Ist ein Vogelschlag in der Teilkasko abgedeckt?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ein Vogel ist kein Wild, also nein.

Möglicherweise hast du aber eine Police, die auch Unfälle mit Vögeln abdeckt. Dazu hättest du aber die Polizei anrufen müssen, die zur Unfallstelle kommt und alles aufnimmt.


wiki01 
Beitragsersteller
 23.12.2019, 18:03

Ich hatte die Hoffnung, dass Feder-und Haarwild gleichgesetzt sind

Mikromenzer  23.12.2019, 18:04
@wiki01

Da kommt jetzt eben an, was in deiner Police steht, nur reine Wildschäden, nein, damit ist Rotwild (Haarwild) gemeint..

verreisterNutzer  23.12.2019, 18:26
@Mikromenzer

Eine vernünftige tk versichert Zusammenstöße "mit Tieren aller Art" Wer sich natürlich nicht beraten lässt, der Vermittlerempfehlung nicht folgt, oder gar sein Glück bei den diversen Onlineversicherungsmaklern wie Check xy oder Very Fuchs sucht, der wird diesen optionalen, aber sehr wichtigen Baustein wohl kaum versichert haben.

Meist sind die Unfälle mit "Tieren aller Art" anders gelagert, meist sind es Hunde im Ausland die zu derartigen Versicherungsfällen führen, dennoch kann es auch mal zu Vogelschlag kommen und deshalb ist es empfehlenswert auch dagegen abgesichert zu sein. Zumal wir hier nicht von utopischen Beiträgen sprechen, sondern von einem Zusatzbeitrag von 0 bis 2 € monatlich.

Zunächst mal zu Deiner Information, die Teilkasko Versicherung kennt keine SF klasse, das gibt es nur unabhängig voneinander, bei Haftpflicht und Vollkasko.

In der normalen teilkasko Versicherung sind nur Wildschäden versichert, bei denen die Tiere unter das Bundesjagtgesetz fallen, Vögel gehören nicht dazu.

Wenn dein Vermittler Dir eine vernünftige Versicherung verkauft hat, dann reguliert Deine Teilkasko aber auch nach Zusammenstößen mit Tieren aller Art.... und dazu gehören dann auch Vögel.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
Ich hatte heute einen heftigen Zusammenstoß mit einem Rebhuhn.

Das ist im Rahmen der Teilkasko nicht gedeckt:

https://www.kanzlei-voigt.de/aktuelle-themen/wann-zahlt-die-teilkasko-bei-unfaellen-mit-tieren

Keine Leistungspflicht Federwild

Wölfe gehören zwar ebenfalls zum Haarwild. Anders als Seehunde, zählt sie das BJagdG aber nicht zu den jagdbaren Tieren. Die Folge ist, dass Unfälle mit Wölfen daher nicht als Wildschaden im klassischen Sinne zählen. Dies gilt auch für Unfälle mit Federwild. Dazu zählen z.B. Fasan, Rebhuhn, Wildenten, Graureiher oder Möwen. Eine Ausnahme kann bestehen, wenn ein Vogel im Flug gegen die Windschutzscheibe des Fahrzeugs prallt und diese beschädigt. In diesem Fall liegt ein Glasbruchschaden vor, den die Teilkaskoversicherung deckt.

Du musst deinen Vertrag durchlesen. Ein Vogel ist per Definition kein "Wild", also auch kein "Wildunfall".

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – KFZ Nutzer, Schrauber und Darüberschreibender ;)