Meinung des Tages: Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 - wie bewertet Ihr das Vorhaben der Ampel?

Die Ampel-Regierung hat sich darauf geeinigt, die Mietpreisbremse bei Neu- und Wiedervermietungen bis 2029 zu verlängern. Doch während das Vorhaben von einigen begrüßt wird, will man seitens des Eigentümerverbands dagegen klagen...

Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029

Vielleicht hat der ein oder andere von Euch bereits ähnliche Erfahrungen machen müssen: Beginn des Studiums, Jobwechsel oder Geburt eines Kindes - nun muss schleunigst eine neue bzw. größere Wohnung her. Bei der Suche kristallisiert sich dann recht schnell heraus, dass die meisten Wohnungen kaum zu bezahlen sind und man sich zudem gegen unzählige Mitbewerber durchsetzen muss. Während die Situation auf dem Wohnungsmarkt im Speckgürtel größerer Städte inzwischen ebenfalls seit Jahren mehr als angespannt ist, ist es vielen Menschen hierzulande insbesondere in den Großstädten kaum noch möglich, bezahlbaren Wohnraum zu finden.

Um auf die schwierige Lage zu reagieren, haben sich die Koalitionsparteien auf die im Koalitionsvertrag vorgesehene Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 geeinigt. Die Mietpreisbremse wurde ursprünglich 2015 eingeführt und läuft Ende 2025 aus. Die Bremse sorgt dafür, dass der Mietpreis bei Abschluss eines neuen Mietvertrags im Grundsatz nicht mehr als 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Für gewöhlich wird die ortsübliche Vergleichsmiete anhand von Mietspiegeln ermittelt.

Verordnet werden können Mietpreisbremsen von den jeweiligen Landesregierungen für Gebiete wie z.B. München, Berlin, Köln oder Hamburg, in denen der Wohnungsmarkt extrem angespannt ist.

Reaktionen auf das Vorhaben

Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Verena Hubertz, freute sich über die Entscheidung. Die Verlängerung der Mietpreisbremse würde "die Menschen in Zeiten steigender Mieten [ . ] entlasten". Die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD, Katja Mast, hofft, dass weitere im Koalitionsvertrag vereinbarte Maßnahmen wie z.B. Vereinbarungen hinsichtlich der Zusammensetzung des Mietspiegels oder zur Wohngemeinnützigkeit von den Koaltionsparteien ebenfalls rasch umgesetzt werden.

Seitens des Eigentümerverbands Haus und Grund hält sich die Begeisterung über die Mietpreisbremsenverlängerung jedoch in Grenzen; der Eigentümerverband plant, gegen die geplante Verlängerung vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Verbandspräsident Kai Warnecke ist der Meinung, dass das Verfassungsgericht die erste Mietpreisbremse nur angesichts der Beschränkung auf fünf Jahre akzeptiert hätte. Eine weitere Verlängerung würde einem Verfassungsbruch gleichkommen.

Zudem vertritt Warnecke die Meinung, dass die Mietpreisbremse die Wohnungsnot drastisch verschärft hätte; ihm zufolge würde "die Zahl der fehlenden Wohnungen [...] seit Einführung der Mietbremse" sukzessive zunehmen. Laut Warnecke soll es sich um ca. 900.000 Wohnungen handeln, weswegen die Bremse am Ende des Tages primär den Mieterinnen und Mietern schade.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr die Verlängerung der Mietpreisbremse?
  • Inwieweit trägt die Mietpreisbremse zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum bei?
  • Welche Auswirkungen hat die Mietpreisbremse in der Praxis auf den Wohnungsmarkt?
  • Was sollte seitens der Regierung(-en) getan werden, um die Situation in Großstädten zu verbessern?
  • Habt Ihr bei der Wohnungssuche bereits von dem Gesetz profitieren können?
  • Inwieweit sind Ausnahmen von der Mietpreisgrenze gerechtferigt bzw. wie kann Missbrauch vermieden werden?

