Ist ein Vogelschlag in der Teilkasko abgedeckt?
Ich hatte heute einen heftigen Zusammenstoß mit einem Rebhuhn. Der männliche Vogel knallte von schräg links vorne bei etwa 100km/h auf die Motorhaube, knallte dann gegen die linke A-Säule, und weg war das, was von ihm übrig war.
Die Motorhaube ist vom Einschlag beschädigt und müsste lakiert werden.
Das Fahrzeug hat eine Teilkasko ohne SB. Ich frage mich jetzt, ob das wie ein Wildschaden versichert ist, also bezahlt wird, ohne dass man den SF-Rabatt verliert. Hat hier jemand so einen Fall schon mal gehabt?
Natürlich werde ich morgen meine Versicherung kontaktieren, aber vielleicht erfahre ich hier schon hilfreiches.
4 Antworten
Ein Vogel ist kein Wild, also nein.
Möglicherweise hast du aber eine Police, die auch Unfälle mit Vögeln abdeckt. Dazu hättest du aber die Polizei anrufen müssen, die zur Unfallstelle kommt und alles aufnimmt.
Da kommt jetzt eben an, was in deiner Police steht, nur reine Wildschäden, nein, damit ist Rotwild (Haarwild) gemeint..
Eine vernünftige tk versichert Zusammenstöße "mit Tieren aller Art" Wer sich natürlich nicht beraten lässt, der Vermittlerempfehlung nicht folgt, oder gar sein Glück bei den diversen Onlineversicherungsmaklern wie Check xy oder Very Fuchs sucht, der wird diesen optionalen, aber sehr wichtigen Baustein wohl kaum versichert haben.
Meist sind die Unfälle mit "Tieren aller Art" anders gelagert, meist sind es Hunde im Ausland die zu derartigen Versicherungsfällen führen, dennoch kann es auch mal zu Vogelschlag kommen und deshalb ist es empfehlenswert auch dagegen abgesichert zu sein. Zumal wir hier nicht von utopischen Beiträgen sprechen, sondern von einem Zusatzbeitrag von 0 bis 2 € monatlich.
Zunächst mal zu Deiner Information, die Teilkasko Versicherung kennt keine SF klasse, das gibt es nur unabhängig voneinander, bei Haftpflicht und Vollkasko.
In der normalen teilkasko Versicherung sind nur Wildschäden versichert, bei denen die Tiere unter das Bundesjagtgesetz fallen, Vögel gehören nicht dazu.
Wenn dein Vermittler Dir eine vernünftige Versicherung verkauft hat, dann reguliert Deine Teilkasko aber auch nach Zusammenstößen mit Tieren aller Art.... und dazu gehören dann auch Vögel.
Ich hatte heute einen heftigen Zusammenstoß mit einem Rebhuhn.
Das ist im Rahmen der Teilkasko nicht gedeckt:
https://www.kanzlei-voigt.de/aktuelle-themen/wann-zahlt-die-teilkasko-bei-unfaellen-mit-tieren
Keine Leistungspflicht Federwild
Wölfe gehören zwar ebenfalls zum Haarwild. Anders als Seehunde, zählt sie das BJagdG aber nicht zu den jagdbaren Tieren. Die Folge ist, dass Unfälle mit Wölfen daher nicht als Wildschaden im klassischen Sinne zählen. Dies gilt auch für Unfälle mit Federwild. Dazu zählen z.B. Fasan, Rebhuhn, Wildenten, Graureiher oder Möwen. Eine Ausnahme kann bestehen, wenn ein Vogel im Flug gegen die Windschutzscheibe des Fahrzeugs prallt und diese beschädigt. In diesem Fall liegt ein Glasbruchschaden vor, den die Teilkaskoversicherung deckt.
Du musst deinen Vertrag durchlesen. Ein Vogel ist per Definition kein "Wild", also auch kein "Wildunfall".
Ich hatte die Hoffnung, dass Feder-und Haarwild gleichgesetzt sind