Freund will Samen an Kollegin spenden?
Mein Freund (27) hat eine Arbeitskollegin, mit der er sich gut versteht. Sie ist 32, bisexuell und sie arbeiten beide in einem Team.
Vor einer Woche hat mein Freund mir erklärt, dass sie seit längerem einen starken unerfüllten Kinderwunsch hat, jedoch aktuell in einer polyamoren Beziehung mit einer Frau ist und denkt, dass sie in nächster Zeit keinen männlichen Partner haben wird. Da sie meinen Freund sehr schätzt, er gesund, sportlich und intelligent ist, und sie ihn hübsch findet, hat sie ihn gefragt ob er bereit wäre, ihr seinen Samen zu spenden. Er meinte er müsse nachdenken und mit mir sprechen.
Als ich es gehört habe, hatte ich sofort etwas dagegen. Mein Freund und ich planen bald zu heiraten und später selber Kinder zu kriegen. Der Gedanke daran, dass mein Freund noch ein Kind mit einer anderen Frau haben würde, und somit unsere Kinder eine/n Bruder/Schwester hätte, macht mich ganz krank. Außerdem ist mir die Beziehung der beiden sowieso schon ein Dorn im Auge, da sie ihn immer ihren Arbeits-Ehemann nennt.
Er überlegt jedoch, ob er es doch machen sollte, da sie schon sehr lange einen Kinderwunsch hat. Ich bin so fertig.. Wie würdet ihr reagieren? Meine Freundin meinte, ich solle nicht überreagieren, da ich oder er das Kind ja nie sehen werden und er ja nicht groszieht.
Wie würdest du reagieren, wenn er dir sagen würde, das er Knochenmark spenden würde?
Auch da würde er Zellen und Erbgut von sich geben, damit ein anderes Leben existieren kann.
Klar aber daraus entsteht kein Kind, welches biologisch gesehen Bruder/Schwester von meinen Kindern ist
16 Antworten
Die emotionale Wucht solcher Dinge, die gerne auch mal erst später einsetzt, wird häufig, so scheint es, vor allem von jüngeren Menschen, völlig unterschätzt.
Aus dem Bauch heraus, wäre ich gegen eine solche Lösung und bei (zugegeben relativ kurzer um zügig Antwort geben zu können) Überlegung ebenfalls.
Alles Gute für Dich!
Das mit der Samenspende geht gar nicht. Dann wäre dein zukünftiger Ehemann als leiblicher Vater ja wohl unterhaltspflichtig.
Den Kindesunterhalt kann er nicht vertraglich ausschließen
Das kann man vertraglich nicht regeln, das ist sittenwidrig. Das Kind hat Anspruch auf Unterhalt und ist auch erbberechtigt. es hat auch das Recht, seinen Erzeuger zu kennen. Was, wenn die Beziehung der beiden Frauen auseinandergeht? Dann ist er dran mit Unterhalt. Rate ihm dringend ab. er macht dich damit unglücklich. Und stell dir das Szenario vor: ihr wollt beide Kinder- er zeugt mit der Dame eines und dann klappt es bei euch nicht? Wie geht es dir dann. Das ist alles keine gute Idee.
Seit in Kraft treten des Samenspenderregistergesetzes am 1.7.2018 kann ein Samenspender nicht mehr als rechtlicher Vater festgestellt werden. Er kann also niemals unterhalts- oder erbpflichtig werden.
https://www.erlanger-samenbank.de/samenspende/rechtliche-aspekte/
Gruß
Eragon
Ein ganz wichtiger Punkt dabei: Das gilt nur bei einer Spende über eine Samenbank. Niocht bei Privatspenden.
Richtig!
Irgendwo in einer Kommentarspalte meinte die FS aber, das ganze würde über ein offizielles Samenspende-Labor geregelt.
Ich kenne jemanden der hat eine Frau angesprochen weil er gut gefällt und das anderen Gründen hätte sie gerne ein Kind von ihm nur ein Kind und sonst nichts er hatte den Gefallen getan und mit ihr ihr ein Kind gezeugt und jetzt ist es so dass sie beide gemeinsam das Kind großziehen das sind natürliche Bindungen die entstehen und diese stark sind das sollte man nicht unterschätzen
Wenn man das ganze nicht über eine offizielle Samenbank laufen lässt, dann kann man eine Unterhaltspflicht nicht ausschließen. Ein solcher Vertrag wäre sittenwidrig.
Das ist unwahrscheinlich da sich dort die Spênder und Empfängerinnen nicht kennen! Würde ich ihm nicht glauben!
solle nicht überreagieren, da ich oder er das Kind ja nie sehen werden
aber er ist sich schon dessen bewusst, dass er dann mindestens bis zu Abschluss einer Erstausbildung zum Unterhalt verpflichtet ist? Und diesen KindesUnterhalt schuldet er nicht der Frau, sondern dem KInd. Und dieser Unterhaltsbedarf kann sich auch noch über das 25. Lebensjahr hinaus erstrecken, wenn das potentielle Kind studiert.
Ach ja und noch etwas - bis zum vollendeten 3. Lebensjahr des Kindes schuldet er ( soweit er über entsprechende Einkünfte verfügt ) auch der Kindsmutter Unterhalt - nennt sich dann Betreuungsunterhalt.
Und ! auch das KInd hat Anspruch auf Umgang mit dem Vater.
Er müsse keinen Unterhalt zahlen, das wird alles Vertraglich geregelt, er muss das Kind auch nicht kennen lernen (außer das Kind will es). Er ist lediglich Spender, die Partnerin seiner Kollegin adoptiert das Kind dann, soweit ich es verstanden habe.
Klipp und klar - Unterhaltsverzicht kann rechtlich betrachtet nicht vereinbart werden - ein solcher Vertrag wäre nichtig. Hinsichtlich des Kindesunterhalts kann seitens der Mutter kein Verzicht erklärt werden, denn wie bereits in meiner Antwort erklärt - anspruchsberechtigt ist das Kind.
Auch auf den Betreuungsunterhalt kann die Mutter max. freiwillig verzichten, soweit sie nicht auf irgendwelche Transferleistungen wie SGB II / Hartz IV, Unterhaltsvorschuss oder Kinderzuschlag angewiesen ist.
Nein, er wäre nur der Spender, kein Unterhalt, das ist vertraglich geregelt. Die Partnerin der Mutter würde das Kind adoptieren. Finde es doch nicht gut