Abi Einspruch ja oder nein?

Ich schrieb eine Lehrerin an und fragte sie "ob sie ein Thema (Stochastik) bei der mündlichen Prüfung auslassen würde". Es klang wahrscheinlich so als ob ich mich nicht darauf vorbereitet hatte, jedoch tat ich dies, da sie im letzten Schuljahr uns Schülern gesagt hatte dass nur Analysis und Integralrechnung drankommen wird. Viele sagten, sie sei im letzten Jahr bei Frage immer behilflich gewesen und hat einen geholfen wenn man sie anschrieb. Bei der Prüfung war sie (obwohl vorgesehen) nicht da und mein jetziger Mathelehrer hat in Teil 1 Integralrechnung (obwohl er als Ü. zwei Bsp. für Teil 1 (Stochastik u. Analysis schickte) genommen und bei Teil 2 Stochastik. Ach her je. Das komischste war dass er mir bei Teil 2 als erste Frage stellte was der Unterschied zwischen kumulierter Binomialverteilung und nicht kumulierter Binomialverteilung ist. Zudem habe ich mich so unwohl gefühlt auf der Art und Weise wie er versucht hatt mich zu verunsichern, denn er kam mir nah und machte große AUgen und nickte so als wenn er mich schikanieren und bloßstellen wollte. Außerdem hatte er garkeine richtige EInführung in das Thema Stochastik gemacht. Ich kenne mich mit Stochastik gut aus und war vorallem für Teil 1 gut vorbereitet auf das Thema. Jedoch war die Atmosphäre extrem unangenehm und ich kam zu keinem Wort. Als ich bei Teil 1 zögerte gab er mir auch nie Hilfestellungen. Ich habe zu 100% das Gefühl dass mein Oberstufenleiter (wir mögen uns gegenseitig absolut garnicht), ihn gegen mich gehetzt hat denn jetzt kommts. Direkt nach der m. Prüfungsagte mir mein Mathelehrer ich soll zu ihm ins Büro und dort saß er und ein Beratungslehrer welcher die ganze Zeit hinterhältig am grinsen war und der Oberstufenleiter machte eine mir eine Ansage wieso ich meine Mathelehrerin gefragt habe. Als ich mich dazu äußern wollte gab er mir kein Recht zu reden und ich gin direkt zu einer Vetrauenslehrerin da ich in dem Moment mich verarscht gefühlt habe. Ich habe eine 5 bekommen und ich hätte nur eine 4- bekommen müssen um mein Abi zu bestehen (es fehlten mir am Ende genau 2 Punkte). Zudem war meine ENglisch GK Nachprüfung sehr gut jedoch kam ich von einer 4- nur auf eine 4. Anschließend machte mir mein Beratungslehrer Druck, dass ich in der 2. Prüfung im LK am nächsten Tag von einer 5+ auf eine 3+ kommen MUSS sonst habe ich kein Abi und dass ich lieber abbrechen soll da dass sonst auf meine Psyche geht. Ich fande es komisch da ich eigentlich einen dritten Versuch habe jedoch erklärte er mir irgendwas von einer LK Bindung. Also war ich extrem demotiviert jedoch gab ich trotzdem alles um mich noch irgendwie konzentrieren zu können. Ich blieb bei einer 5+ und plötzlich sagte er mir dass es jetzt schierig ist in der 3. Prüfung in Deutsch von einr 3+ auf eine 1+ zu kommen (aufeinmal konnte ich mich doch mit der dritten Prüfung verbessern hmm komisch aber egal). Also sagt man mir ich hab den theoretischen Teil von Fachabi und kann kein Abi bekommen, ich sagt Ok tschüss und ging raus.

Mathematik, Noten, Anwalt, Gericht, Abitur, Abschlussprüfung, Anwaltskosten, Einspruch, Jura, Lehrer, mündliche Prüfung, Nachprüfung, Abiturprüfung, Schulamt
Wurde der Abstand eventuell gemessen?

Hallo 

Ich bin gerade von der Arbeit nachhause gefahren und bin dafür auf die Autobahn gefahren auf der ich dann eine Abstandsmessung entdeckt habe.

