Darf man als 21 jähriger mit einer 14 jährigen Sex haben?

5 Antworten

Äußerst Grenzwertig. Soweit ich weiß räumt der Gesetzgeber die sexuelle Autonomie ab 16 ein. Ab da entscheidet man diesbezüglich selber mit wem man Sex hat.

Ab 14 - 16 wird es im Einzelfall betrachtet. Bzw. Hier müssen dann auch die Erziehungsberechtigten ihr "ok" geben.

Ich bezweifle aber das die Eltern einer 14 Jährigen begeistert sein werden wenn jemand mit 21+ ihre Tochter verführen will.

Die können dann Anzeige erstatten soweit ich weiß.

14 und 21 finde ich grenzwertig. Denn mit 21 ist man weitestgehend erwachsen. Mit 14 ist man noch ein Kind.


wiki01  09.09.2024, 08:35
Soweit ich weiß räumt der Gesetzgeber die sexuelle Autonomie ab 16 ein.

Mit 14 beginnt die "Sexuelle Selbstbestimmung", und endet das Kindsein.

peace87  09.09.2024, 08:39
@wiki01

Jein. Ich hab ja mal in der Geschlossenen Jugendhilfe gearbeitet. Da war ein Mädchen die eine Vorliebe für ältere Männer hatte. Auch der Hauptgrund warum ihre Eltern die Unterbringung veranlassten. Die haute immer ab um mit deutlich älteren Typen zu vögeln.

Ich hatte eine Diskussion mit ihr. Ich versuchte ihr zu erklären das das rechtlich nicht ok ist. Sie behaarte aber auf sexuelle Autonomie. Deshalb habe ich mich eingelesen.

14 - unter 16 ist Grenzwertig. Da kommt im Einzelfalls drauf an ob sexuelle Autonomie greift. Außerdem haben hier wie gesagt die Erziehungsberechtigten ein Mitspracherecht.

Libertinaerer  09.09.2024, 09:48
@peace87
Ich versuchte ihr zu erklären das das rechtlich nicht ok ist. Sie behaarte aber auf sexuelle Autonomie. Deshalb habe ich mich eingelesen.

Dann lies nochmal.

14 - unter 16 ist Grenzwertig.

Nicht wirklich.

Grundsätzlich geht der Gesetzgeber davon aus, dass man mit 14 über die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung verfügt.

Sie ist, verständlicherweise, i.d.R. bereits vorher vorhanden, aber in Ausnahmefällen auch später (was bis 16 von strafrechtlicher Relevanz sein kann, nicht muss).

Also:

Da kommt im Einzelfalls drauf an ob sexuelle Autonomie greift.

Ja, aber mach nicht die Ausnahme zur Regel!

Außerdem haben hier wie gesagt die Erziehungsberechtigten ein Mitspracherecht.

Grundsätzlich nicht.

  1. Fehlt dem Mädchen die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung noch, dann könnten sie ihrer Tochter zwar das Verhalten untersagen, aber damit ist nichts gewonnen, wenn sie sich nicht daran hält.
  2. Fehlt die Fähigkeit nicht, aber sie gefährdet sich selbst, wäre eine Therapie sinnvoll.
  3. Dass heutzutage, bei angemessener Verhütung, wechselnde Geschlechtspartner als "problematisch"/"gefährdend" angesehen werden, da habe ich so meine Zweifel. Das war aber definitiv in den 1950er Jahren noch der Fall. Wenn Du da aktuelle Bewertungen hast, wäre ich dafür sehr dankbar.
  4. Bei nicht-wechselndem Partner, können Eltern nur eingreifen, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Da wäre dann ein (ggf. gerichtliches) Umgangsverbot (gegen den Partner) möglich.
  5. Ist hingegen keine Gefährdung ersichtlich (und ein - auch großer - Altersunterschied begründet keine Gefährdung), dann gefährden Eltern das Kindeswohl, wenn sie die Beziehung verbieten.
RechtBillig  09.09.2024, 10:19
@peace87

Ich finde die Vorstellung, ehrlich gesagt, viel schräger, die Eltern könnten da im Bett was mitzureden haben und es "erlauben" 0o

Es ist auch ein Zirkelschluss. "Es ist rechtlich nicht okay, weil ich es verboten habe, weil es rechtlich nicht okay ist, weil ich es verboten habe …"

Libertinaerer  09.09.2024, 10:02
Äußerst Grenzwertig.

Nein.

Soweit ich weiß räumt der Gesetzgeber die sexuelle Autonomie ab 16 ein.

