Geschlechtsverkehr?

10 Antworten

Nein, das darf man nicht. Der Lehrer muss dann dienstrechtlichen Konsequenzen rechnen, da er eine außerschulische Beziehung in diesem Falle mit einer Schülerin gepflegt hat.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Nein.

Siehe §174 Strafgesetzbuch

Wer sexuelle Handlungen (…) an einer Person unter achtzehn Jahren, die ihm zur Erziehung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut ist () vornimmt oder an sich von dem Schutzbefohlenen vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Von Experte kami1a, UserMod Light bestätigt

Moin,

Nope darf man nicht.

Die Lehrerin verliert ihren Job und darf vllt nicht mehr als Lehrerin arbeiten. Der Schüler muss, glaub ich, die Schule wechseln.

Im Internet kann man bestimmt heraus finden, welcher Paragraph dafür steht. Aber, dass macht man ja normalerweise auch nicht, die Lehrerin..... Naja (du weißt schon)

Mfg

Hallo Mahhut841!

Du wirst höchstens die Schule wechseln müssen aber für die Lehrerin wäre das schlimm. Ihr droht ein Strafverfahren und sie verliert ihren Job

Tipp : Wenn es unbedingt sein muss warte bis sie nicht mehr Deine Lehrerin ist

Dann hat ihr grün, schönen Tag

Die Lehrerin würde sehr viel Ärger bekommen...