Folgendes:

Ich bin auf dem Auffahrtsstreifen der Autobahn gefahren und da sehr viel los war, dann hinter einem lkw eingeschert. Natürlich war ich dann erstmal etwas näher an diesem. Dann bin ich auf die linke Fahrspur zwischen zwei Autos gefahren (es war genug Platz um dazwischen zu fahren). Jetzt war mein Abstand natürlich nicht direkt so viel zum Vordermann, da ich ja gerade hinter ihn gefahren bin, den Abstand habe ich dann aber ja direkt wieder hergestellt. 

Geschwindigkeit betrug so 100-120kmh.

Ich bin auch nicht übermäßig nah an ihm dran gewesen & war ja auch nur dieser „kurze Moment“ während dem Überholen, das kennt sicher jeder von euch, kann das nur leider nicht so gut erklären.

Die Brücke kam auch ziemlich nah nach der Autobahnauffahrt. 

Jetzt meine Fragen:

  1. Zählt für diese kurze Strecke von Autobahnauffahrt zu Brücke die Messung überhaupt? Also wird da überhaupt gemessen oder misst man eher auf den laufenden Verkehr auf mehr Entfernung ?
  2. Zählt der Abstand hinter dem lkw überhaupt? Weil ich ja auf die Autobahn aufgefahren bin und dann überholt  habe ?
  3. Zählt der Abstand den ich hatte als ich hinter das Auto auf der linken Seite gefahren bin, den ich ja direkt wieder hergestellt habe ?

Ich mache mir da wahrscheinlich viel zu viele Gedanken, da ich eigentlich nicht viel zu nah dran war, habe zu den Fragen aber nichts im Internet gefunden.

Strecke von Autobahnauffahrt bis Brücke ca 350m

Siehe Skizze unten 

Bild zu Frage
Auto, Polizei, Bußgeld, Aufbauseminar, Blitzer, Einspruch, Abstandsmessung, autobahnpolizei, Auto und Motorrad
Schadensmeldung von Autovermietung. Lohnt es sich, Widerspruch einzulegen oder mit einem Anwalt dagegen anzugehen?

Also ich habe ein Auto mit einer Selbstbeteiligung von 950 Euro angemietet. Als die Mitarbeiterin mir das Auto übergeben hat, stellte ich kleine Schäden am Auto fest. Daraufhin sagte sie, dass alle Schäden, die bis zu einer 2€ Münze groß sind, nicht als Schaden zählen. Meine Freundin war anwesend und hat dies auch gehört.

Die Fahrzeugübergabe erfolgte leider über den Nachtschalter, welches ich im Nachhinein bereue. Ich bin nochmal mit ner Taschenlampe um das Fahrzeug gelaufen und hatte keine weiteren Schäden aufgefunden.

Am Morgen bekam ich eine Schadensmeldung von der Autovermietung. Es solle sich ein 4 cm Kratzer auf der hinteren Beifahrerseitentür befinden. Angeblich hat man versucht mich zu kontaktieren stand in dem Bericht, was aber nicht stimmte. Nachdem ich telefonisch irgendwann durch gekommen bin, teilte ich mit, dass ich mir den Schaden anschauen möchte. Man bot mir an, mir einen Bild vom Kratzer zu schicken. Immer wieder kontaktierte ich die Autovermietung, bis ich ein Schadensbild bekam. Auf dem Bild ist unschwer zu erkennen, dass es sich nicht um einen, sondern um 2 Kratzer handelt, welche jeweils auch nicht größer als eine 2 € Münze sind.

Also rief ich nochmal an und der Mitarbeiter, der es begutachtet hat, sagte mir daraufhin, dass es wahrscheinlich nicht als Schaden zählt aber er es trotzdem dokumentieren muss.

Jetzt, nach einer Woche bekomme ich eine Rechnung von 920 Euro.

In der Reparaturkostenkalkulation steht bei den Fahrzeugdaten, dass die LaufLeistung des Fahrzeugs 14200km beträgt. Als ich das Fahrzeug angemietet hatte, lag es jedoch schon bei 16009km. Wie kann das sein? Das steht auch in den Mietbedingungen.

Zudem wurde dieses Gutachten ohne Objektbesichtigung gemacht und man hatte nur die schwammigen Bilder von dem Mitarbeiter der Autovermietung genommen.

Die Bilder sind wirklich nicht gut geschossen worden. Das Auto wurde nicht einmal gewaschen als die Bilder gemacht wurden.

