Mieterhöhung anfechten?

Ich wohne zurzeit in Frankfurt und mein Vermieter nimmt jetzt den Frankfurter Mietspiegel als Beispiel um meine Miete um 60€ zu erhöhen.

meine Antwort darauf

Ich kann nicht nachvollziehen auf welcher Grundlage sie dies machen wollen. In dieser Wohnung ist das Bad älter als 30 Jahre, die Fenster und Türen sind veraltet und das mindestens 10-15 Jahre. Hinzu kommt dass die Fenster nicht dicht sind und Kälte, sowie Nässe hindurchkommen. Auch im Winter ist es in dieser Wohnung kalt, da die Heizung nicht funktioniert. Im Bad lässt sich das Wasser nur schwer regulieren und auch die Menge die aus dem Hahn kommt ist gering und es entsteht kein Wasserdruck. Morgens gibt es kein warmes Wasser. Das hatten mehrere Mietparteien gemeldet. Dennoch kümmert sich darum niemand.

und deren Antwort darauf

Sie möchten unserer Mieterhöhung nicht zustimmen, weil Sie Mängel in Ihrer Wohnung haben. Wir gehen daher davon aus, dass Sie die Zustimmung von der Beseitigung des angezeigten Mangels abhängig machen möchten.

Die Miete für eine preisfreie Wohnung bestimmt sich ausschließlich durch Vergleich mit der ortsüblichen Miete. Da es in Frankfurt am Main einen Mietspiegel gibt, kann damit die Miete einer Wohnung in einfacher Weise festgestellt werden. Ausschlaggebend sind lediglich die objektiven Kriterien einer Wohnung im Vergleich mit denen des Mietspiegels.

Aus vorgenannten Gründen haben behebbare Mängel an der Mietsache keinen Einfluss auf die Mietfestlegung und das Verfahren der Mietenvereinbarung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Sofern Mängel vorliegen, die die Nutzungsmöglichkeit der Wohnung tatsächlich mindern, melden Sie diese bitte umgehend an den zuständigen Hausmeister. Allerdings nicht durch Verweigerung seiner Zustimmung zu einem nach § 558 BGB ordnungsgemäßen und damit rechtswirksamen Mieterhöhungsverlangen.

Was soll ich jetzt tun?

Mieterhöhung, Mietminderung, Vermieter
Mietminderung wie hoch, wie formulieren?

Hallo liebe Community,

ich hoffe, ihr könnt mir helfen. Ich bin echt verzweifelt.

Ich bin Mieter einer Altbauwohnung und es bestehen diverse Mietmängel. Über die vergangenen bald 3 Jahre habe ich alle Mängel schriftlich meinem Vermieter angezeigt, dieser ist bislang jedoch nicht tätig geworden und stellt sich taub. Leider reagiert er weder Mails noch auf Anrufe (er geht nicht einmal dran).

Folgende gravierende Mietmängel bestehen:
- seit meinem Einzug im Februar 2021 ist die Wohnungseingangstür beschädigt und das Türblatt ist an mehreren Stellen gerissen (die Haftpflichtversicherungssumme hat er kassiert, auf die Umsetzung des seinerzeitigen Ankündigung des Austauschs warte ich bis heute)

- die Fenster sind extrem alt, mit nach außen unlackiertem Holzrahmen und undicht. Eins der Fenster ist blind (daher Feuchtigkeit in die Zwischenschicht gelangt). Eins der Fenster ist fürchterlich undicht. Bei jedem stärkeren Regen läuft es darunter her (besonders ärgerlich, wenn man nicht in der Wohnung ist), sodass sich dicke Pfützen auf der Fensterbank bilden. Neuerdings schimmelt der Holzrahmen und ist auch von innen durch Feuchtigkeit gerissen (das Holz ist klatschnass)

- nachts schalten sich auch bei Temperaturen unter null Grad die Heizungen zwischen 22:00 bis ca. 4:00 Uhr ab. Die Temperaturen in der Wohnung fallen dadurch z. T. bis auf unter 15 °C. Die Heizung lässt sich in diesem Zeitraum nicht hochregulieren.