Wir freuen uns auf Eure Antworten

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/vorratsdatenspeicherung-und-mietpreisbremse-fdp-und-spd-einigen-sich-a-14604c13-72b7-48db-a173-46282987e379

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2024-04/mietpreisbremse-verlaengerung-eigentuemerverband-klage-verfassungsgericht

https://www.mietrecht.com/mietpreisbremse/

Leben, Wohnung, Miete, Politik, Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Mieterhöhung, Vermietung, Vermieter, Gesetz, Die Grünen, Gesellschaft, Gesetzeslage, Großstadt, Klage, Mieterschutz, Mietspiegel, Rechtslage, SPD, Wohnungssuche, Bundesverfassungsgericht, Koalitionsvertrag, Koalition, Mietpreis, Wohnungsnot, Mietpreisbremse, Ampelkoalition, Meinung des Tages
Ist der Sachverhalt für den Betrug nach Paragraph 263 StGB hier zwingend?

Wenn man die schriftliche Äußerung des X gegenüber dem Y vom 29.06.2022 (im Rahmen der zweiten Kontaktphase (von Frühjahr / Sommer 2022 bis Frühjahr / Sommer 2023 andauernd) vom X getätigt) betrachtet, so ist es nicht nur möglich, sondern eben zwingend:

Der X wünscht in besagter Äußerung die Schriftform für eine vertragliche Vereinbarung zwischen ihm & dem Y, um im Ernst- bzw. Streitfall zweifelsfrei beweisen zu können, dass es einen Vertrag zwischen ihm & dem Y gibt und der Y dementsprechend nichts (mehr) ableugnen könnte.

Demzufolge muss auch eine mit dem Sachverhalt gänzlich unbefangene Person hier zwingend erkennen, dass der X weiß, dass Verträge ganz allgemein einzuhalten sind, denn ansonsten würde dieser ja auch nicht die Schriftform als Beweismittel von einer vertraglichen Vereinbarung zwischen ihm & Y wünschen.

Wenn man dann als unbefangene Person mit dieser Tatsache als Hintergrundwissen das Prozedere um den Abschluss des Untermietvertrages betrachtet, so gelangt man hierbei zwingend zu dem Schluss, dass der X hier die Vereinbarung, ab dem zweiten Monat im Untermietverhältnis sämtliche Kosten der Wohnung selbst zahlen zu wollen / können, nur getätigt haben kann, da er durch eine dem Y zu diesem Zeitpunkt noch unbekannte Sicherheit für ihn weiß, dass er diese Vereinbarung am Ende auch tatsächlich einhalten wird können und er ja weiß, dass Verträge immer einzuhalten sind.

Somit ist es dann also nicht nur möglich, dass der X aufgrund einer Sicherheit für ihn, den Untermietvertrag einhalten zu können, dies dem Y zugesichert hat, sondern zwingend.

Ebenfalls bei Betrachtung des Mietvertrages für die Ausweichwohnung des Y für den Zeitraum des Untermietverhältnisses als Beweismittel wird für eine mit dem Sachverhalt gänzlich unbefangene Person zwingend erkennbar, dass der hier zu zahlende Mietzins deutlich über den damaligen finanziellen Möglichkeiten des Y gelegen hat:

Der Y erhielt zum damaligen Zeitpunkt Gelder des Jobcenters in Höhe von EUR 451,80 (hier zog ihm das Jobcenter Gelder von dem eigentlich ihm monatlich zustehenden Regelbedarf ab, nachdem der X im Frühjahr 2022 mehrere Zahlungen im Rahmen der zu Beginn des Jahres 2022 vereinbarten Ratenzahlung aufgrund des bestehenden Vollstreckungsbescheides getätigt hatte und das Jobcenter diese Zahlungen als Einkommen wertete).

Der Y war also praktisch gesehen zwingend auf den erhofften Gewinn aus dem Untermietverhältnis angewiesen, um den Mietzins für die Ausweichwohnung bedienen zu können, da der Mietzins der Ausweichwohnung deutlich über seiner damaligen Einkommenshöhe gelegen hat.

Insbesondere nachdem das Jobcenter dem Y einen ablehnenden Bescheid auf seinen Antrag auf Übernahme der Mietkosten zukommen hat lassen und somit die Miete bei der Ausweichwohnung komplett aus eigenen Mitteln hätte finanzieren müssen.

Die Überlassung des Wohnraumes an den X in Aussicht auf einen möglichen finanziellen Gewinn wird auch nochmal insbesondere dadurch deutlich, dass der Y dem Y letztlich am 01.03.2023 durch Überlassung der Wohnungsschlüssel seine Wohnung überlassen hatte, während der Y im gleichen Zeitraum den Mietvertrag bei der Ausweichwohnung unterzeichnet hatte:

Eben in der Hoffnung auf den vom X gezahlten Untermietzins und dem daraus resultierenden Gewinn für ihn selbst, unterschrieb der Y den Mietvertrag bei der Ausweichwohnung obwohl dieser nachweisbar über den eigenen damaligen finanziellen Verdienstmöglichkeiten gelegen hat.