Ich weiß jetzt nicht, ob es sich lohnt, dies anzufechten und einen Widerspruch gegen die Rechnung einzulegen. Leider habe ich auch keine Rechtsversicherung, was ich mir aber nach dieser Erfahrung schnellstmöglich zulegen werde.

Und leider habe ich auch später die vielen schlechten Bewertungen von Kunden mit Unterstellungen von Schäden seitens der Autovermietung gelesen, sonst hätte ich da niemals ein Auto gemietet.

Ich weiß nun wirklich nicht, wie ich weiter verfahren soll. Ich bitte um Ratschläge.

Bild zu Frage
Schadensersatz, Rechtsanwalt, Verkehrsrecht, autovermietung, Einspruch, Widerspruch
Widerspruch psychiatrisches Gutachten?

Ich hatte vor zwei Wochen ein Gespräch mit einer Psychiaterin des Amtsgerichts, da ich demnächst eine gesetzliche Vetreuung bekommen soll. Die Betreuer meiner WG haben mich schon vorher vorgewahnt, da sie früher bereits Kontakt mit dieser Psychiaterin hatten. Den Betroffenen ging es wohl nach den Gesprächen mit ihr immer sehr schlecht. Ich war also schon vorbereitet und habe deshalb einen Betreuer sowie den Therapeuten meiner WG im Gespräch dabeigehabt. Die Psychiaterin ging immer wieder auf das Thema PTBS ein, obwohl ich die Fragen verneint hatte. Sie stellte generell eher komische Fragen und stellte mir auch direkt Diagnosen (innerhalb von 20min!). Mein Therapeut meinte nach dem Gespräch schon, er fand diese Frau ziemlich unmöglich.

Nun habe ich das Gutachten erhalten. Es stehen sehr viele Sachen drin, die schlicht und ergreifend unwahr sind. PTBS hat sie mir auch als feste Diagnose gestellt. Zudem hat sie mir die Diagnose Alkpholmissbrauch gestellt?! Ich trinke unregelmäßig, bzw nur auf Geburtstagen und Feiern mal, aber auch nicht allzu viel. Das habe ich ihr auch so gesagt. Zudem steht dort, ich sei intelligenzgemindert. Hinweise dafür hat sie allerdings nicht aufgeführt..

Jedenfalls bin ich, meine Betreuer, mein Therapeut und mein Psychiater sehr unzufrieden mit dem Gutachten. Nun ist meine Frage, ob ein Widersprich überhaupt möglich ist und wenn ja, wie das abläuft?

Recht, Gericht, Psychologie, Betreuung, Einspruch, Gesundheit und Medizin, Widerspruch
Gerichtsvollstreckung ohne 'Vorwarnung'?

Hey ihr Lieben,

ich hatte vor ca 2 Jahren bei meinem Sonnenstudio einen Mitgliedsvertrag abgeschlossen gehabt sodass ich so oft ich will für 30€ monatlich sonnen konnte. Als ich den Vertrag aufgrund Umzug kündigte war noch ein Betrag offen den ich mit einer monatlichen Ratenzahlung von 50€ abbezahlte. Die anscheinend letzte Rate bezahlte ich im Juni 2018. Ich hörte auch nichts mehr von meinem Sonnenstudio also ging ich davon aus, dass die Schulden alle beglichen waren.

Nun bekam ich ein halbes Jahr später (Dezember 18) einen gelben Brief vom Gericht. Ich hätte angeblich noch offene Beiträge. Dann dachte ich mir es kann sein dass ich vielleicht die letzte offene Rate von 50€ vergessen hätte bzw ich kam vielleicht durcheinander und dachte es wäre die letzte Rate die ich bezahlt habe. Kann ja mal passieren dass man durcheinander kommt. Aber normalerweise schickt das Sonnenstudio doch dann eine Erinnerung oder eine Mahnung raus oder nicht?

Ich habe heute meinen zweiten gelben Brief vom Gericht bekommen mit einem Vollstreckungsbescheid. Ich habe 2 Wochen Zeit um Einspruch einzulegen. Nun würde ich mal gerne wissen was meine Rechte sind bzw wie ich vorgehen soll. Denn wenn ich Einspruch einlege, dieser mir jedoch nicht zusteht, kommen nur noch mehr Kosten auf mich zu.