Von allen Mietmängeln existieren Fotos.

Wieviel Mietminderung ist angemessen? Habt ihr ggf. Verweise dafür oder konkrete Formulierungsvorschläge?

Ich bin dankbar für jedes bisschen Hilfe!

Liebe Grüße
ElrasM

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Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Mietminderung, vermieterpflichten, Mietmängel
Hausverwaltung reparieren Telefondose nicht, kein WLAN Anschluss möglich?

Hallo, ich bin im August in eine neue Wohnung gezogen und habe einen Internetvertrag bei der Telekom abgeschlossen. Telekom hat das geprüft, hat festgestellt, dass ein Anschluss in meinem Haus möglich ist und der Techniker kam zum anschließen. Das ging dann nicht, da wir in meiner Wohnung keine Telefondose gefunden haben. Als der Telekom Techniker weg war habe ich alle Wände abgeklopft und hinter einer hohlen Stelle lose aus der Wand hängende Telefonkabel gefunden. Die wurden beim Auszug der Vormieter anscheinend übertapeziert. Meine Hausverwaltung hat daraufhin einen internen Elektriker versprochen. Der kam wochenlang nicht und auf Nachfragen wurde entweder gar nicht oder genervt reagiert, dabei kam aber weiterhin nichts raus. Ich habe dann Telekom angerufen und die meinten, sie können die Dose auch installieren. Also haben wir einen neuen Termin vereinbart und der Telekom Techniker kam erneut. Dieses Mal war das Problem, dass die Kabel, die ich hinter der Tapete gefunden habe, irgendwo zwischen Hausanschluss im Keller und meiner Wohnung defekt sind. Ich habe dann die Miete gemindert und die Hausverwaltung hat sich gemeldet, sie würden jetzt sofort den Elektriker beauftragen. Das ist jetzt eine Woche her und es hat sich wieder nichts getan.

Jetzt behauptet die Hausverwaltung, sie hätte bei Telekom nachgefragt und Telekom würde die gesamte Straße gar nicht versorgen. Ich habe bei Telekom angerufen und auch wiederholt online getestet, ob ein Anschluss möglich ist. Beide Male war das Ergebnis, dass Telekom sehr wohl die Straße versorgt. Es könne aber sein, dass das Telekomkabel vom Hausanschluss in meine Wohnung defekt ist und die Hausverwaltung das nicht reparieren muss, falls ein anderes Kabel funktioniert (ich schätze mal damit meinte sie einen Kabelanschluss statt DSL). Falls das der Fall ist, also ein Kabelanschluss funktioniert, die Hausverwaltung nichts reparieren muss und ich somit einen anderen Anbieter wählen muss, möchte Telekom natürlich ihre Anfahrtskosten erstattet bekommen.

Das war leider schon sehr viel Text, aber dazu habe ich folgende Fragen:

  1. Selbst wenn der Kabelanschluss funktioniert und ich Internet über einen Kabelanbieter beziehen kann, muss meine Hausverwaltung dann nicht trotzdem meine Telefondose wieder anbringen? Der Elektrikerbesuch erübrigt sich dadurch doch nicht, oder?
  2. Hätte meine Hausverwaltung mich im Vertrag darüber informieren müssen, dass der DSL Anschluss nicht funktioniert? Heißt, kann ich die Anfahrtskosten der Telekom meiner Hausverwaltung in Rechnung stellen? Ich habe ja eigentlich ganz normal einen Vertrag abgeschlossen, dass die DSL Kabel erst nicht vorhanden sind und dann nach eigenständiger Suche nicht funktionieren, kann ich ja eigentlich nicht wissen. Die Hausverwaltung weiß mit relativ hoher Wahrscheinlichkeit selber nichts davon, weil die ja erst wochenlang einen Elektriker schicken wollten und eine Telefondose muss ja eigentlich immer vorhanden sein.
  3. War meine Mietminderung dann rechtens? Falls der Kabelanschluss funktioniert, hätte ich ja von Anfang an Internet anmelden können - sofern ich gewusst hätte, dass DSL nicht funktioniert und ich einen Kabelanbieter suchen muss. Auf Nachfrage hat die Hausverwaltung mir das ja auch nicht gesagt.

