Was passiert wenn man zugibt, Einspruch einlegen?

4 Antworten

Hallo, Selbstverständlich kann man in einen Ordnungswidrigkeitenverfahren einen Einspruch einlegen.

erfahrungsgemäß kommt es dann zu einer Gerichtsverhandlung , in der die Richtigkeit des Bußgeldbescheides geprüft wird!

Der Betroffene im Bußgeldverfahren muss dann im allgemeinen auch noch die Verfahrenskosten tragen.

Das bedeutet, dass sich ein Einspruch meistens nicht lohnt.

Ähm... du kannst soweit ich weiß nur gegen Verwaltungsakte Einspruch einlegen... sprich vermutlich nicht gegen dein Geständnis, aber gegen den Bußgeldbescheid etc. der darauf folgt.

Allerdings würde ich mich ehrlich fragen welchen Sinn das denn bitteschön haben soll? Ein Einspruch öffnet nur den ganzen Bescheid, sodass die Sache nochmal geprüft wird. Das Ergebnis wird (höchstwahrscheinlich) das gleiche sein.

VORAUSGESETZT der Bescheid ist wirklich rechtswidrig. Sollte er dies nicht sein, dann wäre der Einspruch unbegründet

Solange der Bußgeldbescheid nicht rechtskräftig ist, kann man Einspruch erheben, egal was man vorher zugegeben hat. Und natürlich kann man in der Begründung schreiben, dass man lediglich mit der Höhe des Bußgelds nicht einverstanden ist.

Du wiedersprichst dich irgendwie 😥


verreisterNutzer  18.08.2019, 20:34

also die Tat zugegeben am Anfang aber danach doch Einspruch einlegen ?

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