Haben Rettungswagen Vorrang vor Schienen Verkehr?

5 Antworten

Eine Straßenbahn ist kein ICE. Zumal der nie einen unbeschrankten Bahnübergang passieren würde.

Unabhängig davon: Schienenfahrzeuge haben immer Vorrang.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wunderowunder  03.10.2022, 14:37
Schienenfahrzeuge haben immer Vorrang.

Aber doch nicht die Straßenbahn vor einem Rettungswagen! Die ist doch in dem Fall ein ganz normaler Verkehrsteilnehmer und hat dem Rettungswagen Vorfahrt zu gewähren! Falls du etwas anderes meinst als "Experte", würde mich deine Quelle interessieren.

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ronnyarmin  03.10.2022, 14:41
@Wunderowunder

Wie soll die Straßenbahn einem Rettungswagen ausweichen können, um ihm Platz zu machen? Wie soll die Straßenbahn, die eine Straße überquert, rechtzeitig anhalten können?

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Wunderowunder  03.10.2022, 15:02
@ronnyarmin

Eine Straßenbahn kann überhaupt nicht ausweichen, klar! Aber es geht ja in der Frage nicht ums Ausweichen, sondern um das Gewähren der Vorfahrt. Und da die Straßenbahn ja nur max. 50 kmh fährt, ist der Fahrer selbstverständlich in der Lage zu bremsen, wenn er das Martinshorn hört und den RTW die Kreuzung passieren zu lassen. So wie jeder andere Verkehrsteilnehmer auch.

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ronnyarmin  03.10.2022, 15:31
@Wunderowunder

Einem Rettungswagen muß man nicht nur die Vorfahrt gewähren, sondern allgemein das Weiterfahren ermöglichen. Sei es, dass man ihm vor einer roten Ampel Platz machen muß, sei es, dass er auf der Gegenfahrbahn an anderen Autos vorbeifahren darf. In beiden Fällen kann die Straßenbahn nicht Platz machen.

Im übrigen fähren Straßenbahnen ausserorts durchaus 80km/h, und auch innerorts können 70km/h erlaubt sein, auch für PKW. Aber selbst bei 50km/h ist der Bremsweg ungleich länger als von einem PKW. Von daher haben Schienenfahrzeuge, so auch eine Straßenbahn, aufgrund ihrer Schwerfälligkeit immer Vorrang. Natürlich dürfen sie anhalten, sofern es ohne Vollbremsung möglich ist, um dem Rettungswagen die Weiterfahrt zu ermöglichen.

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Wunderowunder  03.10.2022, 18:41
@ronnyarmin

Worüber reden wir hier eigentlich? 😉. 

Das Vorfahrtsrecht zu haben, heißt doch nicht, ein Recht auf Rücksichtslosigkeit und blindes über die Kreuzung brettern zu haben! Weder für die Straßenbahn noch für den RTW! 

Sondern es heißt: wer darf zuerst fahren, wenn beide Fahrzeuge stehen bzw wer ist verpflichtet zu bremsen, wenn er dazu in der Lage ist, um einen Unfall zu vermeiden.

Wenn beide in voller Fahrt an eine Kreuzung kommen und beide eigentlich Vorfahrt hätten, dann sagt meines Erachtens schon die Logik, dass der RTW quasi die Vor-Vorfahrt hat, denn der kann durch das Martinshorn sein Kommen ankündigen, die Straßenbahn kann das nicht. Oder andersrum: die Straßenbahn ist eher in der Lage, rechtzeitig zu bremsen, als der RTW.

Davon abgesehen, dass weder RTW noch Straßenbahn in vollem Karacho auf eine Kreuzung fahren werden, wenn sie nicht sowieso auf der Vorfahrtstraße sind. Beide werden an der Kreuzung immer verlangsamen und sich, so gut es geht, vergewissern, dass die anderen Verkehrsteilnehmer in der Lage sind, sie passieren zu lassen. Denn auch ein voll beladener Lkw hat einen langen Bremsweg, er hat deshalb aber noch lange nicht die "eingebaute Vorfahrt".

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Kris, UserMod Light  03.10.2022, 14:27
Zumal der nie einen unbeschrankten Bahnübergang passieren würde.

Zumindest nicht im normalen Betrieb.

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Das Ganze ist keine Frage des Vorranges.

Blaues Blinktlicht + Einsatzhorn gibt einem keinen Vorrang, sondern es ordnet an: "Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".

Es handelt sich um eine Regelung der StVO und betrifft daher auch nur Verkehrsteilnehmer, die der StVO unterliegen.

Ein ICE ist kein Verkehrsteilnehmer, der sich im Bereich der StVO bewegt. Für ihn gilt die Anordnung, frei Bahn zu schaffen, also nicht.

Der Rettungswagen darf seine Sonderrechte darüber hinaus nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausüben. Daher wäre der Rettungswagen in dem Fall der Unfallverursacher.

Allerdings schreibst du in deiner Frage auch etwas von "Straßenbahn". Da sieht die Sache anders aus, denn Straßenbahnen unterliegen den Regeln der StVO und müssen daher, wie jeder andere Verkehrsteilnehmer, freie Bahn schaffen. Im Falle eines Unfalls ist aber (unabhängig von der Art des Unfallgegners) trotzdem oft der Einsatzwagen Verursacher, weil er wie bereits gesagt, besondere Sorgfaltspflichten hat.

Hallo Glintan

Auch Einsatzfahrzeuge müssen den Vorrang von Schienenfahrzeugen beachten

Gruß HobbyTfz

Schienenfahrzeuge, da sie im Notfall nicht so schnell bremsen und erst recht nicht ausweichen können.

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Woher ich das weiß:eigene Erfahrung