Somit ist es also hier für eine mit dem Sachverhalt gänzlich unbefangene Person nicht nur möglich, dass der Y aus finanziellen Beweggründen und eben nicht aus persönlichen Motiven dem X seine Wohnung zur Untermiete überlassen hatte, sondern zwingend.

Damit kann nun von der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft geklärt werden, wie der X den Y konkret über seine möglichen oder tatsächlichen Verdienstmöglichkeiten getäuscht hatte und dementsprechend einen nach § 263 StGB strafbaren Betrug begangen hat.

Deutsch, Betrug, Rechtsanwalt, Geld, Polizei, Deutschland, Mietrecht, Gericht, Mietvertrag, Jobcenter, Jura, Jurastudium, Justiz, rechtsanwältin, Richter, Staatsanwaltschaft, Strafe, Strafgericht, Strafrecht, Straftat, Untermiete, Vollstreckungsbescheid, Zivilrecht, schuldner, Bürgergeld, Mietzins, Richterin, Untermietvertrag, zivilgericht
Vermieter will Schlüssel nach Diebstahl und Einbruch nicht wechseln, was können wir als Mieter machen?

Hallo zusammen, wir wohnen innerstädtisch in einem Mietshaus mit insgesamt 5 Parteien. Der Haus wurde verkauft und der neue Eigentümer hat das Türschloss der Haustür von einem guten Sicherheitsschloss zu einem normalen Schloss mit minderwertigen Schlüsseln gewechselt. Das Schloß zur Außentür hat er Außen gut sichtbar permanent in einer an der Hauswand montierten Schlüsselbox hinterlegt, damit Handwerker etc. jederzeit Zugang haben. Wir hatten schon Bedenken deswegen, weil hier in der Gegend öfters eingebrochen wird. Nun wurde vor ein paar Tagen die Schlüsselbox aus der Wand gerissen und mitgenommen, so dass nun Fremde jederzeit Zugang zum Haus haben. Die Schlösser zum Keller und zum Hof, wo auch Fahrräder stehen, lassen sich mit dem gleichen Schlüssel öffnen. Zwei Nachbarn aus dem Haus haben beim Verwalter angerufen, um zu fragen, wann der Schlüssel ausgetauscht wird. Es hieß, er würde nicht getauscht und auch die Schlüsselbox 1:1 wieder angebracht. Sie teilten ihm mit, dass bereits schon mal eingebrochen wurde und drei Fahrräder geklaut wurden. Er sagte, dass es vermutlich nur Vandalen waren und nichts passieren würde und dass sich unser ungutes Gefühl schon legen würde. Nun ist das passiert, was alle befürchtet haben, es wurde im Keller eingebrochen und es wurden Dinge entwendet. Die Polizei war schon da und hat alles protokolliert. An der Außentür und der Kellertür sind keine Einbruchsspuren zu sehen. Der Verwalter sagt, es wäre nicht sein Business und es wäre erst einmal zu beweisen, dass sich nicht jemand einfach als Postbote ausgegeben hätte, um ins Haus zu kommen. Wir alle schauen allerdings immer, ob es wirklich der Postbote ist und ob die Person wieder geht, wenn wir die Tür öffnen. Wir möchten den Vermieter auffordern, die Schlösser zu tauschen und ihm anbieten, dass wir als Hausgemeinschaft dafür Sorge tragen, dass Handwerker hinein gelassen werden. Leider scheint die Sicherheit aber niemanden zu interessieren. Wir haben auch gelesen, dass der Vermieter die Tür sogar im Grunde sogar nicht mal nachts abschließbar machen muss. (Eine zeitlang waren Besichtigungen und der Makler hatte immer einfach die Tür so eingestellt, dass sie nicht zugeschnappt ist, sondern sich geöffnet hat, wenn man dageegen gedrückt hat.) Was können wir noch machen, um etwas zu bewirken? Gibt es Urteile zu ähnlichen Fällen oder Gesetze? Wir würden gerne gemeinsam als Hausgemeinschaft schreiben.

Wohnung, Schlüssel, Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Anwalt, Vermieter, Einbruch, Jura, Mieterschutz

Meistgelesene Fragen zum Thema Mietrecht