Beim Kondome klauen erwischt,15 und Angst um Berufsleben..?

5 Antworten

Mach dir nicht allzu viele Sorgen, wenn die checken , dass du deine Lektion gelernt hast, dann wird da nicht viel passieren, falls die Anzeige überhaupt durchgezogen wird. Außerdem wird ab 18 nochmal alles gelöscht, falls du doch etwas in die Akte bekommst. Entspann dich also erstmal und gib alles zu. 

Nur weil du Kondome klauen wolltest wird nichts großartiges passieren. Trotzdem ist und bleibt es eine Straftat. Ich würde deinen Fehler nicht bereuen sondern dazu stehen , was du gemacht hast. Auch wenn du es nie wieder tuen wirst.


monkey2323 
Beitragsersteller
 19.02.2017, 21:06

Hab ja dazu gestanden aber ich hab angst wegen meinem späteren berufsleben

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14Domi47  20.02.2017, 07:53
@monkey2323

Schwer zu sagen weil du hast ja "nur" eine kleinigkeit geklaut und keine Bank ausgeraubt. Dass wird auf den Chef drauf ankommen.

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Du wirst mit einem Polizisten reden müssen, der deine "Gefährlichkeit" überprüft. Du wirst mit ziemlicher Sicherheit keinen Eintrag ins Führungszeugnis bekommen dafür jedoch einen Brief, darüber das die Akten geschlossen werden. Sorgen um deine Berufliche Laufbahn wirst du dir nicht machen müssen.

Vermutlich musst du eine geldstrafe zahlen. Sowas steht nicht im Führungszeugnis und dein zukünftiger Arbeitgeber bekommt nix mit. Im Führungszeugnis steht nur , wenn du ich glaube zu 90 Tagessätzen verurteilt wurdest und mehr. Bin mir aber nicht sicher. Denk bei solchen Aktionen aber das nächste mal an deine Zukunft bevor du handelst.

Hi,

also 1. zur Anzeige:

Von Euch wurde eine Straftat des Diebstahls von geringwertigen Sachen begangen! Die Polizei hat dies aufgenommen und wird dies an die Staatsanwaltschaft weiterleiten. Diese entscheidet über das Strafmaß. Da du noch Jugendlicher bist kannst du zu keiner Geldstrafe verurteilt werden und somit wären maximal Sozialstunden z.B. auf der Gemeinde zu leisten. Ein Weg wäre auch, dass ihr euch bei dem Geschäft entschuldigt und erfragt, ob ihr das irgendwie wieder gut machen könnt. Z.B. Parkplatz drei mal kehren. Sollte der Geschäftsführer damit einverstanden sein, kann er der Staatsanwaltschaft dies mitteilen, diese stellt das Verfahren dann ein und ihr bekommt keine Strafe mehr.

2. Ausbildung:

Theoretisch kann der Ausbildungsbetrieb auf eine sogenanntes polizeiliches Führungszeugnis bestehen. Hierin sind allerdings nur Straftaten enthalten wenn man verurteilt wurde und ab einem gewissen Strafmaß. Bei dem was ihr gemacht habt ist dies noch nicht der Fall. Sollte somit kein Problem werden. Daneben glaube ich nicht das Daimler so ein Zeugniss will bei einem Azubi :)


monkey2323 
Beitragsersteller
 19.02.2017, 21:06

Hoffe ich:)

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