Vermieter will Schlüssel nach Diebstahl und Einbruch nicht wechseln, was können wir als Mieter machen?
Hallo zusammen, wir wohnen innerstädtisch in einem Mietshaus mit insgesamt 5 Parteien. Der Haus wurde verkauft und der neue Eigentümer hat das Türschloss der Haustür von einem guten Sicherheitsschloss zu einem normalen Schloss mit minderwertigen Schlüsseln gewechselt. Das Schloß zur Außentür hat er Außen gut sichtbar permanent in einer an der Hauswand montierten Schlüsselbox hinterlegt, damit Handwerker etc. jederzeit Zugang haben. Wir hatten schon Bedenken deswegen, weil hier in der Gegend öfters eingebrochen wird. Nun wurde vor ein paar Tagen die Schlüsselbox aus der Wand gerissen und mitgenommen, so dass nun Fremde jederzeit Zugang zum Haus haben. Die Schlösser zum Keller und zum Hof, wo auch Fahrräder stehen, lassen sich mit dem gleichen Schlüssel öffnen. Zwei Nachbarn aus dem Haus haben beim Verwalter angerufen, um zu fragen, wann der Schlüssel ausgetauscht wird. Es hieß, er würde nicht getauscht und auch die Schlüsselbox 1:1 wieder angebracht. Sie teilten ihm mit, dass bereits schon mal eingebrochen wurde und drei Fahrräder geklaut wurden. Er sagte, dass es vermutlich nur Vandalen waren und nichts passieren würde und dass sich unser ungutes Gefühl schon legen würde. Nun ist das passiert, was alle befürchtet haben, es wurde im Keller eingebrochen und es wurden Dinge entwendet. Die Polizei war schon da und hat alles protokolliert. An der Außentür und der Kellertür sind keine Einbruchsspuren zu sehen. Der Verwalter sagt, es wäre nicht sein Business und es wäre erst einmal zu beweisen, dass sich nicht jemand einfach als Postbote ausgegeben hätte, um ins Haus zu kommen. Wir alle schauen allerdings immer, ob es wirklich der Postbote ist und ob die Person wieder geht, wenn wir die Tür öffnen. Wir möchten den Vermieter auffordern, die Schlösser zu tauschen und ihm anbieten, dass wir als Hausgemeinschaft dafür Sorge tragen, dass Handwerker hinein gelassen werden. Leider scheint die Sicherheit aber niemanden zu interessieren. Wir haben auch gelesen, dass der Vermieter die Tür sogar im Grunde sogar nicht mal nachts abschließbar machen muss. (Eine zeitlang waren Besichtigungen und der Makler hatte immer einfach die Tür so eingestellt, dass sie nicht zugeschnappt ist, sondern sich geöffnet hat, wenn man dageegen gedrückt hat.) Was können wir noch machen, um etwas zu bewirken? Gibt es Urteile zu ähnlichen Fällen oder Gesetze? Wir würden gerne gemeinsam als Hausgemeinschaft schreiben.
Können wir ggf. auch einfordern, dass zumindest das Schloss zum Keller und zum Hof getauscht werden?
6 Antworten
Das solltet ihr unbedingt mit einem Fachanwalt für Mietrecht besprechen. So wie sich deine Schilderung liest, ist der VM ziemlich auf Ärger aus...
Grundsätzlich ist es Aufgabe des Vermieters, für eine angemessene Sicherung des Mietobjektes zu sorgen.
Das sind zwei ziemlich arrogante jüngere Typen, die in großem Stil Häuser kaufen. Unsere Nachbarn haben seit Januar ein kaputtes Fenster, mehrmals dort angerufen und geschrieben, als die da waren sogar persönlich mit denen gesprochen. Und es passiert nichts, die lehnen sich zurück und sagen, das soll die Verwaltung machen. Und die Verwaltung macht ... nichts. Die reagieren nicht mal. Aber die Miete erst mal schön erhöhen, das konnten sie ziemlich schnell ...
Es gehört zu den Vertragspflichten des Vermieters für die Sicherheit des Anwesens zu sorgen. Einen Verstoss gegen diese Vertragspflicht müsst Ihr allerdings beweisen, was nicht einfach sein wird. Zum Beispiel müsstet Ihr beweisen, dass ein Einbruch mit diesem "öffentlich" deponierten Schlüssels erfolgt ist. Das ist schwierig bis unmöglich, es sei denn man erwischt den Einbrecher, der dann gesteht, dass er sich mit dem deponierten Schlüssel Zutritt verschafft hat.
Ich kann Euch nur raten, den lokalen Mieterverein oder einen Fachanwalt zu kontaktieren
Ist es denn nicht zumindest grob fahrlässig, wenn der Vermieter sich nach Kenntnis eines Einbruchs ohne Spuren an der Außentür immer noch nicht dazu entschließt, die Schlösser zu wechseln?
Ja, das ist es. Leider bleibt aber trotzdem die Beweislast!
Der Vermieter hat als vertragliche Nebenpflicht die Fürsorgepflicht. Er hat dafür zu sorgen, das der Mieter nicht gestört wird, sowie Bschädigungen oder Entwendungen von Sachen des Mieters zu unterbinden. Erleidet der Mieter aufgrund einer Verletzung dieser Pflicht einen Schaden, so haftet der Vermieter nach § 280 BGB.
Hallo PoppyPonnyhof,
wenn jemand einen Schlüssel einer Schließanlage verliert und die konkrete Gefahr besteht, dass der in unbefugte Hände gerät und zugeordnet werden kann, dann muss die Schließanlage entsprechend getauscht werden. Der Verursacher trägt die Kosten. Das ist in diesem Fall der Fall.
Du solltest deinem Vermieter den Mangel aufzeigen und er kann den dann abstellen.
Falls das nicht funktioniert, dann solltest du eine Frist setzen.
Falls das nicht funktioniert, dann kannst du die Miete mindern. Das würde ich aber nur mit sachkundiger Begleitung tun. Da kann man sich sonst furchtbar ins Knie schießen ;-)
Viel Erfolg!
Karliemeinname
Danke Dir. Hast Du zufällig einen passenden Paragrafen oder ein Urteil dazu? Welche Frist wäre angemessen? Zwei Wochen?
Es gibt keinen Werhatdenschlüselverloren-Paragrafen. Du hast eine Wohnung gemietet und du darfst während der Mietdauer durch Veränderungen nicht schlechter gestellt werden. Das ist aber hier der Fall. Die Sicherheitslage hat sich verändert, zu deinem Nachteil.
14 Tage ist normal. Allerdings ist auch klar, dass man in 14 Tagen kaum eine Schließanlage tauschen kann. Aber dann sollte er zumindest mal irgendwas in die Wege leiten.
Nochmal: Sowas macht man mit sachkundiger Begleitung! Die holt sich der Vermieter auch, sobald er merkt, dass es schwierig wird.
Danke Dir. Das werde ich so berücksichtigen in unserem Schreiben an den Vermieter.
Ganz einfach, alle zusammen zum nächsten Mieterschutzverein gehen, die wissen genau, wie mit solchen Vermietern umzugehen ist! Und das wichtigste:
ALLES MIT FOTOS DOKUMENTIEREN!!!
Danke Dir. Wir sind rechtsschutzversichert, würden aber noch einen letzten Versuch der gütlichen Einigung versuchen, bevor wir zum Anwalt gehen.
Danke Dir. Ja, das haben die von der Verwaltung auch gesagt, dass man das erst mal beweisen müsste und sich entspannt zurückgelehnt.