Hi,

also 1. zur Anzeige:

Von Euch wurde eine Straftat des Diebstahls von geringwertigen Sachen begangen! Die Polizei hat dies aufgenommen und wird dies an die Staatsanwaltschaft weiterleiten. Diese entscheidet über das Strafmaß. Da du noch Jugendlicher bist kannst du zu keiner Geldstrafe verurteilt werden und somit wären maximal Sozialstunden z.B. auf der Gemeinde zu leisten. Ein Weg wäre auch, dass ihr euch bei dem Geschäft entschuldigt und erfragt, ob ihr das irgendwie wieder gut machen könnt. Z.B. Parkplatz drei mal kehren. Sollte der Geschäftsführer damit einverstanden sein, kann er der Staatsanwaltschaft dies mitteilen, diese stellt das Verfahren dann ein und ihr bekommt keine Strafe mehr.

2. Ausbildung:

Theoretisch kann der Ausbildungsbetrieb auf eine sogenanntes polizeiliches Führungszeugnis bestehen. Hierin sind allerdings nur Straftaten enthalten wenn man verurteilt wurde und ab einem gewissen Strafmaß. Bei dem was ihr gemacht habt ist dies noch nicht der Fall. Sollte somit kein Problem werden. Daneben glaube ich nicht das Daimler so ein Zeugniss will bei einem Azubi :)

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Also ich vermute er hat die türkische Staatsbürgerschaft und du willst wissen ob er sich in Deutschland aufhalten darf?

Er muss in der Türkei das deutsche Konsulat aufsuchen und sich dort ein Visum geben lassen. Sollte kein Problem sein! Somit hat er Gewissheit!

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