Tut mir leid für den ganzen Text, aber ich bin wirklich verzweifelt und dankbar für jede Hilfe!

Mietminderung, DSL, Hausverwaltung, Internetanschluss, Telekom
Mietminderung möglich?

Hallo erstmal,

ich habe folgendes Problem, bei dem mir vielleicht jemand helfen kann der sich gut auskennt.

Ich hatte Anfang des Jahres ein Wasserschaden in der Wohnung durch eine falsch angebrachte Leitung. Demnach nicht eigenverschuldet.

Der Vermieter war natürlich sofort hinterher den zu beheben und hat dabei meine Wand halb aufgeschnitten da der Schaden hinter der Wand war,also wirklich mindestens 1m x 1m (Handwerker musste durch das Loch passen).

Als das grundsätzliche Problem der Leitung behoben war, fiel wohl für den Vermieter bzw Hausmeister die Notwendigkeit weg.

Bis das Trocknungsgerät angeschlossen wurde sind musste ich erstmal 2 Wochen warten bis mir überhaupt mein Termin mitgeteilt wurde. Dann nochmal 1 Woche darauf warten und 2 Wochen mussten die Geräte laufen.

Dann nach weiterem warten wurden diese dann abgeholt und jemand hat den tatsächlichen Schaden aufgenommen. Dieser Herr stellte auch im Beisein des Vermieters fest, dass sich durch die Feuchtigkeit und anschließende Wärme Ungeziefer ausgebreitet haben ( Silberfische, fliegen, Motten etc.).

Das der Schaden aufgenommen wurde und dies festgestellt wurde war nun erneut vor 2 Wochen und es wurde gesagt man würde sich nochmal bei mir melden bezüglich des Termins zur Reparatur der Wand aus der eben diese Ungeziefer kommen. Ich habe bisher aber nicht mal einen Termin mitgeteilt bekommen ( vom Hausmeister).

Das „Loch“ bzw. die halb aufstehende Wand ist nur mit Klebeband und Müllbeutel zugeklebt wurden, dementsprechend kann man sich vorstellen dass die Insekten nicht unbedingt dahinter bleiben und ich kann mittlerweile pro Tag mehrere große fliegen sowieso Motten beseitigen die in meiner Küche sind…das kann ja nicht angehen.

Daher wollte ich meinem Vermieter heute schreiben und wollte fragen ob jemand weiß, ob ich in diesem Fall mit einer mietminderung drohen kann, damit endlich mal etwas passiert.

Das ganze geht eben schon 3 Monate und ich kann aufgrund dessen in der Wohnung auch nicht waschen weil sie diese abbauen mussten.

kann man sonst verlangen, selber jemanden zu beauftragen und die Rechnung zu übersenden?
Im Internet finde ich leider ziemlich unterschiedliche Informationen darüber oder eben keine die auf meine Situation zutreffen

vielen dank schon mal.

Wohnung, Mietminderung, Rechte, Wasserschaden
Mietminderung geltend machen?

