Freund will Samen an Kollegin spenden?

EragonArya  09.11.2022, 19:05

Wie würdest du reagieren, wenn er dir sagen würde, das er Knochenmark spenden würde?

Auch da würde er Zellen und Erbgut von sich geben, damit ein anderes Leben existieren kann.

Cori4894 
Beitragsersteller
 12.11.2022, 12:02

Klar aber daraus entsteht kein Kind, welches biologisch gesehen Bruder/Schwester von meinen Kindern ist

16 Antworten

Die emotionale Wucht solcher Dinge, die gerne auch mal erst später einsetzt, wird häufig, so scheint es, vor allem von jüngeren Menschen, völlig unterschätzt.

Aus dem Bauch heraus, wäre ich gegen eine solche Lösung und bei (zugegeben relativ kurzer um zügig Antwort geben zu können) Überlegung ebenfalls.

Alles Gute für Dich!

Das mit der Samenspende geht gar nicht. Dann wäre dein zukünftiger Ehemann als leiblicher Vater ja wohl unterhaltspflichtig.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Das Leben bringt Erfahrung mit sich

Cori4894 
Beitragsersteller
 08.11.2022, 17:03

Nein, er wäre nur der Spender, kein Unterhalt, das ist vertraglich geregelt. Die Partnerin der Mutter würde das Kind adoptieren. Finde es doch nicht gut

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sassenach4u  08.11.2022, 17:51
@Cori4894

Das kann man vertraglich nicht regeln, das ist sittenwidrig. Das Kind hat Anspruch auf Unterhalt und ist auch erbberechtigt. es hat auch das Recht, seinen Erzeuger zu kennen. Was, wenn die Beziehung der beiden Frauen auseinandergeht? Dann ist er dran mit Unterhalt. Rate ihm dringend ab. er macht dich damit unglücklich. Und stell dir das Szenario vor: ihr wollt beide Kinder- er zeugt mit der Dame eines und dann klappt es bei euch nicht? Wie geht es dir dann. Das ist alles keine gute Idee.

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holgerholger  09.11.2022, 19:03
@EragonArya

Ein ganz wichtiger Punkt dabei: Das gilt nur bei einer Spende über eine Samenbank. Niocht bei Privatspenden.

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EragonArya  09.11.2022, 19:06
@holgerholger

Richtig!

Irgendwo in einer Kommentarspalte meinte die FS aber, das ganze würde über ein offizielles Samenspende-Labor geregelt.

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Ich kenne jemanden der hat eine Frau angesprochen weil er gut gefällt und das anderen Gründen hätte sie gerne ein Kind von ihm nur ein Kind und sonst nichts er hatte den Gefallen getan und mit ihr ihr ein Kind gezeugt und jetzt ist es so dass sie beide gemeinsam das Kind großziehen das sind natürliche Bindungen die entstehen und diese stark sind das sollte man nicht unterschätzen

Woher ich das weiß:Recherche

Wenn man das ganze nicht über eine offizielle Samenbank laufen lässt, dann kann man eine Unterhaltspflicht nicht ausschließen. Ein solcher Vertrag wäre sittenwidrig.


Cori4894 
Beitragsersteller
 12.11.2022, 12:03

Wird über eine Samenbank gemacht, soweit ich weiß

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Rotfuchs716  11.12.2022, 01:02
@Cori4894

Das ist unwahrscheinlich da sich dort die Spênder und Empfängerinnen nicht kennen! Würde ich ihm nicht glauben!

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solle nicht überreagieren, da ich oder er das Kind ja nie sehen werden

aber er ist sich schon dessen bewusst, dass er dann mindestens bis zu Abschluss einer Erstausbildung zum Unterhalt verpflichtet ist? Und diesen KindesUnterhalt schuldet er nicht der Frau, sondern dem KInd. Und dieser Unterhaltsbedarf kann sich auch noch über das 25. Lebensjahr hinaus erstrecken, wenn das potentielle Kind studiert.

Ach ja und noch etwas - bis zum vollendeten 3. Lebensjahr des Kindes schuldet er ( soweit er über entsprechende Einkünfte verfügt ) auch der Kindsmutter Unterhalt - nennt sich dann Betreuungsunterhalt.

Und ! auch das KInd hat Anspruch auf Umgang mit dem Vater.


Cori4894 
Beitragsersteller
 08.11.2022, 17:00

Er müsse keinen Unterhalt zahlen, das wird alles Vertraglich geregelt, er muss das Kind auch nicht kennen lernen (außer das Kind will es). Er ist lediglich Spender, die Partnerin seiner Kollegin adoptiert das Kind dann, soweit ich es verstanden habe.

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wilees  08.11.2022, 17:22
@Cori4894

Klipp und klar - Unterhaltsverzicht kann rechtlich betrachtet nicht vereinbart werden - ein solcher Vertrag wäre nichtig. Hinsichtlich des Kindesunterhalts kann seitens der Mutter kein Verzicht erklärt werden, denn wie bereits in meiner Antwort erklärt - anspruchsberechtigt ist das Kind.

Auch auf den Betreuungsunterhalt kann die Mutter max. freiwillig verzichten, soweit sie nicht auf irgendwelche Transferleistungen wie SGB II / Hartz IV, Unterhaltsvorschuss oder Kinderzuschlag angewiesen ist.

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