Einspruch Versäumnisurteil möglich?
Habe heute ein Versäumnisurteil zugestellt bekommen. Kann ich gegen dieses gegenüber dem Kläger und Gericht Einspruch einlegen?
2 Antworten
Ja beim ersten Versäumnisurteil kann dagegen fristgerecht Einspruch eingelegt werden. Hierbei ist evtl. noch wichtig zu wissen, dass im Falle einer neuen Gerichtsverhandlung (sollte das Versäumnisurteil das alte Urteil aufheben) der Säumige die Prozesskosten trägt, egal ob er den Prozess gewinnt oder verliert.
Ein zweiter Einspruch gegen ein Versäumnisurteil ist nicht möglich.
Das echte Versäumnisurteil kann von der verurteilten Partei gemäß § 338 ZPO mit dem Rechtsbehelf des Einspruchs angegriffen werden. Der Einspruch wird gemäß § 339 ZPO binnen zwei Wochen seit Zustellung des Versäumnisurteils bei dem Gericht, dessen Entscheidung angefochten wird, dem iudex a quo, eingelegt.
Versäumnisurteil – Wikipedia
kostet aber sicherlich Geld oder (Sicherheitsleistung) Es geht um eine Warenlieferung von den ich 2 Artikel nicht bekommen habe. Ist irgendeine nicht leserliche Unterschrift bei Empfang auf dem Scanner des Fahrers vermerkt. Meine ist es nicht. Und der Richter hat das ( keine Verhandlung vor bzw. im Gerichtssaal) nicht anerkannt. Gibt Gläubiger Recht! Daher meine Frage bzgl. Versäumnisurteil