Vermieter will Schlüssel nach Diebstahl und Einbruch nicht wechseln, was können wir als Mieter machen?


22.04.2024, 20:59

Können wir ggf. auch einfordern, dass zumindest das Schloss zum Keller und zum Hof getauscht werden?

6 Antworten

Das solltet ihr unbedingt mit einem Fachanwalt für Mietrecht besprechen. So wie sich deine Schilderung liest, ist der VM ziemlich auf Ärger aus...

Grundsätzlich ist es Aufgabe des Vermieters, für eine angemessene Sicherung des Mietobjektes zu sorgen.

PoppyPonyhof 
Fragesteller
 23.04.2024, 11:22

Das sind zwei ziemlich arrogante jüngere Typen, die in großem Stil Häuser kaufen. Unsere Nachbarn haben seit Januar ein kaputtes Fenster, mehrmals dort angerufen und geschrieben, als die da waren sogar persönlich mit denen gesprochen. Und es passiert nichts, die lehnen sich zurück und sagen, das soll die Verwaltung machen. Und die Verwaltung macht ... nichts. Die reagieren nicht mal. Aber die Miete erst mal schön erhöhen, das konnten sie ziemlich schnell ...

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Es gehört zu den Vertragspflichten des Vermieters für die Sicherheit des Anwesens zu sorgen. Einen Verstoss gegen diese Vertragspflicht müsst Ihr allerdings beweisen, was nicht einfach sein wird. Zum Beispiel müsstet Ihr beweisen, dass ein Einbruch mit diesem "öffentlich" deponierten Schlüssels erfolgt ist. Das ist schwierig bis unmöglich, es sei denn man erwischt den Einbrecher, der dann gesteht, dass er sich mit dem deponierten Schlüssel Zutritt verschafft hat.

Ich kann Euch nur raten, den lokalen Mieterverein oder einen Fachanwalt zu kontaktieren

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Wirtschaftsstudium, 25 Jahre in der Immobilienbranche tätig
PoppyPonyhof 
Fragesteller
 23.04.2024, 11:25

Danke Dir. Ja, das haben die von der Verwaltung auch gesagt, dass man das erst mal beweisen müsste und sich entspannt zurückgelehnt.

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PoppyPonyhof 
Fragesteller
 23.04.2024, 11:28
@PoppyPonyhof

Ist es denn nicht zumindest grob fahrlässig, wenn der Vermieter sich nach Kenntnis eines Einbruchs ohne Spuren an der Außentür immer noch nicht dazu entschließt, die Schlösser zu wechseln?

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Der Vermieter hat als vertragliche Nebenpflicht die Fürsorgepflicht. Er hat dafür zu sorgen, das der Mieter nicht gestört wird, sowie Bschädigungen oder Entwendungen von Sachen des Mieters zu unterbinden. Erleidet der Mieter aufgrund einer Verletzung dieser Pflicht einen Schaden, so haftet der Vermieter nach § 280 BGB.

PoppyPonyhof 
Fragesteller
 22.04.2024, 21:40

Super, Danke Dir für die Info

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Hallo PoppyPonnyhof,

wenn jemand einen Schlüssel einer Schließanlage verliert und die konkrete Gefahr besteht, dass der in unbefugte Hände gerät und zugeordnet werden kann, dann muss die Schließanlage entsprechend getauscht werden. Der Verursacher trägt die Kosten. Das ist in diesem Fall der Fall.

Du solltest deinem Vermieter den Mangel aufzeigen und er kann den dann abstellen.

Falls das nicht funktioniert, dann solltest du eine Frist setzen.

Falls das nicht funktioniert, dann kannst du die Miete mindern. Das würde ich aber nur mit sachkundiger Begleitung tun. Da kann man sich sonst furchtbar ins Knie schießen ;-)

Viel Erfolg!

Karliemeinname

PoppyPonyhof 
Fragesteller
 22.04.2024, 21:16

Danke Dir. Hast Du zufällig einen passenden Paragrafen oder ein Urteil dazu? Welche Frist wäre angemessen? Zwei Wochen?

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karliemeinname  22.04.2024, 21:23
@PoppyPonyhof

Es gibt keinen Werhatdenschlüselverloren-Paragrafen. Du hast eine Wohnung gemietet und du darfst während der Mietdauer durch Veränderungen nicht schlechter gestellt werden. Das ist aber hier der Fall. Die Sicherheitslage hat sich verändert, zu deinem Nachteil.

14 Tage ist normal. Allerdings ist auch klar, dass man in 14 Tagen kaum eine Schließanlage tauschen kann. Aber dann sollte er zumindest mal irgendwas in die Wege leiten.

Nochmal: Sowas macht man mit sachkundiger Begleitung! Die holt sich der Vermieter auch, sobald er merkt, dass es schwierig wird.

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PoppyPonyhof 
Fragesteller
 22.04.2024, 21:25
@karliemeinname

Danke Dir. Das werde ich so berücksichtigen in unserem Schreiben an den Vermieter.

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Ganz einfach, alle zusammen zum nächsten Mieterschutzverein gehen, die wissen genau, wie mit solchen Vermietern umzugehen ist! Und das wichtigste:

ALLES MIT FOTOS DOKUMENTIEREN!!!

PoppyPonyhof 
Fragesteller
 22.04.2024, 21:13

Danke Dir. Wir sind rechtsschutzversichert, würden aber noch einen letzten Versuch der gütlichen Einigung versuchen, bevor wir zum Anwalt gehen.

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