider so, die wirst du auch nicht bekommen (außer er gibt es zu), das ändert aber nichts an der Sache.
Ja, das ist definitiv sexuelle Belästigung.
ich bin mir nicht sicher ob eine Anzeige angemessen wäre, einige unserer gemeinsamen Freunde glauben mir nicht, da er "nicht so ein Typ" ist und ich keine Beweise habe