Was sind meine Rechte? Hat das Sonnenstudio das Recht das Ganze ans Gericht weiterzugeben ohne mich an die wahrscheinlich übersehene Rate zu erinnern?

Ich danke euch im Vorraus. LG

Schulden, Anwalt, Gericht, Kosten, Vertrag, Einspruch, Mahnbescheid, Mahnung, Ratenzahlung, Sonnenstudio, Vollstreckung, Vollstreckungsbescheid, Widerspruch, Zahlungserinnerung
Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen nachdem Zeugenfragebogen abgegeben wurde?

Hallo,

bin vor kurzem geblitzt worden. Das Auto ist auf meinen Vater angemeldet, weshalb er vor ein paar Tagen die Zeugenbefragung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit bekommen hat.
Ich weiß zwar, dass er vom Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch machen kann, da ich eine Angehörige bin. Bin mir allerdings nicht sicher, ob das ratsam ist, da ja die Polizei dann ja oft zur weiteren Ermittlung Hausbesuche macht oder dem Fahrzeughalter die Führung eines Fahrtenbuch auferlegt werden kann.

Zur weiteren Erklärung und zur eigentlichen Frage:
Das Blitzerfoto ist total unscharf. Wenn mein Vater im Fragebogen nun angibt, dass ich die Fahrzeugführerin war und ich anschließend den Bußgeldbescheid bekomme, kann ich diesen dann immer noch anfechten, weil das Foto zu unscharf ist?
Oder ist das dann nicht mehr möglich, wenn mein Vater vorher bereits angegeben hat, wer der Fahrer war und dieser somit ausreichend identifiziert wurde?

Ich würde die Unterlagen sonst gern bei geblitzt.de einreichen. Vielleicht wird das Verfahren dann ja eingestellt, weil der Fahrer nicht eindeutig erkennbar ist.
Wenn das wegen der Angaben zum Fahrer im
Fragebogen sowieso nicht mehr möglich wäre, soll dann vielleicht lieber vom Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch gemacht werden? Ich will nur vermeiden, dass dann womöglich ein Fahrtenbuch geführt werden muss.
Was meint ihr? Kennt sich da jemand aus?

LG, Hanni

Recht, Verkehrsrecht, Führerschein, Einspruch, Bußgeldbescheid, Auto und Motorrad
Ordnungswidrigkeit wegen ,,parken" in einem Verkehrsbereich, der durch Zeichen 250(Anlieger frei) gesperrt war?

Schönen Abend liebe Community,

habe so eben eine Post von der Bußgeldstelle erhalten, in dem steht, das ich in einem Verkehrsbereich, der durch Zeichen 250 gesperrt sei, geparkt habe.

Sachverhalt:

Und zwar bin ich an einem Freitag mit dem Auto unterwegs gewesen, um meine Freundin von zu Hause abzuholen.

Habe demnach in einer kleinen Gasse kurz angehalten(ca.2min und bin nicht ausgestiegen!)

Etwa 10-15m vor mir standen die Mitarbeiter vom Ordnungsamt, haben mich verwirrt angeschaut und etwas in ihrem kleinen Heftchen aufgeschrieben.

Bin mit dem Auto unverzüglich zu Ihnen gefahren, um zu erfahren was das Problem sei. Sie fragten mich warum ich auf der Straße angehalten hätte, daraufhin habe ich gesagt, dass ich kurz auf meine Freundin gewartet hätte.

Sie haben dann mit einer ruhigen Haltung gesagt, dass das okay wäre und ich diese nicht mehr machen solle.

Ich habe sie gefragt, ob es weitere Konsequenzen geben wird, daraufhin meinte er das er sich nur etwas notiert hätte und keine weiteren Probleme entstehen werde.(und hat gekichert)

Jetzt habe ich dennoch eine Post, nach einem Monat von der Bußgeldstelle erhalten.( Verwarnungsgeld in Höhe von 30€!)

Ich habe doch aber gar nicht geparkt? und unmittelbar vor der Gasse stand ein Schild mit dem Zeichen 250 und der Beifügung ,,Anlieger frei" also dürfte ich auch laut Zeichen 250( Anlieger frei) meine Freundin kurz abholen oder als Besucher die kleine Fahrbahn passieren?

