Muß ein Handwerker die Abweichung von einem mündlich gemachten Kostenvoranschlag begründen?
Kann die Handwerker Rechnung nach einem mündlichen Kostenvoranschlag einfach überzogen werden? Von gemachten 450 € auf 561 €? Da es sich hierbei um einen lecken Heizkörper handelte, blieb keine Zeit für einen schriftlichen Kostenvoranschlag. Der Chef war jedoch vor Ort und begutachtete den Schaden genaustens. Für konkrete Antworten wäre ich dankbar.
3 Antworten
mündlich ist es eine kostenschätzung. ein kostenvoranschlag erfolgt schriftlich und darf um 10% abweichen. ein kostenvoranschlag basiert auf einem leistungsverzeichnis das der kunde im regelfall nicht versteht und ergo dessen die tatsächlich erbrachte lieferung und leistung in rechnung gestellt wird die erheblich abweichen kann!!!
Ein Kostenvoranschlag ist kein verbindliches Angebot. Es ist nur eine ungefähre Schätzung. Der tatsächliche Endpreis kann 10-15% davon abweichen. Wird es deutlich teurer, muss der Kunde darüber schnellstens informiert werden.
Kostenvoranschläge sind selten Endpreise.