Darf man nackt, barfuß, sockig, mit Flip-Flops oder Sandalen fahren?

8 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Das gesetz macht dazu keine vorschriften. Entscheidend ist, dass die fahrerin oder der fahrer das fahrzeug jederzeit unter kontrolle hat und zum halten bringen kann, dass auch das gesichtsfeld nicht eingeschränkt ist.

Für berufliche fahrer(innen) kann es zusätzliche vorschriften geben.

In der StVO steht, das sich Autofahrer anschnallen müssen. Eine Vorgabe oder Pflicht für geschlossenes Schuhwerk oder bestimmtes Schuhwerk befindet sich darin jedoch nicht. Auch Barfussfahren ist grundsätzlich nicht verboten.

Allerdings ist zu beachten: Wenn du barfuss oder mit den von dir genanntem noch schlechteren Schuhwerk Auto fährst, kann das als fahrlässig ausgelegt werden. Du hast demnach nicht die entsprechende Sorgfalt an den Tag gelegt, die die Strassenverkehrsordnung fordert. In diesem Fall droht ein Bussgeld und unter Umständen wird die Kfz-Versicherung nicht in voller Höhe für den Schaden aufkommen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Das ist nicht grundsätzlich verboten. Es kann aber sein, dass im Falle eines Unfalls, dir sowas als grobe Fahrlässigkeit ausgelegt wird.

Explizit verboten ist es nicht, da du barfuß oder mit Flipflops aber kaum die nötige Bremskraft im Falle einer Notbremsung aufbringen kannst bzw. das Risiko besteht, die Schuhe zu verlieren, ist es zum Autofahren dennoch ungeeignet und verstößt damit gegen §1 Abs. 2 STVO.


uncia  04.08.2024, 21:38

Der fuß kann das körpergewicht tragen, also auch die gleiche kraft auf das pedal aufbringen. Ein fahrzeug, das bei dieser kraft nicht ausreichend abbremst, ist eine fehlkonstruktion.

SpitfireMKIIFan  04.08.2024, 21:56
@uncia

Wenn das Pedal eine große Platte ist, auf die der ganze Fuß draufpasst, könntest du sogar fast Recht haben.

In der Praxis ist es aber klein und bei einer Vollbremsung muss der eine Fuß durchaus mehr Kraft aufbringen, als auf ihn im Stand einwirkt. Und diese Kraft auch noch selbst aufbringen, wo man beim Stehen doch eher das Bein komfortabel durchgestreckt hat.

uncia  04.08.2024, 21:57
@SpitfireMKIIFan

Treffen wir uns zur testfahrt? (Ich kann allerdings weder teststrecke noch eigenes Kfz bieten)

Ja. Nur wenn es zum Unfall kommt, kann fehlendes festes Schuhwerk zu einer Mitschuld führen.