Ab wieviel Jahren durfte man früher sex haben?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Das stimmt so nicht ganz: HEUTE darf man IN JEDEM ALTER Sex haben - nur eben nicht in beliebiger Kombination. Eine harte Grenze ist in Deutschland der 14. Geburtstag, was den Übergang von Kind zum Jugendlichen darstellt.

Kinder dürfen untereinander Sex haben und Jugendliche bzw. Erwachsene untereinander ebenfalls. Allerdings ist es Jugendlichen und Erwachsenen verboten sexuelle Handlungen an/mit/vor Kindern vorzunehmen!

Diese Regelung ist auch nicht neu, sondern besteht schon viele Jahre:

Unter

https://de.wikipedia.org/wiki/Sexueller_Missbrauch_von_Kindern_(Deutschland)#Entwicklung_der_Rechtslage

steht:

Vom 1. Januar 1872 bis 24./28. November 1973 waren sexuelle Handlungen mit Kindern wie folgt bestraft
§ 176 StGB Abs. 1 Nr. 3 StGB  (alter Fassung)  – Unzucht mit Kindern
Mit Zuchthaus bis zu zehn Jahren bzw. Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer ... mit Personen unter vierzehn Jahren unzüchtige Handlungen vornimmt oder dieselben zur Verübung oder Duldung unzüchtiger Handlungen verleitet. ... Sind mildernde Umstände vorhanden, so tritt Gefängnisstrafe nicht unter sechs Monaten bzw. Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren ein.

Seid nett aufeinander!

R. Fahren

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Heutzutage darf man ja ab 14 Jahren Geschlechtsverkehr haben.

Wer behauptet das? Es gibt in D. kein Gesetz, welches Kindern unter 14 Sex verbietet.


Tannibi  12.08.2019, 16:10

Doch, es bleibt nur für U14 straffrei wegen Strafunmündigkeit.

1
Bitterkraut  12.08.2019, 16:13
@Tannibi

Unsinn. Niemand verbietet einem Kind, Sex zu haben. Es ist nur über 14-jährigen verboten, mit unter 14-jäjhrigen Sex zu haben. Das Verbot richtet sich ausschließlich an über 14-jährige.

3
Aliha  12.08.2019, 16:16
@Tannibi

Mit der Strafunmündigkeit hat das nichts zu tun. Kinder können nach § 176 StGB nicht Täter sein. Näheres kannst du nachlesen in "Handbuch Sexualstraftaten" von Prof. Laubenthal. L. ist Richter und Prof. an der Uni. Würzburg.

2
Tannibi  12.08.2019, 16:22
@Bitterkraut

Genau das sagte ich. Es bleibt für U14
straffrei, für andere nicht.

1
Aliha  12.08.2019, 16:23
@Tannibi

Es bleibt nicht straffrei, sondern es ist keine Straftat. Das ist ein Riesenunterschied.

4
Tannibi  12.08.2019, 16:24
@Aliha

In 176 StGB steht aber keine Altersgrenze für den Täter.

0
Aliha  12.08.2019, 16:44
@Tannibi

Ich habe dir weiter oben entsprechende Literatur empfohlen.

1
Bitterkraut  12.08.2019, 19:22
@Tannibi

Wenn ein 13-jährige mit einem über 14-jährigen Sex hat, begeht nur der ältere eine Straftat. Mit der Strafmündigkeit hat das nichts zu tun.

Im Gesezt steht, wer mit unter 14-jährigen Sex hat (vereinfacht ausgedrückt), das steht nicht, ab wann man Sex haben darf, dazu gibt es kein Gesetz.

1
Libertinaerer  13.08.2019, 10:47
@Tannibi

Nach wie vor falsch: "Täter des § 176 StGB können Jugendliche und Erwachsene sein, unabhängig von ihrem Geschlecht" (Laubenthal - Hervorhebung im Original)

Und wer jetzt in vollkommener Unkenntnis des deutschen Rechtssystems meint, dass Strafunmündige halt generell keine Täter werden können, der irrt grundlegend.

