Kann das Finanzamt ein Guthaben zurückhalten, wenn man gegen diesen Bescheid einen Einspruch eingereicht hat?
Haben vor kurzem meinen Steuerbescheid für 2015 zurückbekommen, unmd sehe das da eine Summe X als Guthaben verzeichnet ist. Aus bestimmten Gründen bin ich aber der Meinung das ich zuwenig zurückbekommen habe, und habe eine Einspruch eingelegt. Nun haben die vom FA die Überweisung für die schon berechnete Summe X nicht ausgeführt, sprich habe keine Kohle bekommen.
Dürfen die trotz Einspruch ( oder gerade deswegen ) mein rechtmässig zustehendes Geld zurückhalten ?
3 Antworten
Noch steht es dir ja nicht "rechtmäßig" zu. Durch deinen Einspruch ist der Bescheid noch nicht bestandskräftig. Sollte das FA also tatsächlich nicht auszahlen, würde ich mich nicht wundern.
Deshalb der Konjunktiv.
Sollte das FA also tatsächlich nicht auszahlen, würde ich mich nicht wundern.
Ich würde mich allerdings sehr wundern. Das gesamte Verfahren ist automatisiert, Erstattungsbeträge werden in der Regel am selben Tag zur Auszahlung angewiesen, an dem der Steuerbescheid abgesandt wird. Wenn ein Einspruch eingeht, ist die Erstattung also schon raus.
Den Vorgang kenne ich so nicht. Im Regelfall wird mit Erstellung des Bescheides die Auszahlung des Guthabens angewiesen.
Wenn die Erstattung aus irgendwelchen Gründen ausgesteuert wurde, dann zieht sich die Erstattung halt, aber einen Zusammenhang zum eingelegten Einspruch sehe ich da nicht.
sobald der Steuebescheid verschickt wird, ist das Geld bereits unterwegs ...
Ja ich weiss... war auch immer so..deswegen wundere ich mich auch... hatte am 20.04.2016 den Bescheid erhalten ..und am 21.04.2016 den Einspruch ( per Einschreiben ) zur Post gebracht... Bekommen haben Sie ihn am 25.04.2016... Normalerweise sollte das Geld da sein ...ich rufe da Monatg mal an... wollte nur mal wissen ob es unter umständen an dem Einspruch liegen könnte.
Normal wäre es auch kein Aufwand mir das Geld , welches sie ja schon berechnet haben, und mir somit rechtkräftig zusteht, auszuzahlen, dann den Einspruch bearbeiten, und ggf. eine Nachzzahlung anzuweisen...
Quatsch .....
Guthaben des Steuerbescheides werden angewiesen, sobald der Bescheid zur Post geht