Anzeige wegen sexuellen missbrauch?
Guten Abend,
ich bin 19 Jahre alt und meine ex ist 14 Jahre alt. Sie schaut auch älter aus, weswegen ich am Anfang dachte dass sie älter wäre.
Wir hatten vor paar Tagen unseren Spaß, habe sie nur gefingert und anscheinend ist ihre Jungfernhäutchen weggegangen.
Die Mutter von ihr hat mich gerade angerufen und mir gesagt, dass sie es rausgefunden hat und dass sie eine Anzeige erstatten wird, weil ich sie angeblich genötigt habe etc., obwohl sie es selber wollte.
Und sie meinte, sie geht morgen zum Frauenarzt mit der Tochter, damit sie ein Attest holt, dass die Tochter angeblich psychisch am Ende sei.
Wird diese Anzeige ihr was Bringen?
Vielen dank im Vorraus
8 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Sirius66/1635937078665_nmmslarge__0_0_3120_3120_2a0e7adaa355985c44fb89fc286698a8.jpg?v=1635937079000)
Missbrauch ist es nicht. Sie ist sexuell mündig. Für eine Vergewaltigung oder den Versuch braucht es Beweise. Ein nicht intaktes Hymen ist kein Beweis. Es geht auch durch andere Dinge kaputt und es ist manchmal auch angeboren nicht vollkommen geschlossen.
Du wirst ja noch Gelegenheit haben, dich dazu zu äußern. Damit das nicht trotzdem übel wird, würde ich einen Anwalt nehmen.
Gruß S.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Ja, im schlechtesten Fall kann dir das ziemlichen Ärger bringen. Dir wird immerhin sexueller Missbrauch einer Minderjährigen vorgeworfen. Zudem werden Jugendliche zwischen und 14 und 16 Jahren vom Gesetz nochmal gesondert geschützt.
Die Frage ist jetzt, welche Beweise du eventuell haben könntest, dass das nicht so war oder ist. Sprich: Das alles einvernehmlich passiert ist. Wenn du also noch Chats oder Ähnliches hast, sichere diese. Auch Aussagen von Freunden könnten helfen. Praktisch alles, was im Zweifelsfalls für dich spricht, wenn Aussage gegen Aussage steht. Zudem würde ich zur Sicherheit schleunigst einen Anwalt aufsuchen.
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Tabelle: Ab wann darf man mit wem Sex haben?
![- (Psychologie, Recht, Polizei)](https://images.gutefrage.net/media/fragen-antworten/bilder/421081980/0_big.png?v=1633867596000)
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Wenn Du das gegen ihren Willen getan hast, mögest Du in der Hölle schmoren.
Wenn es einvernehmlich war ist doch alles gut.
Lass sie schreiben, wie schön dass war. Dann ist strafrechtlich alles in Ordnung.
Aber mal im Ernst. Warum hast Du das als 19-jähriger nötig Dich mit einer 14-Jährigen zu "vergnügen"? Warum keine gleichaltrige?
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Naja mit 19 giltst Du als Erwachsen und Deine Ex ist minderjährig.
Zieh Dich schon mal warm an. : )
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Flitzpiepe2002/1516327393588_nmmslarge__60_0_600_600_a2b08fecd6304e3bc254ed769329710d.png?v=1516327396000)
Vielleicht hast Du noch mal Glück gehabt, weil Euer Altersunterschied nicht so groß ist. Liegt aber am Ende sicher auch an dem Richter und den weiteren Umständen.
In die linke obere Ecke gehört ein JA, bzw straffrei!
Man beachte bitte, dass hier KEINERLEI moralische Aspekte gelten!
Auch wenn ich generelle Tempolimits auf Autobahnen gut finde, dürfen andere - wo erlaubt - auch schnell fahren.