Hallo zusammen,

Das Thema ist relativ komplex aber ich versuche es Mal auf ein Minimum zu reduzieren. Nach dem Einzug in eine neue Wohnung am 01.09.2019 kam es trotz mehrerer Telefonate (2-3 pro Woche) über einen Zeitraum von 2 Monaten zu keinerlei Leistungen der Vermieter. Diese Wohnung ist eine Wohnungsgesellschaft (Wüstenrot) und ich habe einen Ansprechpartner der sich als äußerst inkompetent erwiesen hat. Nach erneuter Nachfrage wurden weder die Klingelschilder usw. ausgetauscht, noch die Balkontür repariert. (Dies hätte durch den Hausmeister passieren müssen) Diverse Türen die durch das einsetzen eines neuen Bodens nicht mehr auf und zu gehen wurden ebenfalls noch nicht gekürzt, obwohl sich lange eine Firma melden sollte. Obwohl ich mehrmals angerufen und daran erinnert habe und mir versichert wurde dass es zeitnah gemacht wird. Zusätzlich bekam ich eine Mahnung, dass keine Miete überwiesen wurde. Jedoch ist das Konto ausreichend gedeckt und es gibt eine SEPA-Lastschrift Mandat. Der Hinweis meinerseits gegenüber dem Ansprechpartner, dass keine Miete abgebucht wurde, wurde erklärt mit einem Fehler seinerseits. (Das war Anfang Oktober) Trotzdem kam 2 Wochen später diese Mahnung. Ein Anruf bei der Beschwerdestelle machte klar, dass sie sich kümmern und sich der Ansprechpartner zeitnah bei uns meldet. (Das ist jetzt 2 Wochen her) Bis heute kam nichts.

Jetzt ist meine Frage, wie gehe ich jetzt am besten vor und kann ich eine Mietminderung aufgrund nicht erbrachter Leistungen geltend machen? Offensichtlich gibt es mehr oder weniger störende Probleme die schnellstmöglich zu beheben sind und bis heute nicht behoben wurden.

Danke für eure Hilfe. :)

Wohnung, Miete, Mieter, Recht, Mietminderung, Vermieter
Wie weit darf die Miete gemindert werden?

Hallo,

Ich lebe in einer 40qm großen, 2 Zimmerwohnung, in der (Regen)Wasser von der Wohnzimmerdecke tropft. Über dem Teil meines Wohnzimmers befindet sich der Balkon des Nachbars über mir. Dieser Balkon ist undicht, so dass das Wasser von dort zu mir durchsickert, wodurch ein unangenehmer Geruch in meinem Wohnzimmer entsteht. An der Zimmerdecke bilden sich schon mehrere Wasserflecken ab. An einer anderen Wand in meiner Küche bildet sich Schimmel und feuchtet meine Küchenschränke an. Meinem Vermieter haben mein voriger Nachbar (der oben wohnte) und ich, dies per Email mitgeteilt, ca. Anfang diesen Jahres. Bis jetzt wurde nichts dagegen unternommen. Als es vor ca. 20 Tagen wieder regnerischer wurde, habe ich dem Vermieter ein Einschreiben geschrieben, in dem ich ihn darüber in Kenntnis setzte dass es rein regnet. Bis Heute ging er auf dieses Thema nicht ein.

Ich würde nun eine Mietminderung von 20-25% ansetzen, und ihm das natürlich per Einschreiben mitteilen. Wie erfahre ich nun, wie hoch genau ich die Minderung ansetzen darf?

Hinzu kommt noch, dass das Licht im Hausflur seit etwas mehr als 1 Jahr nicht funktioniert, und der Türsummer samt Gegensprechanlage auch seit langer Zeit defekt ist, so das ich ständig aus dem 2. OG (mit Taschenlampe, am Abend) runter rennen muss um die Tür zu öffnen.

Mein Hauptproblem betrifft den ersten Absatz mit der Feuchtigkeit und dem Schimmel, dennoch, wenn ich schon eine Mietminderung ankündigen muss, würde ich gerne alle Mängel miteinbeziehen

Anbei 2 Fotos, eins zeigt den Schimmel in der Küche, das andere zeigt 7 wasserflecken, durch die das Wasser kommt im Wohnzimmer.

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Schimmel, Mietminderung

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