Bei Rückstau muss man Abzweigungen frei lassen, richtig?
Im Verkehr muss man ja bei Stau/Rückstau Abzweigungen genau so wie Fußgängerüberwege bei dessen Ampeln frei halten, richtig?
3 Antworten
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Jein - Kreuzungen, Bahnübergänge und Fußgängerüberwege muss man freihalten, Abzweigungen ausfahrend hingegen nicht (wäre ja auch blöd, dann blockiert man ja noch mehr), Abzweigungen einmündend auch nicht.
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Gut, nehmen wir eine Einmündung an, die von rechts kommt und von der aus man in Deine oder die Gegenrichtung abbiegen kann. Eine solche Einmündung muss man bei Rückstau insoweit freihalten, dass eventueller Gegenverkehr in diese Straße einbiegen kann, aber auch, dass Verkehr aus dieser Straße in die für Dich entgegengesetzte Richtung abbiegen kann, nicht jedoch, dass der in Deine Richtung einbiegen kann, das würde am Ende womöglich dazu führen, dass Du selbst nicht mehr vom Fleck kommst.
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Ja klar man fährt nicht in Kreuzungen ein wenn man sie nicht Überqueren kann
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Ja, richtig. Machen aber die wenigsten.
Naja gut, wenn aber auf einer Spur der Stau ist, da jetzt auch z.B. eine T Einmündung ist, und von der -freien- Gegenspur jemand rein will, ist das doch ganz schon blöd oder?