Ist die Nikkah gültig, wenn man davor Sex hatte?

3 Antworten

Für eine islamische Eheschließung ist es keine Bedingung, Jungfrau zu sein. Wenn eine Frau sich daran gehalten hat immer, keine außereheliche Beziehung zu haben oder außerehelichen Verkehr, dann ist sie ja automatisch noch Jungfrau bei der Eheschließung, weil das das Resultat aus der Keuschheit ist.

Wäre das aber eine Bedingung, könnte ja keine geschiedene Frau oder verwitwete Frau wieder neu heiraten, die ja nicht unkeusch waren, sondern legalen Verkehr in ihren Ehen hatten.

Im Koran steht, dass ein Unzuchttreiber nur eine Unzuchttreiberin heiraten darf und umgekehrt. Diese Leute dürfen keine jungfräuliche Muslima bzw. jungfräulichen Muslim mehr heiraten, es sei denn, sie haben ernsthaft diese Sache(n) bereut und Taubah gemacht bei Allah.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Autodidakt Islam seit 2010 und Online-Studiengang Tauhid

As-salamu alaykum.

💭 | Ja, aber Geschlechtsverkehr vor der Ehe gehört zu eins der größten Sünden im Islām: Zīna.

Wie bereits erwähnt sollte man Tawbāh machen, und Allah um Vergebung bitten.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Islamisches Wissen (Ahl-as Sunnah), von Bücher und Shuyukh.

Man muss aufrichtig bereuen, wenn man eine Beziehung hatte. Danach kann man aber heiraten. Schau hier.


Muslimgirl599 
Beitragsersteller
 30.09.2023, 22:50

Gibt es irgendwelche regeln die man beachten muss , vor der nikkah? Wir leben bereits zusammen aber wollen das ganze halal machen.

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BelfastChild  30.09.2023, 22:54
@Muslimgirl599

Bereuen könnt ihr so:

Wer ein Vergehen oder eine Sünde begangen hat und dies bereut, kann zwei Rak'a beten und Allah (t) um Vergebung bitten, die er auch erlangt, wenn seine Reue aufrichtig ist, d.h., dass er eventuell angerichteten Schaden wiedergutmacht und nicht rückfällig wird und auch nicht im Herzen Verlangen danach trägt, sein Vergehen zu wiederholen oder ein anderes zu begehen. Allah (t) sagt in Seinem Buch, dem Qur'an:
"Und diejenigen, die - wenn sie etwas Schändliches getan oder gegen sich gesündigt haben - Allahs gedenken und für ihre Sünden um Vergebung flehen; und wer vergibt die Sünden außer Allah? - und diejenigen, die nicht auf dem beharren, was sie wissentlich taten, für diese besteht ihr Lohn aus Vergebung von ihrem Herrn und aus Gärten, durch die Bäche fließen; darin werden sie ewig sein, und herrlich ist der Lohn der Wirkenden."

Quelle: As-Salah von Muhammad Rassoul, S. 137-138

Die Ultrakonservativen berücksichtigen auch solche Dinge:

Und kommt der Unzucht nicht nahe. Wahrlich, sie ist eine Schändlichkeit und ein übler Weg. (17:32)
17:32 - Der Leser wird hier gebeten, die Formulierung des Verbots der Unzucht genau zu verstehen, weil das Verbot als sloches nicht direkt erwähnt, sondern, dass man das "Nahekommen" zu ihr nicht praktiziert, und dies ist eine noch stärkere Form als das Verbot selbst. Mit anderen Worten ist darunter zu verstehen, dass dem Muslim nicht nur die Unzucht, sondern auch alles, was zu ihr führt, wie küssen, streicheln, anwerben in jeder Form usw., verboten ist. Unzucht bzw. Ehebruch entzieht dem Täter den Schutz des Schöpfers, zerstört die Grundlage des Familienlebens und der Gesellschaft und führt zu Schändlichkeit und Übel (vgl. 4:22; 6:151 und die Anmerkung dazu).

Quelle: https://www.islamicbulletin.org/german/ebooks/koran/tafsir_al_quran.pdf (S. 458)

Siehe auch:

Mann und Frau dürfen sich vor der Ehe nur in Gegenwart eines ihrer nahen Verwandten (Mahram) treffen. Der Mann darf dabei nur das Gesicht und die Hände der Frau betrachten, denn dies reicht für ihn aus, um festzustellen, ob sie seinen Vorstellungen entspricht oder nicht.
Eine Verlobung ist das gegenseitige Versprechen zu heiraten, das sich ein Mann und eine Frau geben. Die Verlobung ist nur eine Vorstufe der Heirat. Deshalb ist es den beiden Verlobten nicht erlaubt, sich ohne Anwesenheit Dritter in ein und demselben Raum aufzuhalten. Auch dürfen sie erst dann miteinander ausgehen, nachdem sie geheiratet haben. Solange sie nur verlobt sind, sind sie islamrechtlich Fremde und es ist ihnen im Umgang miteinander alles verboten, was fremden Personen im Umgang miteinander auch verboten ist.