Grundsätzlich ab 14 - Ausnahmen bestätigen die Regel.

Ab da entscheidet man diesbezüglich selber mit wem man Sex hat.

Ab 14.

Ab 14 - 16 wird es im Einzelfall betrachtet.

Was die Ausnahmen angeht: "Verführung zum Spontansex" wäre dort strafbar, "Sex in einer Liebesbeziehung" nicht.

Bzw. Hier müssen dann auch die Erziehungsberechtigten ihr "ok" geben.

Nein.

Ich bezweifle aber das die Eltern einer 14 Jährigen begeistert sein werden wenn jemand mit 21+ ihre Tochter verführen will.

Vielleicht sollten gute, empathische Eltern erstmal beachten, was die Tochter möchte?

Die können dann Anzeige erstatten soweit ich weiß.

Praktisch sinnfrei, da es heutzutage kaum mehr Ausnahmen gibt (verbesserte Sexualerziehung beginnend in der Kita, Gespräche in der Peergroup und Internet sei Dank).

14 und 21 finde ich grenzwertig.

Deine Meinung sei dir belassen - sie ist aber nicht von Relevanz.

Denn mit 21 ist man weitestgehend erwachsen. Mit 14 ist man noch ein Kind.

Nein, mit 14 ist man rechtlich kein "Kind" mehr, und biologisch/sexuell ist man es bereits seit ein paar Jahren nicht mehr.

Grundsätzlich ja (in Deutschland und Österreich, nein in der Schweiz).

Wenn man sich verliebt und eine Beziehung führt, dann ist es auf jeden Fall möglich.

Alles, was es da an rechtlichen Hindernissen geben könnte, betrifft nicht das Alter, sondern äußere Umstände, die man vermeiden kann, und die in Beziehungen ohnehin normalerweise nicht vorkommen (z.B. "kein Sex gegen Entgelt" - der Gesetzgeber möchte halt, dass Jugendliche nur deswegen Sex haben, weil sie ihn haben möchten).

Kritisch kann es bei Verführung zu einmaligem Spontansex werden.

Gemäß § 182 Abs. 3 StGB darf bis 16 ein Fehlen der Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung von Ü21 nicht ausgenutzt werden.

Nun fehlt zwar heutzutage kaum einem Jugendlichen noch diese Fähigkeit (die Zeiten haben sich drastisch geändert - bessere Aufklärung, offene Gespräche in der Peergroup und natürlich das Internet), aber FALLS sie eben doch mal fehlen sollte (also nicht eingeschätzt werden kann, was Sex ist, was er bedeutet und was die Konsequenzen sein können), dann wäre die Verführung zu einmaligem Spontansex eben ein solches "ausnutzen", Sex in einer Liebesbeziehung hingegen nicht.

PS: Auf die "Erlaubnis" der Eltern ist übrigens niemand angewiesen. Der Gesetzgeber schützt die sexuelle Selbstbestimmung Jugendlicher auch vor ihren Eltern: https://www.gutefrage.net/frage/10-jahre-altersunterschied-legal-oder-nicht#answer-323098007

Wenn du die Regeln beachtest:

  • Es darf kein Geld fließen
  • Es darf kein Abhängigkeitsverhältnis ausgenutzt werden
  • Es darf keine Reifeverzögerung vorliegen
  • Es muss auf Gegenseitigkeit beruhen.

superseegers  09.09.2024, 08:24

Für Deutschland geltend.

wiki01  09.09.2024, 08:44
@superseegers

Joa, in Österreich ist es etwas komplizierter. Aber ab 14 ähnlich.

In Österreich darf es zu sexuellen Handlungen sogar zu 13-jährigen kommen, wenn der Altersunterschied nicht größer als 3 Jahre ist. Ist er größer (älter als 16), macht sich der Ältere strafbar.

Wenn keine Abhängigkeit besteht und nicht die mangelnde Reife ausgenutzt wird, ja.


wiki01  09.09.2024, 08:01

Nur 50% der zu beachtenden Regeln.

Libertinaerer  09.09.2024, 10:08
@wiki01

Aber im "Normalfall" die einzig relevanten.

Wobei letzteres bereits von der Grundvoraussetzung her eine Ausnahme ist, und (ohnehin seltene) "Abhängigkeiten" kann man auch beenden, wenn es wirklich wichtig ist.

Deswegen "Normalfall" auch in Anführungszeichen.

Für einen wirklichen Normallfall gibt es keine Beschränkungen ...

Grundsätzlich Ja.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.