Keine Abbuchung der Nebenkostenabrechnung 2020 trotz Lastschriftverfahren. In 2024 erst festgestellt. Muss ich nachzahlen?
In einem Schreiben vom 20.12.2021 wurde ich von der Hausverwaltung darüber informiert, dass sich aus der Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2020 ein Nachforderung ergeben hätte.
Es wurde angekündigt, dass der Nachzahlungsbetrag am 01.02.2022 zusammen mit dem zum übernächsten Monat fälligen Gesamtbetrag aufgrund des vorliegenden Lastschriftmandats abgebucht werden würde.
Im März 2024 hat die Hausverwaltung erst bemerkt, dass bei der Abbuchung im Februar 2022 dieser Nachforderungsbetrag vergessen wurde.
Ich meine mal gelesen, dass es eine Verjährungsfrist für die Nebenkostenabrechnung gibt von drei Jahren und dass diese Frist sich auf den Abrechnungszeitraum bezieht. Hier also das Jahr 2020.
Muss ich den Betrag dennoch nachzahlen, oder hat die Hausverwaltung hier das Nachsehen?
Danke schon mal im Voraus!
1 Antwort
Meines Wissens verjähren solche Rechforderungen nach drei Jahren ab dem Folgejahr der Rechnungsstellung. Heißt, im Jahr 2021 ist die Rechnung gestellt worden, dann müsste die Verjährung nach dem 31.12.2024 einsetzen. Könnte jetzt also noch eingefordert werden.
Ansonsten könntest du noch mal beim Mieterschutzverein nachfragen, wenn du Zweifel hast. Andererseits mal unabhängig von einer Verjährung, kann man sich natürlich auch fragen, ob man dagegen vorgehen will und muss. Es sind ja keine fiktiven oder theoretischen oder die reingewürgten Kosten, sondern Kosten, die tatsächlich entstanden sind und eigentlich auch auf dich umlegbar sind – ich persönlich würde mich vermutlich nicht dagegen auflehnen, auch wenn es verjährt sein sollte, weil es persönlich meinem Empfinden der Fairness widerspräche, auch wenn es natürlich für einen selbst erst mal ärgerlich ist.
Da hast du recht – wenn man sich nicht fair behandelt fühlt, mag man da auch nicht recht Entgegenkommen walten lassen…
Dann frag doch noch mal beim Mieterverein nach, vielleicht hab ich mich geirrt oder es gibt da eine Lücke, wodurch du dich dagegen wehren kannst. Viel Erfolg!
Danke @T3Fahrer!
Und ich war der Meinung, dass der Abrechnungszeitraum - also 2020 - ausschlaggebend für die Verjährungsfrist ist.
Wenn es eine 'normale' Kundenfreundliche Hausverwaltung wäre, würde ich da auch nicht so dahinter her sein, aber qua Mietspiegel und Mieterhöhung haben die sich in der Vergangenheit schon so einiges geleistet. Naja, versuchen zu leisten. ;-)