Einspruch gegen Verkehrswertgutachten
Hallo, heute kam vom AG das Verkehrswertgutachten. Die Schätzung hat ein vom AG beauftragter Sachverständiger erstellt. Ich war zum Termin anwesend. Und er sagte mir: "das wird richtig teuer bei der Versteigerung". Nun bin ich von seinem Gutachten entsetzt. Auch wenn ich weiß, das eine objektiver Begutachtung erfolgen muß, so ist, a) der Wert d. Hauses viel zu niedrig, b) das Grundstück als solches zu niedrig bemessen worden. Was muß ich als Gründe in einem Einspruch angeben? Danke für Infos
2 Antworten
Wenn Du nachweisen kannst, dass z. B. das Grundstück weitaus zu niedrig in der Fläche angesetzt wurde, dann kannst du dem Gutachter widersprechen. Was die Taxierung des Hauses betrifft, wirst du als Laie wohl weniger Chancen haben, einen Einspruch zu begründen. Ein Gutachter richtet seinen Focus auf bestimmte Dinge, die für eine Wertermittlung von Bedeutung sind. Was die Aussage soll, dass das richtig teuer bei der Versteigerung wird, kann ich nicht nachvollziehen. Da müsstest du nähere Gründe angeben, warum der Gutachter das sagte. Du könntest freilich einen weiteren Gutachter beauftragen, wenn dir das Wertgutachten nicht recht ist. Also ein Gegengutachten erstellen lassen, was ich dir empfehlen würde. Dann müsste das Gericht auch das Gegengutachten berücksichtigen. Gutachter ist nicht gleich Gutachter, das weiss ich aus Erfahrung als Bauleiter. Da gibt es mitunter so erhebliche Abweichungen von Gutachter zu Gutachter, dass es sich immer empfiehlt ein Gegengutachten einzuholen, wenn man Bedenken hat.
Du kannst einen Makler kurzfristig zu Rate ziehen. Aber seine Meinung könnte höchstens Deine Entscheidung beeinflussen, ob du Widerspruch einlegst oder nicht. Die Meinung des Maklers zählt allerdings vor Gericht nichts. Da steht ein Gutachten höher in der Wertung. Da heute, je nach Stadt, die Quadratmeterpreise sehr hoch sind, werden die Parzellen immer kleiner. 250-300 Quadratmeter werden da mitunter veranschlagt. Die Häuser werden so gebaut, dass sich die einzelnen Zimmer über Etagen verteile. Wohnraum, Esszimmer, Küche, WC im Erdgeschoss. Schlafräume und Bad im 1. Obergeschoss. Kinderzimmer im Dachgeschoss. Benötigte Grundfläche ca. 80-100 Quadratmeter, der Rest ist dann Garten und Vorgarten, je nach Planung.
so gutachten sind immer viel zu hoch
ich habe noch nie ein zu niedriges gesehen
spielt eh keine rolle, mich interessiert das gutachten überhaupt nicht
auch andere professionelle Einkäufer nicht
das ist eh immer Gefälligkeit
es ist zu hoch, nicht zu niedrig
du kannst realistisch gar nichts machen, weil das alles Geld kostet
du musst es anfechten, ein anderes bringen, eine klage führen etc
Danke schon mal für die Antwort. Nur, im Schreiben vom AG steht drinn, das ich innerhalb von 3 Wochen Einspruch gegen das Gutachten einlegen kann. Ich denke, er meint die überaus tolle Lage und die Größe des Grundstückes. Darauf könnte man nach heutigen Maßstäben mehrere EFH o.ä. drauf setzen und jedes hätte noch Garten.Die Einleitung der Teilungsversteigerung ist schon eine Farce an sich. Ob ich mal zu einem Makler gehe und ihn befrage? Habe ja die kompletten Unterlagen?