Ich würde sexueller Belästigung angezeigt bei Telegramm?


30.09.2024, 19:00

Wer kennt die Lara Maus 1007 bei Telegramm

8 Antworten

So viel halbwissen hier. Ist möglich und aus den screenshots geht es auch hervor das du etwas gesende hast. Ich nehme an es waren sexuelle videos von dir. Sowas ist in der tat strafbar und das ist auch absolut legitim.


Dommie1306  30.09.2024, 18:58

Geld verlangen um eine Anzeige zurück zu ziehen (was nicht geht) ist dennoch eine Erpressung...

Im übrigen eine altbekannte Masche - da wurde nie und nimmer bereits Anzeige erstattet...

ruhrgur  30.09.2024, 19:00
Sowas ist in der tat strafbar

Korrekt, allerdings nicht, wie hier behauptet, als sexuelle Belästigung.

und das ist auch absolut legitim

Strafanzeige zu erstatten, wenn man ungefragte Nacktbilder zugeschickt bekommt? Natürlich. Jemandem vorzugaukeln, man könne eine Anzeige zurückziehen und dann Geld dafür zu verlangen, dies vermeintlich zu tun (noch dazu für vermeintliche Anwalts- und „Polizeigebühren“)? Nein, das ist selbstredend nicht legitim und selbst strafbar.

Moritz744 
Beitragsersteller
 30.09.2024, 18:52

Ja wie soll ich es wissen das sie ein Gewerbe hat und auf sexy Chat im Telegramm ist

SuperKuhnibert4  30.09.2024, 18:45

Es ist legitim, jemanden zu erpressen? Wohl eher nicht.

HardwareFreak3  30.09.2024, 18:46
@SuperKuhnibert4

Zur erpressung habe ich nichts gesagt. Einfach mal lesen mein kommentar nimmt bezug auf die anzeige selbst und die vermeidliche sexuelle belästigung. Nochmal ganz simpe, was ich da sagte war das der chat suggeriert das sexuell anzügliche videos oder bilde gesendet wurde, und wenn das der fall war dann ist die anzeige gerechtfertigt.

Was genau sollst du denn getan haben? Sexuelle Belästigung ist über Telegram nicht möglich, entsprechend wird ein derartiges Verfahren auch zügig eingestellt. Je nachdem was genau vorgefallen ist, könnte aber Beleidigung oder Verbreitung pornografischer Inhalte vorliegen – dies geht aus deiner Frage aber nicht hervor.

Die Aussage der Person, sie könne die Anzeige 48 Stunden lang zurückziehen, ist im Übrigen auch Blödsinn. Eine Strafanzeige kann nicht zurückgezogen werden, ein Strafantrag indes nicht online gestellt werden. Du kannst hier gerne selbst die andere Person wegen Erpressung anzeigen.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Erfahrung als Wahlverteidiger (§ 138 II StPO)

Moritz744 
Beitragsersteller
 30.09.2024, 18:48

Ich habe die leider nicht gefragt ob ich mein dik schicken darf aus Blödheit Warum nehnt die sich Lara Maus 1007 und ist es wirklich eine echte Anzeige oder nicht

ruhrgur  30.09.2024, 18:59
@Moritz744

Sofern du ohne die Einwilligung der Person Bilder von deinem erigierten Glied verschickt hast, handelt es sich um Verbreitung pornografischer Inhalte. Es handelt sich hier um ein Offizialdelikt, insofern wird die Tat von Amts wegen verfolgt, sobald eine Ermittlungsbehörde hiervon Kenntnis erlangt.

Ob die Person gegen dich tatsächlich Strafanzeige erstattet hat, lässt sich anhand der Bilder aus der Frage aber nicht beantworten. Eine E-Mail kann man auch fälschen.

Lara Maus 1007 und ihr Zuhälter haben vermutlich hunderte verängstigter Kunden am 'Dick-Pic-Haken'.

Schick ihr noch ein Bild von Deinem nackten Hintern und montiere eine Rolling Stones-Zunge in das Bild.


Moritz744 
Beitragsersteller
 30.09.2024, 20:11

Okay und haben die anderen Männern sich gewährt gegen die

Moritz744 
Beitragsersteller
 30.09.2024, 18:53

Was soll ich machen die hat mich angezeigt die hat das Aktenzeichen durchgestrichen

aXXLJ  30.09.2024, 18:56
@Moritz744

Sie kann nicht anzeigen und gleichzeitig Geld verlangen. Das wäre 'Selbstjustiz'.

Also von vorne:

Du darfst nicht ungefragt Penis-Bilder o.ä. verschicken. Zu Recht geht dir gerade das Muffensausen.

Aber:

Die Dame ist offensichtlich eine Betrügerin:

  1. Sie kann keine Anzeige zurückziehen, auch nicht innerhalb von 48 Stunden, das ist schlicht in Deutschland nicht möglich.
  2. Sie schreibt von 70€ Gebühren für Anwalt und Polizei. Das ist Blödsinn und frei gelogen.
  3. Was sie da abzieht ist eine Erpressung. Kannst du theoretisch anzeigen, wobei du glücklich sein solltest, dass DU nicht wirklich angezeigt wurdest.

Also: Kontakt blockieren und fertig. Und nächstes Mal Hirn einschalten!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 15 Jahren Polizeivollzugsbeamter

Moritz744 
Beitragsersteller
 30.09.2024, 19:05

Also es würde keine Anzeige gemacht und die existiert nicht

1) Verschickt man keine Dick Pics (wovon ich bei dem Chatverlauf ausgehe)

2) Das "zahl Geld, damit ich die Anzeige zurückziehe" könnte man sicherlich als Erpressung ansehen.

3) Kann man eine Strafanzeige nicht zurückziehen, sondern nur den später ggf. erforderlichen Strafantrag. Kosten kommen bei einer Anzeige auch keine auf.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Gesunder Menschenverstand und/oder kann Gesetze lesen