Sollte ich Einspruch einlegen? hat das weitere Auswirkungen auf meinen Führerschein? So was ist mir zu ersten mal passiert...

Würde mich auf zahlreiche Hilfsbeiträge sehr freuen!

Vielen Dank im voraus

Mfg

Berlin, Recht, Verkehrsrecht, Anhörung, Einspruch, Ordnungsamt, Ordnungswidrigkeit, Einlegen, Verwarnungsgeld, Auto und Motorrad
Einspruch gegen IHK Prüfungszeugnis erheben?

Hi, und zwar hatte ich vor 2 Tagen meine IHK Abschlussprüfung. Während der Prüfung und der Fachgespräche ist , meines erachtens nach alles soweit glatt glaufen, bis auf 1-2 Punkte aus meiner Sicht.

Nach der Prüfung kam der Prüfer auf mich zu und hat 2 Kleine Fehler angesprochen die mir während des Praktischen teils unterlaufen sind. Auf meine Frage ob es sonst noch etwas zu bemängeln gäbe bzw. Ob sonst noch Fehler gemacht wurden, sagte er nein.

Zuvor mussten wir noch 4 schriftliche aufgaben beantworten bzw. Ausarbeiten

Als ich nun mein Prüfungszeugnis erhielt hatte ich 78 Punkte, was eine 3 als note ist.

In den anderen schriftlichen Prüfungsfächern stehe ich auf jeweils auf 2.

Ich persönlich habe sowohl von meinem Ausbilder als auch Kollegen und Kolleginnen, welche mit mir die Prüfung absolviert haben gesprochen und meinten, dass da etwas nicht stimmen kann. (Hatten alle zugleich Prüfung in einem Raum)

Jetzt habe ich mir überlegt evtl. Einspruch gegen das Prüfungsergebnis zu erheben.

Oder zumindest einsicht in die Bewertung der einzelnen Teile

Ist das möglich ? (Also letzteres)

Was muss ich tun wenn ich einspruch erhebe bzw. Wie sollte ich mich darauf vorbereiten? Da ich ja kaum beweisen kann, wie ich mich in der Praxis angestellt habe bzw. Mich meiner Meinung nach besser angestellt habe als ich bewertet wurde.

Habt ihr da Tipps für mich wie ich die sache am besten angehen kann? Vielen dank :)

Restaurant, Ausbildung, Recht, Gesetz, Einspruch, IHK
Einspruch wurde ignoriert, Mahnung kam - was tun? - Ursprüngliche Summe bezahlt, Einschreiben geschickt... noch eine Mahnung...!!!

Hallo an die Juristen etc.... ich habe hier eine Mahnung bekommen, weil mein Einspruch offenbar ignoriert wurde. Ich hatte vor einem Monat auf einem Privatparkplatz bei einem Discounter gestanden, vier Minuten zu lang, und bekam direkt einen Strafzettel von 29 Euro. Auf diesem stand, man könne schriftlich Einspruch einlegen, an diese ominöse Parkplatzvermietung mit Postfach. Dies tat ich umgehend. Lange kam nichts. Nun aber kam ein Standardschreiben, es sei keine Zahlung eingegangen, ich solle nun 42,50 Euro bezahlen. Mein Einspruch wurde nicht erwähnt. Meine Güte..... was tu ich nun? Zahle ich die 29 Euro..... oder die 42,50? Einen erneuten Brief wollte ich auf jeden Fall schicken. Diesmal per Einschreiben??? Diese Abzocker!!!!! Danke für Rat....

Ergänzung: Es ist eine Firma mit Sitz in London, hier nur Postfach, keine Telefonnummer. Ich hatte einen kostenlosen Parkschein für 40 min. gezogen und war vier Minuten drüber. Ich hatte eine gehbehinderte Person, die ich betreue, zur Krankenkasse begleitet, die in der Nähe ist aber keine Parkplätze hat.

Da auf dem Strafzettel stand, man könne Einspruch einlegen, tat ich das halt. Ich erwartete mir nicht viel davon, wollte aber die Möglichkeit nutzen. Normalerweise ist  dann die Frist gestoppt!!