Denn nur wer, wie es eigentlich korrekt heißt, schuldfähig ist, kann zwar Straftäter werden, aber Täter werden kann jeder, der deliktfähig ist. Und schuldfähig ist man in Deutschland halt erst ab 14, deliktfähig aber bereits ab 7 ...

... jedoch: "Einvernehmliche Kontakte, kein großer Altersunterschied, keine Gewaltanwendung, keine Erpressungen, keine Abhängigkeitsbeziehung, ist kein Delikt" (Röhl)

Oder anders: Wer mit 13 eine 12-Jährige vergewaltigt, ist kein Straftäter, aber Täter.

Und wenn ein 13-Jähriger mit einer 12-Jährigen Sex hat, weil beide das möchten, ist weder er noch sie Straftäter (weil grundsätzlich nicht möglich), noch Täter (weil der Schutzzweck des § 176 StGB sie hier als Täter ausschließt).

PS: Siehe auch https://www.gutefrage.net/frage/ist-es-schlimm-wenn-cousenk-und-cousine-was-hatten-s#comment-103897715

2
Libertinaerer  13.08.2019, 11:02
@Tannibi
In 176 StGB steht aber keine Altersgrenze für den Täter.

Doch.

Du kennst halt nur den Gesetzestext (überall bekannt und kostenlos nachzulesen), nicht aber den Grund/den Schutzzweck des Gesetzes (nachzulesen in der juristischen Fachliteratur).

Der Gesetzestext selber braucht keine Regelung "das gilt nicht für U14", weil der der Gesetzestext als solcher grundsätzlich nicht auf U14 anwendbar ist (weil eben per definitionem schuldunfähig bzw. strafunmündig).

Der Schutzzweck hingegen, das durch jedes Gesetz jeweilig zu schützende Rechtsgut, DAS gilt für alle und jeden!

Deswegen können auch alle Schuldunfähigen zivilrechtlich verurteilt werden - sofern sie 7 und damit überhaupt deliktfähig geworden sind.

In diesem Fall jedoch nicht, da bei freiwilligem U14-Sex nicht gegen einen Schutzzweck verstoßen wird. Im Gegenteil: Der Schutzzweck des § 176 StGB ist ausdrücklich die sexuelle Entwicklung der Kinder zu schützen, zu der eben entwicklungstypisch auch Sexualkontakte untereinander gehören.

Das war so, ist so, wird immer so bleiben.

Und weil das so ist, dürfen (schuldfähige) Eltern dies auch ausdrücklich fördern (s. Erziehungsratgeber des Bundesgesundheitsministeriums sowie § 180 StGB), ohne dafür bestraft zu werden.

Dir ist jetzt bewusst, was für einen fatal falschen Eindruck Du bei (potenziellen) Eltern hinterlässt?

1

Man darf auch unter 14 Geschlechtsverkehr haben... zumindest wenn beide unter 14 sind.


Heutzutage darf man ja ab 14 Jahren Geschlechtsverkehr haben.

Nein, Sex im Allgemeinen (und GV im Besonderen) darf man in Deutschland in jedem Alter haben, aber Ü14 dürfen nicht mit U14 (egal ob GV oder sonstigen Sex)

Rund 80% der Kinder haben sexuelle Kontakte in verschiedensten Formen und Intensitäten, rund 10% auch GV.

Ist also ziemlich "normal" und liegt in der Natur der Sache - auch lange vor dem Internet. ;-)

Und "dem Gesetzgeber ist es nicht ein Anliegen, Sex unter einem bestimmten Alter zu verbieten, sondern sicherzustellen, dass besonders junge Leute davor geschützt sind, von älteren Personen sexuell ausgenutzt zu werden." (DSA Bettina Weidinger, Pädagogische Leitung des Österreichischen Instituts für Sexualpädagogik, Sozialarbeiterin, Sexualpädagogin und Sexualtherapeutin)

Wie war das früher (ca. 1960er und 70er) geregelt? auf wikipedia habe ich nur infos bis frühestens 1994 gefunden.

