Generalverdacht bei illegaler Sperrmüllentsorgung?

4 Antworten

Mein subjektives Rechtsempfinden, sagt mir, dass das so nicht in Ordnung ist. Der Vermieter kann Betriebskosten auf die Mieter umlegen. Die Entsorgung von Sperrmüll, gehört m. E. nicht dazu. Der Vermieter ist Grundstückseigentümer und muss erstmal für die Kosten aufkommen, den Verursacher ermitteln (ggf.. Kamera usw.) und sich von dem das Geld zurück holen. Nur der Vermieter weiß doch z. B. wer dort ein- oder auszieht, wenn es sich nicht um Fremdmüll handelt. Aber ein Mieter hat dazu doch gar keine Handhabe. Ich würde versuchen mal beim Mieterverein nachfragen.

juergen63225  02.05.2024, 07:49

Ist aber nicht so. Pflege des Grundstücks, Müllentsorgung sind wie Reingung des Treppenhauses sind umlagefähige Kosten.

Wenn eine Hausgemeinschaft sich selber um den Garten kümmert, das Treppenhaus reinigt (früher war das üblich), den Müll trennt dann sind die Kosten Niedrig.

Wenn das Treppenhaus verschmutzt ist, extra Mülltonnen besorgt werden müssen und ein Hausmeiserdienst die aussenanlagen betreut, dann wird es eben teurer.

Warum sollte der Eigentümer oder die Allgemeinheit die Extrakosten tragen ?

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Wir haben eine ähnliche Situation.

Ja die Entsorgung ist Sache des Eigentümers, die Eigentümergemeinschaft kann sich an den Verursacher wenden, wenn der nicht feststeht, muss eben der Hausmeister oder ein Entsorgungsbetrieb beauftragt werden.

Solche Kosten sind als Nebenkosten umlagefähig, zahlen also am Ende die Mieter bzw. Bewohner.

Naja, was soll er den sonst machen? Wir hatten das Problem mit dem putzen des Treppenhauses, hat keiner gemacht. Da wurde an uns alle eine Gebühr erhoben das eine externe Putzkraft kam, irgendwann hat man sich an die Gebühr gewöhnt und es gab immerhin kein Streit mehr.

Ich meine es sind sonst die Kosten die die Stadt tragen müsste und damit die Steuerzahler*innen. Also fällt es so wenigstens nicht auf alle zurück, weil irgendwer von deiner Nachbarschafft muss es ja gewesen sein