Heute kam wieder so ein freundlicher Brief. (A.T.B.G. LTD nennen sie sich, sitzen in London, keine Telefonnummer. Haben hier aber auch ein Postfach). Auf mein Einschreiben plus ursprünglichem Brief haben sie nicht reagiert. Sie fordern wieder die Erhöhung von 13,50 Euro. Drohen mit gerichtlichen Schritten.

Vier Minuten parken zu lang (12:15 statt 12:11 Uhr zurück ) - 42,50 Euro. Darauf stoßen die mit Champagner an.......

Einspruch, Mahnung, Parkplatz
Einspruch gegen Bußgeldverfahren - Rotlichtverstoß?

Guten Abend,

mir wird ein Rotlichtverstoß vorgeworfen. Kurz zum Hintergrund:

Die Ampel war gelb, das auch schon längere Zeit. Da ich aber einen Drängler hinter mir hatte, der mir schon seit geraumer Zeit für meinen Geschmack zu dicht aufgefahren war, habe ich mich dazu entschlossen, die Ampel trotzdem noch zu überfahren. - Ich wurde geblitzt. - Auf dem Blitzerfoto ist mein Auto zu sehen, das bereits mit den Hinterreifen die Haltelinie überfahren hatte, die vorgeworfene Rotlichtphase beträgt 0,92 Sekunden. (Der Faher, der zu dicht aufgefahren ist, hat im letzten Moment auf die linke Spur gewechselt und ist auf dem Foto nicht hinter mir zu sehen.)

Ich habe im Internet gelesen: " Eine Rotlichtüberwachungsanlage misst die Fahrzeugbewegung üblicherweise durch zwei in die Fahrbahn eingelassene Induktionsschleifen. Die erste Schleife befindet sich unmittelbar hinter der Haltelinie, die zweite vor dem Beginn des durch die Ampelanlage geschützten Bereichs. Beginnt die Rotlichtphase, wird die Uhr der Ampelanlage aktiviert und wird erst dann gestoppt, sobald das Fahrzeug mit den Vorderrädern die im Straßenbelag verlegte Induktionsschleife überfährt. Für eine korrekte Zeitmessung ist es daher erforderlich, dass die Induktionsschleife am maßgeblichen Punkt, der Haltelinie, verlegt wurde. Liegt diese allerdings in Fahrtrichtung hinter der Haltelinie, führt dies dazu, dass unzutreffend längere Rotlichtzeiten gemessen werden. Die Messung ist dann nicht korrekt."

Gibt es hier jemanden, der mich an seinen Erfahrungen teilhaben lassen kann? Kann ich die Messung der Induktionsschleife in Frage stellen und Einspruch einlegen?

Vielen Dank für eure hilfreichen Antworten.

Viele Grüße

Einspruch, geblitzt, rotlichtverstoß
Ist ein Widerspruch gegen ein Hausverbotes beim Landratsamt tatsächlich kostenpflichtig?

Vor ca. 4 Wochen bekam ich vom Landratsamt ein Schreiben, dass mir ein Hausverbot beim Landratsamt ausgesprochen wird und dass ich hier gegen Widerspruch einlegen könne. Dies habe ich gemacht. Jetzt bekomme ich gestern ein erneutes Schreiben, dass ich den Widerspruch binnen zwei Wochen zurücknehmen soll, weil er unbegründet sei. Hier steht nur: Ihre Ausführungen rechtfertigen jedoch keine andere Beurteilung der Sach- und Rechtslage, der Widerspruch ist daher unbegründet und wird zurückgewiesen, wenn sie ihn nicht binnen zwei Wochen nach Erhalt dieses Schreibens zurücknehmen. Sollten Sie an Ihrem Widerspruch gegen das Hausverbot festhalten, ergeht ein gebührenpflichtiger Kostenbescheid. Es steht in keinem Satz drin, was hier unbegründet sein soll.

Wieso hat mir das Landratsamt im letzten Schreiben nicht schon geschrieben, dass ein Widerspruch kostenpflichtig ist, dann hätte ich mir die Mühe sparen können und gegen das Hausverbot Widerspruch einzulegen? Ich muss meinen LKW-Führerschein verlängern lassen und da muss ich zur Führerscheinstelle/ Landratsamt. Muss ich tatsächlich diesen Widerspruch zurücknehmen? Und wie hoch sind dann die Kosten wenn ich das nicht zurücknehme? Hiervon steht nämlich auch nichts drin wieviel das kostet. Und warum haben die mich nicht schon im letzten Schreiben daraufhingewiesen, dass dies kostenpflichtig ist?