Quelle: Halal und Haram von Hasip Asutay, Seite 100-101

Man muss Sure 17:32 aber nicht so restriktiv interpretieren. Das Kennenlernen würde ich nicht zwingend als haram ansehen, körperlichen Kontakt schon eher.

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Muslimgirl599 
Beitragsersteller
 30.09.2023, 22:58
@BelfastChild

Ja , aber was soll ich machen, denn wir leben hier mit seinen eltern zusammen, nach albanischer Tradition. ?

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BelfastChild  30.09.2023, 23:00
@Muslimgirl599

Ist okay. Versuche ihn dann zu heiraten und alles wird gut. Viele Albaner sind auch liberaler eingestellt, so viel ich weiß. Es gibt ja schließlich nicht den Islam.

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Muslimgirl599 
Beitragsersteller
 30.09.2023, 23:04
@BelfastChild

was meinst du mit es gibt ja schließlich nicht den islam ? Könntest du mir deine antwort etwas genauer erklären?

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BelfastChild  30.09.2023, 23:10
@Muslimgirl599

Es kommt teilweise auf die Interpretation von Koranversen oder Hadithen an. Beispiel Apostasie. Nach der überwiegenden Auffassung sollen Apostaten hingerichtet werden, obwohl man diesen Punkt auch anders sehen kann, sofern man den Kontext berücksichtigt!:

Ausführlicher diskutiert wird insbesondere der Problemkreis des Abfalls vom Islam (ridda; vgl. oben I. Teil IV.7.b)gg). In den meisten islamischen Staaten ist er nicht strafbar, wenngleich noch weitestgehend sozial geächtet. Viele moderne Autoren verweisen darauf, dass die Verfolgung Glaubensabtrünniger auf die historische Sondersituation der frühen islamischen Gemeinde in den kriegerischen Auseinandersetzungen mit den heidnischen Mekkanern und nach dem Tode Muhammads zu beschränken sei. Damals waren viele zum Islam Bekehrte wieder abgefallen, so dass sich das junge Staatswesen existentiell gefährdet sah. Man deutet also den Vorwurf im weltlichen Sinne als Fahnenflucht oder Hochverrat. El-Awa stützt sich hierbei auch auf die hanafitische Lehre, wonach Apostatinnen nicht der Todesstrafe anheimfallen sollen, weil Frauen nicht in der Lage seien, gegen den islamischen Staat zu kämpfen.
Ein eng an die klassische Doktrin angelehnter, exemplarischer Ansatz ist der des vormaligen Rektors der Azhar-Universität Mahmud Saltut. Er führt aus, dass die Überlieferung, auf die sich die Todesstrafe (die Strafandrohung also) stützt, nicht von hinreichendem Gewicht für diese Sanktion sei (sunnat al-ahad, Überlieferung von nur wenigen Gewährsleuten, vgl. oben I. Teil II.3). Nicht der Unglaube sei Strafgrund, sondern nur die Bekämpfung der Gläubigen, der Angriff auf sie sowie der Versuch, sie vom Glauben abzubringen. Der Tatbestand wird damit - wie bei anderen Autoren - zum Staatsschutzdelikt. Außerhalb des islamisch beherrschten Territoriums kann er überhaupt nicht verwirklicht werden.
Die Koranstellen, auf die sich klassische Autoren zum Teil beziehen, werden heutzutage spezieller gedeutet und auf die historische Situation zur Zeit Muhammads beschränkt, so dass sich nach dieser Sicht keine diesseitige Strafe auf den Koran stützen lässt. S. A. Rahman fasst die klassischen einschlägigen Korankommentierungen zu Sure 5,54 ("Ihr Gläubigen! Wenn sich jemand von euch von seiner Religion abbringen lässt und ungläubig wird, hat das nichts zu sagen") mit den Worten zusammen: "Der wichtigste Schluss, der aus diesem Vers abgeleitet werden kann, ist derjenige, dass es für Apostasie keine im Diesseits vollstreckbare Strafe gibt, da solche menschlichen Irrungen Gottes Ziele nicht beeinträchtigen können". Zudem wird darauf hingewiesen, Muhammad habe zu Lebzeiten selbst in Fällen evidenter Apostasie keine Todesstrafe verhängt.

Quelle: Das islamische Recht von Prof. Dr. Mathias Rohe, S. 268-269

Anderes Beispiel: Musik. Die Musik ist mit Konsens der Gelehrten haram. Man beruft sich auf Hadithe. Dennoch war sie immer schon eine wichtige Kunstform im Islam gewesen. Auch mit Homosexuellen hatten die Muslime Jahrhunderte lang keine Problem, schau hier.

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Muslimgirl599 
Beitragsersteller
 30.09.2023, 23:17
@BelfastChild

Ok, soweit verstanden , aber dürften wir jetzt sofort die nikkah vollrichten, nachdem wir aufrichtig bereut haben, oder müssen wir eine gewisse zeit warten. Denn ich habe von jemandem gehört, dass die frau 3 mal ihre periode bekommen muss und dann erst diesen schritt der nikkah vollrichten ?

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