Wie lege ich beim Anwalt der Gegenseite Einspruch ein?
Hallo,
Habe noch eine Nachzahlung der Nebenkosten offen.
Der geforderte Betrag der letzten Mahnung war inklusive 10 Euro Mahngebühren 548 Euro hoch. Da ich sie nicht bezahlen konnte, habe ich jetzt ein Schreiben vom Anwalt bekommen, in dem er anstatt der 548 Euro, 676 Euro Nachzahlung der Nebenkosten fordert + 160 Euro für seine Tätigkeit als Verzugsschaden. Unabhängig der Forderung als Verzugsschaden, wäre das eine Differenz von 128 Euro zwischen der letzten Mahnung und dem Schreiben des Anwalts.
Wie kann ich da vorgehen bzw. Einspruch einlegen?
Vielen Dank
4 Antworten
Wogegen soll denn hier ein Widerspruch erfolgen?
Der geforderte Betrag der letzten Mahnung war inklusive 10 Euro Mahngebühren 548 Euro hoch. Da ich sie nicht bezahlen konnte, habe ich jetzt ein Schreiben vom Anwalt bekommen,
Die Forderung ist doch unbestritten und unbestreitbar - du hast sie ja wohl anerkannt.
in dem er anstatt der 548 Euro, 676 Euro Nachzahlung der Nebenkosten fordert + 160 Euro für seine Tätigkeit als Verzugsschaden.
Der Unterschied in der Höhe der Nachzahlung muss sich ja aus der Forderungsaufstellung ergeben; das können auch Kosten des Verfahrens sein, die vor Einschaltung des Anwalts seitens des Gläubigers verauslagt wurden.. Die Anwaltskosten sind vollkommen im Rahmen. Ein Widerspruch ist hier sinnfrei, du solltest vielmehr den Anwalt auffordern (so nicht bereits im vorliegenden Schriftverkehr erfolgt), dir eine Aufschlüsselung der Forderung bzw. einen Auszug aus dem Forderungskonto zuzusenden.
Dann schreibst du dem Anwalt höflich (!), dass du um eine Aufschlüsselung der NK-Forderung in Höhe von € 676.-- bittest mit Verweis auf die dir vorliegende Mahnung, in der ein deutlich niedrigerer Betrag gefordert wurde. Das ist ein ganz normaler Vorgang.
Mögliche Kostenfaktoren wären zum Beispiel Antrag auf Mahnbescheid seitens des Gläubigers, Telefon/Portokostenpauschalen etc.pp.
Das werde ich auf jeden Fall machen. Vielen dank
Er gibt mir auch ein Datum vor bis wann ich das zu zahlen habe. Grundsätzlich bin ich auch bereit dazu und kann es auch mittlerweile zahlen. Wenn ich das Datum nicht einhalte werden weitere Schritte veranlasst. Meine Frage wäre noch, wenn ich dem Anwalt ein Einschreiben mit dem Sachverhalt schicke, könnte evtl. bis zur Klärung der Sache das Datum überschritten werden. Ist das Datum in dem Fall automatisch bis zur Klärung ausgesetzt oder könnte der Anwalt mein Schreiben einfach ignorieren und weiter Schritte einleiten?
Er gibt mir auch ein Datum vor bis wann ich das zu zahlen habe. Grundsätzlich bin ich auch bereit dazu und kann es auch mittlerweile zahlen.
Das solltest du dem Anwalt auch genau so schreiben. Du kannst ja zumindest den von dir unbestrittenen Teil schon mal anweisen. Damit demonstrierst du deine Zahlungsfähigkeit und -bereitschaft.
Meine Frage wäre noch, wenn ich dem Anwalt ein Einschreiben mit dem Sachverhalt schicke, könnte evtl. bis zur Klärung der Sache das Datum überschritten werden.
Dann schicke dem Anwalt eben dein Schreiben vorab als Fax. Oder rufe einfach an, das dürfte die schnellste Variante sein.
könnte der Anwalt mein Schreiben einfach ignorieren und weiter Schritte einleiten?
Theoretisch ja, praktisch eher nein. Ansonsten zahlst du den Differenzbetrag eben unter Vorbehalt (genau so auf den Überweisungsträger schreiben).
Die Kosten, die ein Anwalt für seine Tätigkeit berechnen darf sind festgeschrieben und richten sich nach dem Streitwert.
Wenn Du auf die Mahnung nicht reagiert hast (schriftlich), hast Du Dir das selber zuzuschreiben.
Es geht dem OP nicht um die Kosten des Anwalts, sondern die Erhöhung der Forderung selbst (Differenz zwischen letzter Mahnung und aktueller Forderung Nachzahlung).
Ich habe das so verstanden, dass diese erhöhte Differenz durch die Anwaltskosten entstanden sind. Aber da hast Du natürlich Recht!👀
Wie ich aber sehe, bin ich da nicht der einzige!
Zumindest solltest Du jetzt endlich reagieren. Einfach nicht zahlen und sich tot stellen, macht das ganze nur noch teurer.
Entweder bezahle oder biete eine Ratenzahlung an. Aber reagiere!
Wenn es eine Rückerstattung geben würde und die Gegenpartei trotz Aufforderung nicht zahlt / nicht reagiert und Du einen Anwalt einschaltest, würdest Du diesen dann selbst bezahlen oder ebenfalls die Kosten von der Gegenseite fordern ?
Es geht nicht um die Kosten des Anwalts. Es geht darum dass der eigentlich geforderte Betrag 548 waren. Das würde bedeuten dass ich mit den Kosten des Anwalts 708 bezahlen müsste. Er verlangt jetzt plötzlich nicht mehr die 548 sondern 676 als Nebenkosten.
Ungewöhnlich das Du keine genaue Kostenaufstellung bekommen hast, lass dir diese zukommen.
Eine Aufschlüsselung der Kosten ist nur für die Tätigkeit als Verzugsschaden dabei. Das ist ja auch vollkommen in Ordnung. Es steht explizit in dem Schreiben dass die Nachzahlung der Nebenkosten 676 Euro wären was ja laut der Mahnung davor nicht stimmt. Mir wurde auch ein Datum gesetzt bis wann ich es bezahlen soll. Ich bin auch bereit das zu zahlen aber nicht mehr als ich muss.