Generalverdacht bei illegaler Sperrmüllentsorgung?
Ich wohne in eine Mehrfamilienhaus mit ca. 40 Familien. Seit geraumer Zeit wird Sperrmüll wie Schränke, Matratzen und Co einfach vor den Mülltonnen auf dem Gehweg "entsorgt". Die städtische Sperrmüllentsorgung ist nur 2 Minuten Autofahrt und 5 Minuten Gehweg weit weg ist. Das scheint aber die Täter nicht zu stören.
Nicht nur, dass das alles extrem schlimm und assozial aussieht, nein nun hat auch der Vermieter des Hauses zum zweiten Mal innerhalb eines Jahres einen Zettel an alle Mieter geschrieben. Darin steht, dass aufgrund der illegalen Sperrmüllentsorgung kein Täter festgestellt werden kann, weswegen nun alle Mieter des Hauses für die Entsorgung aufkommen müssen, was dann zwischen 20-90€ sind. Ist das rechtens? Ich sehe ehrlich gesagt nicht ein immer wieder etwas zu bezahlen, was andere gemacht haben. Heute lag wieder gefühlt die halbe Wohnungseinrichtung von jemanden dort draußen
ich bin es zwar nicht gewesen, aber das kann leider jeder sagen. Aber kann der Vermieter alle unter Generalverdacht stellen? Ich hab mich schon mehrfach wegen der illegalen Sperrmüllenstorgung beim zuständigen Hausmeister und Ordnungsamt beschwert, aber ohne Erfolg.
4 Antworten
Mein subjektives Rechtsempfinden, sagt mir, dass das so nicht in Ordnung ist. Der Vermieter kann Betriebskosten auf die Mieter umlegen. Die Entsorgung von Sperrmüll, gehört m. E. nicht dazu. Der Vermieter ist Grundstückseigentümer und muss erstmal für die Kosten aufkommen, den Verursacher ermitteln (ggf.. Kamera usw.) und sich von dem das Geld zurück holen. Nur der Vermieter weiß doch z. B. wer dort ein- oder auszieht, wenn es sich nicht um Fremdmüll handelt. Aber ein Mieter hat dazu doch gar keine Handhabe. Ich würde versuchen mal beim Mieterverein nachfragen.
Ist aber nicht so. Pflege des Grundstücks, Müllentsorgung sind wie Reingung des Treppenhauses sind umlagefähige Kosten.
Wenn eine Hausgemeinschaft sich selber um den Garten kümmert, das Treppenhaus reinigt (früher war das üblich), den Müll trennt dann sind die Kosten Niedrig.
Wenn das Treppenhaus verschmutzt ist, extra Mülltonnen besorgt werden müssen und ein Hausmeiserdienst die aussenanlagen betreut, dann wird es eben teurer.
Warum sollte der Eigentümer oder die Allgemeinheit die Extrakosten tragen ?
Wir haben eine ähnliche Situation.
Ja die Entsorgung ist Sache des Eigentümers, die Eigentümergemeinschaft kann sich an den Verursacher wenden, wenn der nicht feststeht, muss eben der Hausmeister oder ein Entsorgungsbetrieb beauftragt werden.
Solche Kosten sind als Nebenkosten umlagefähig, zahlen also am Ende die Mieter bzw. Bewohner.
In der Form ist es AFAIK nicht zulässig, aber in Anderer:
https://kanzlei-herfurtner.de/muellkontrolle-kosten-mieter/
https://www.immobilienscout24.de/wissen/vermieten/kosten-spermuell.html
Ich persönlich würde darauf drängen, dass entsprechende Anzeigen zu platzieren sind, wenn es regelmäßig vorkommt. Auch das ist dann AFAIK Aufgabe des Vermieters.
Naja, was soll er den sonst machen? Wir hatten das Problem mit dem putzen des Treppenhauses, hat keiner gemacht. Da wurde an uns alle eine Gebühr erhoben das eine externe Putzkraft kam, irgendwann hat man sich an die Gebühr gewöhnt und es gab immerhin kein Streit mehr.
Ich meine es sind sonst die Kosten die die Stadt tragen müsste und damit die Steuerzahler*innen. Also fällt es so wenigstens nicht auf alle zurück, weil irgendwer von deiner Nachbarschafft muss es ja gewesen sein