Anstößiger Duftbaum erlaubt im Auto?
Hallo, ich bin heute so durch die Stadt spaziert & sah da eine Reihe Parkender Autos stehen, in einem der Auto war ein Pornographischer Duftbaum gehangen, also so richtig, eine Dame mit Nackten Brüsten und zeigender Vagina, es war alles zu 100% zu erkennen.
nun ist meine Frage, ist sowas rechtlich erlaubt? Gibt es dafür eine Reglung?
könnte man diese Personen rechtlich belangen zwecks Belästigung?
Mit freundlichen Grüßen
4 Antworten
Ich würde sagen nein. Das ist sein Fahrzeug und du bist ja nicht genötigt ihr das Ding genauer anzusehen, was du wohl getan hast.
Sonst wären ja Playboy Hefte in öffentlichen Läden auch verboten.
Ein Porno kann man nicht an die Scheibe kleben, denn das ist ein Video. Wenn überhaupt könnte man ein Video abspielen lassen und in diesem Video käme es wieder zu sexuellen Handlungen.
Ein Bild an die wand bzw. das Fenster zu hängen ist kein Problem, genau wie nackt durch die Wohnung zu laufen.
Deine Vergleiche werden immer peinlicher. Was haben denn Nazisymbole mit Duftbäumen zutun? Das sind doch völlig verschiedene Dinge.
Der Duftbaum ist kein Problem, ganz egal ob du das so siehst oder nicht. Ich könnte den Duftbaum genauso in meine Wohnung hängen und das wäre in Ordnung.
sich ans Fenster einer Wohnung zur Straße hin zu stellen und nackt zu onanieren
Das ist eine klare sexuelle Handlung, die - sofern öffentlich sichtbar ausgeführt - unter "Erregung öffentlichen Ärgernisses" fallen kann. Allerdings auch nur, wenn sich jemand gestört fühlt. Wo kein Kläger, da kein Richter.
Ein Duftbaum im Auto ist aber keine sexuelle Handlung. Es ist nichtmal Pornographie.
Und selbst wenn: Pornographie ist in Deutschland legal. Sie darf nicht an Minderjährige abgegeben werden (ähnlich wie Alkohol und Zigaretten), ist aber an sich erlaubt.
Tue ich doch gerne.
§ 184 StGB – Verbreitung pornografischer Inhalte: Dieser Paragraph verbietet ... das öffentliche Zugänglichmachen solcher Inhalte, wenn diese für jedermann sichtbar sind. Siehe auch Punkt 2 zwecks Präzisierung.
2. § 118 OWiG – Belästigung der Allgemeinheit: Das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) regelt, dass öffentliches Ärgernis erregendes Verhalten, wie z. B. das Zeigen von pornografischen Schriften (dazu gehören auch Bilder und seien sie "nur" gemalt) in der Öffentlichkeit, eine Ordnungswidrigkeit darstellen kann.
Und eine offene Vulva in der Öffentlichkeit zu präsentieren, stellt zweifellos eine Belästigung dar und sei es nur für Leute, die sich belästigt fühlen und Anzeige erstatten.
Zur 184 nein weil keine Pornografie.
Def: Unter „Pornografie“ versteht man die sexuellen Handlungen die einerseits ein wirkliches sexualbezogenes Geschehen abbilden oder andererseits auch die Darstellung eines fiktiven Geschehens erfassen.
111 OwiG nein weil keine Belästigung vorliegt. Nur weil das eine Person für unangebracht hält, ist das keine Belästigung der Allgemeinheit.
Du glaubst wohl, mit nur einem Teil dieser polizeilichen Veröffentlichung überzeugen zu können. Das klappt aber nur bei einem Dummen. Dumm bin ich jedoch nicht gerade. 😉
Ich will deshalb auch den von dir unterschlagenen Teil des Polizeitextes hier wiedergeben.
Dieser lautet: "Als pornografisch ist eine Darstellung anzusehen, wenn sie unter Ausklammerung aller sonstigen menschlichen Bezüge sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher, anreißerischer Weise in den Vordergrund rückt und ihre Gesamttendenz ausschließlich oder überwiegend auf das lüsterne Interesse des Betrachtes an sexuellen Dingen abzielt.“
Und die Darstellung einer geöffneten Vulva - ohne Kunstbezug und nicht zu Lehrzwecken - ist unbestreitbar dazu vorgesehen, "in grob aufdringlicher, anreißerischer Weise Sexualität in den Vordergrund zu rücken".
Noch Fragen? 😀
Dann erstatte doch Anzeige wegen einem Duftbaum. Die Polizei wird dich herzhaft auslachen 😆
Du hast nicht kapiert, dass es in unserem Disput um eine Grundsätzlichkeit ging.
Es geht darum, ob ein Duftbaum Pornografie und Erregung öffentlichen Ärgernisses sein kann. Lass es doch gerichtlich prüfen, bin gespannt 😀
Ah okay, sehr interessant. Also Leute die sich belästigt fühlen sind so zusagen selbst dafür verantwortlich?
weil Playpoy Hefte sind ja im Laden auch nicht für Kinder oder so ersichtlich, liege ich da falsch?
Ja ist erlaubt. Es könnte auch eine nackte frau/mann im auto sitzen.
Genau das war auch meine Idee, das Auto ist ja ein Privater „Lebensraum“ und solange, damit niemand abgelenkt wird soll das eigentlich kein Problem sein, oder? Finde das Thema irgendwie sehr interessant, da nirgendswo klar geregelt ist.
Ja sowas ist erlaubt. Das ist ja auch keine Pornografie. Nur eine Aktdarstellung. Und nichtmal ein richtiges Foto einer echten Person.
Da müsste man ja alles verbieten, was nackte Menschen zeigt. Inkl. Fernsehr und Kino.
Ich weiß nicht, ob man etwas Pornographie definieren Könnte.
Da es schon ein Nacktesbild einer Frau war. Die ihre Vagina mit ihren Fingern umschmeichelte um es vernünftig auszudrücken. 😅
Meine Güte wir leben doch nicht mehr im Mittelalter. Eine fiktive Figur die gut riechend am Rückspiegel eines Autos. Wer nötig dich denn dir das anzuschauen?
Gleich daneben steht eine Gruppe Kids die sich per Smartphones Pornos aus dem Internet runterlädt.
Welches von beiden würdest du verbieten?
Wüsste nicht, was daran verboten sein soll.
Wir leben in 2024. Was ist an einem menschlichen Körper, so wie Gott/die Natur ihn geschaffen hat, skandalös?
Wer damit ein Problem hat, muss ja nicht hingucken.
Das bezweifle ich aber rundweg.
Sonst müsste es ja auch erlaubt sein, sich ans Fenster einer Wohnung zur Straße hin zu stellen und nackt zu onanieren. Weil man das ja in der privaten Wohnung tut.
Oder Pornos an die Scheibe zu kleben.
Ist es aber nicht.