Das war nie anders, seit es ein Deutschland bzw. Deutsches Reich und damit eine deutsche Regelung gibt.

Bereits die erste Gesetzesfassung des § 176 StGB von 1871 hatte "14" als Mindestalter (genauer: Schutzalter 16, aber 14 war in Ordnung, wenn - sinngemäß, bin zu faul zum Nachschlagen ;) - das "ehrbare Mädchen" dann auch geheiratet wurde, sprich: als Älterer eine 14-jährige Jungfrau durch Beischlaf zu "entehren" und sie dann nicht zu heiraten, war strafbar - und wenn die 14-Jährige ohnehin keine Jungfrau mehr war, war's ja eh egal ^^).

Grundsätzlich ist in Europa 14 als Schutzalter die Mehrheit, dicht gefolgt von 15, und mit Abstand dann 16.

Üblich sind allerdings gesetzliche Alterstoleranzen, während die Grenze in D strikt ist (z.B. 16 & 13 ist in D illegal, in A & CH aber legal). Hier wird dieses Manko in Maßen über das Prozessrecht (mittels Einstellung) abgefedert.

Es gibt aber auch Länder, die insbesondere aus religiöser Tradition ein anderes Recht haben. So ist z.B. in Indien oder der Türkei Sex vor 18 grundsätzlich verboten, und in Großbritannien (Schutzalter 16) ist der GV mit U13 verboten - auch für andere U13 (wird dort aber ebenfalls über das Prozessrecht abgefedert und heutzutage üblicherweise eingestellt).

Auf der anderen Seite des Spektrums liegt Frankreich, das keinerlei Altersbeschränkung kennt. Bzw. kannte, denn neuerdings gibt es ein Schutzalter von 15, welches aber nur für Volljährige gilt, während es bei Minderjährigen keine Beschränkungen gibt (also ein 17-Jähriger darf dort durchaus straffrei Sex mit einer z.B. 11-Jährigen haben, wenn sie das möchte).

Und warum es hierzulande gerade 14 ist, kannst Du hier nachlesen: https://www.gutefrage.net/frage/sex-erst-ab-14-wieso#answer-248606162


Libertinaerer  13.08.2019, 13:17

Korrektur (doch noch nachgelesen ;-)):

Die Altersgrenze von 16 bezog sich auf den § 182 StGB: "Wer ein unbescholtenes Mädchen, welches das sechzehnte Lebensjahr nicht vollendet hat, zum Beischlafe verführt, wird mit Gefängniß bis zu einem Jahre bestraft".

Der ursprüngliche § 176 lautete diesbezügl.: "Mit Zuchthaus bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer (...) mit Personen unter vierzehn Jahren unzüchtige Handlungen vornimmt oder dieselben zur Verübung oder Duldung unzüchtiger Handlungen verleitet."

Das war damals aber, genau wie der § 182 heute noch, ein "Antragsdelikt". D.h., die Eltern mussten das anzeigen. Seit 1876 ist der § 176 ein "Offizialdelikt", und wird zwingend vom Staat verfolgt ...

Ergänzung: Das betrifft (natürlich) nur nicht schwule Sexualkontakte. Die waren nämlich grundsätzlich nach § 175 strafbar: "Die widernatürliche Unzucht, welche zwischen Personen männlichen Geschlechts oder von Menschen mit Thieren begangen wird, ist mit Gefängniß zu bestrafen;"

Ab 1969 war dann "nur noch" der Sex zw. Ü18- und U21-Männern strafbar, ab 1973 zw. Ü18- und U18-Männern, und 1994 ist dieses diskriminierende Gesetz dann endgültig auf dem Müllhaufen der Rechtsgeschichte gelandet ...

0