Gefährden regenbogenfarbende Fußgängerüberwege dessen Nutzer?
Ich habe mir gerade mal die StVO, sowie die Tafel der Verkehrszeichen angeguckt. Ein regenbogenfarbender "Zebrastreifen" kommt darin nicht vor.
Das bedeutet ja, das Autofahrer nicht anhalten müssen. Aber wird nicht genau das zur Gefahr für die Fußgänger, die man mit dem Übergang schützen möchte, da es ihnen suggeriert, es würde sich um einen richtigen Fußgängerüberweg handeln?
Wo genau soll der sein?
Was soll diese Trollerei?
Diese Regenbogenstreifen gibt es mittlerweile in fast jeder Stadt.
Dir ist bewusst, dass der in Bonn nicht zum Bereich der STVO gehört? (falls der gemeint ist)
In Bonn kenne ich nur einen. Aber da ist eh kein Autoverkehr. Es geht auch nicht um einen Speziellen. Sondern allgemein.
4 Antworten
Zebrastreifen werden auch mit Schildern ausgezeichnet. Bei den Regenbogenzebrastreifen fehlen diese, weshalb es keine echten Fußgängerüberwege sind.
Auch Fußgänger sind verpflichtet, sich zu informieren.
Ich habe noch keinen solchen Fußgängerüberweg gesehen und ich bezweifle, dass es solche gibt, wenn sie nicht gerade bei einer Demo mit Farbkreide auf die Straße gemalt werden..
Ich hoffe ja doch, dass man als Autofahrer auch ein bissl Hirn hat und den regenbogenfarbenen Zebrastreifen auch als solchen erkennt und die Fußgänger dort nicht niedermäht.
Ich halte gerne für Fußgänger wenn sie über einen Fußgängerüberweg gehen. Wer über so etwas geht, würde von mir natürlich nicht überfahren werden, aber zumindest natürlich angehupt,wenn sie mir einfach so vor's Auto springen, sollte es sich dabei um keinen FÜ handeln.
Streifen in Regenbogenfarbe auf der Fahrbahn sind KEIN Fussgängerübergang. Eine Frisur in regenbogenfarben auf dem Kopf bedeutet auch nicht, dass der Träger gedankenlos über die Fahrbahn laufen kann. Multikulti und Gendern in aller Ehre, aber wrum soll sich die StVO neu danach richten?