besonders gesicherter Haftraum für Mörder?

6 Antworten

Wenn bei einem Inhaftierten die Gefahr der Entweichung (im erhöhten Maße), der Gewalt gegen Personen oder Sachen, der Selbsttötung oder Selbstverletzung besteht, können besondere Sicherungsmaßnahmen angeordnet werden. (§ 88 (1) StVollzG)

Eine dieser Maßnahmen kann eine sogenannte BgH-Verbringung sein. (§ 88 (2) StVollzG)

Die Anordnung muss vom Anstaltsleiter kommen. Bei Gefahr im Verzug, kann die Maßnahme auch vorläufig durch die Bediensteten angeordnet werden. (§ 91 (1) StVollzG)

Ist der Inhaftierte tatsächlich, wie in einigen Meldungen beschrieben, suizidal, muss vorher ein Arzt zu Rate gezogen werden. Bei Gegahr im Verzug wird dies schnellstmöglich nachgeholt. (§ 91 (2) StVollG)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

wolfgang001  22.06.2019, 15:13

Besser kann man auf die Frage nicht antworten. Hinzu kommt noch, dass man den "Jugendknast" nicht mit dem Erwachsenen-Strafrecht vergleichen darf.

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Hier wird ja vermutet/nicht ausgeschlossen,dass es sich bei dem dringend Tatverdächtigen nicht um einen Einzeltäter handelt sondern es ein Netzwerk und/oder Mittäter gibt. Da wollen die Ermittlungsbehörden natürlich mehr erfahren. Ein in Haft zu Tode gekommener Verdächtiger redet nicht mehr, könnte aber bei ungeklärter Todesursache eine Art Märtyrer der rechten Szene werden.

Suizid oder Angriffe durch Mithäftlinge will man durch permanente Kameraüberwachung ausschließen und Suizidgefährdung ist ja mal schnell diagnostiziert. Alle Möbel in diesem Haftraum sind fest verankert,die Matratze nicht oder schwer entflammbar.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.

Dein besonderer Haftraum dürfte nicht mit dem des Lübcke-Mörders identisch sein.

"Besonders" kann auch höhere Sicherheitsstufe bedeuten, ohne dass zwingend alles gefliest ist, das Klo nur aus einem Loch im Boden besteht und eine Liege aus Beton ist.

Denkbar wäre es. dass er in der U-Haft von anderen Rechtsradikalen fern gehalten wird, wegen Verdunkelungsgefahr.


LethalWeapon1  22.06.2019, 14:37

Aber dafür ist der bgH nicht das adäquate Mittel.

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Ja klar, Du warst da... wer es glaubt...

Einzelhaft zum Schutz vor anderen Häftlingen und sich selbst. Vielleicht sind ja nicht alle Nazis und auf seiner Seite?


moritz952 
Beitragsersteller
 22.06.2019, 13:31

Ja ich war da ....leider!!!!

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