Einspruch, Hausverbot, Widerspruch, Führerscheinstelle, landratsamt
Einspruch gegen Steuerbescheid - keine Reaktion vom Finanzamt!

Hallo, ich hatte meine Einkommenssteuererklärung extrem früh (erste Januartage 2014) gemacht, und per Elster abgeschickt. Danach kam überraschenderweise über 3 Monate kein Bescheid (dauert bei mir immer um die 6 Wochen). Also rief ich beim Finanzamt an - und erfuhr von der zuständigen Sachbearbeiterin, sie hätte noch eine offene Frage gehabt, wollte mich dazu eigentlich anrufen, hatte das aber wohl vergessen. Nach Klärung dieser Frage vergingen wieder 1-2 Monate - ohne Bescheid. Also rief ich wieder an. Diesmal sagte sie mir, sie hätte noch keine Formulare für meine Einzelveranlagung bekommen. Sie wüßte nicht, wann sie die bekäme. Daraufhin wurde ich doch etwas ungehalten - und lies mir ihren Vorgesetzten geben. Der entschuldigte sich für den Vorgang - und sagte mir eine Lösung zu, die Steuerlich keinen Unterschied machen würde. Nach weiteren 6 Wochen kam dann endlich der Bescheid. Die Summe, die mir anerkannt wurde entsprach etwa 20% der Summe, die Elster ausgerechnet hatte. Ich habe natürlich sofort (per Elster und per Post) Einspruch eingelegt. Das ist inzwischen 5 1/2 Monate her - ohne jede Reaktion. Vor 2 Wochen habe ich noch mal schriftlich nachgehakt (Einschreiben mit Rückschein), und freundlich nachgefragt, wie denn der Stand so wäre. Keine Reaktion. Einige werden natürlich sagen, ich sollte noch mal anrufen. Doch mir ist klar, dass mich die zuständige Sachbearbeiterin am langen Arm verhungern lassen will - und ich könnte am Telefon meine Fassung verlieren (und zu deutlich werden). Hat man als Bürger da überhaupt keine Möglichkeiten?

Steuern, Einspruch, Finanzamt
Unfall (Rechts vor links) mit Bußgeld und Punkten - bringt Einspruch was?

Hallo Leute, ich bräuchte bitte ganz schnell eure Hilfe.

Und zwar hatte ich vor ein paar Wochen einen Unfall. Ich fuhr langsam auf eine Rechts-vor-Links Kreuzung zu, habe rechts in die Kreuzung reingeschaut, niemanden gesehen und bin dann weitergefahren. Als ich ungefähr in der Mitte der Kreuzung war, hab ich nochmal nach Rechts geschaut und ein Auto auf mich zukommen sehen. Die Dame am anderen Steuer blickte (Vermutung meinerseits) durch den, sich zu ihrer Rechten befindenden Zaun, um zu sehen ob von rechts ein anderes Auto kommt. Sie sagte auch zu mir, sie habe nur nach rechts gesehen, somit hat sie, meiner Meinung nach, ihre Sorgfaltspflicht auch verletzt.

Letztendlich erwischte sie mich hinter meinem rechten Hinterrad, was, laut Versicherung dafür spricht, dass ich schon sehr weit in der Kreuzung war, als der Unfall passierte.

Die Polizei sieht es jedoch als Vorfahrtsmissachtung und so flatterte heute ein Bußgeldbescheid in Höhe von fast 150,00 € ins Haus mit 3 Punkten in Flensburg.

Nun ist meine Frage... Macht es nun Sinn gegen den Bußgeldbescheid bei der ausstellenden Behörde Einspruch zu erheben? Welche weiteren Kosten bzw. welcher weitere Aufwand könnte auf mich zukommen?

Bitte bitte viele hilfreiche Antworten! Habe nicht viel Zeit um Einspruch zu erheben.

Unfall, Bußgeld, Gericht, Behörden, Einspruch, Flensburg, Vorfahrt, Vorfahrtsregeln

Meistgelesene Fragen zum Thema Einspruch