Bebautes Unland gekauft. Muss jetzt alles weg?

Hallo zusammen!

Unsere Nerven liegen blank, deshalb stelle ich hier diese Frage..

Wir haben sogenanntes "Unland" erworben, weil auf diesem eine wunderschöne, aber auch uralte Hütte (bzw eher Haus) steht aus Vollholz. Es soll schon sehr alt sein und stand bereits beim Kauf des Vorbesitzers vor 30 Jahren dort.

Es ist eine alte Umzäunung vorhanden mit Beton und verschiedenste Grillplätze und weitere Schuppen. Sogar ein Schlafwohnwagen steht dort.

Wir haben bereits fast alles repariert und restauriert und es ist wunderschön geworden. Vorher war alles sehr ungepflegt.

Nun machen uns die Nachbarn, die wohl auch alle an dem Kauf der Fläche interessiert waren, große Angst oder drohen schon mit einer Beschwerde beim Bauamt oder so.

Obwohl wir nichts dazu gebaut haben und es nicht planen, weil alles schon da ist und das wohl auch schon sehr lange, heißt es, dass der neue junge Chef beim Baumamt jetzt so richtig "abräumen" will.

Und zwar bei allen Gärten die dort sind abreißen lassen. Es sieht aber jeder Garten so ähnlich aus. Nur dieser ist besonders schön und ordentlich gworden nun.

Dann meinte ein Nachbar, die Stadt schaut sich alles mit Drohnen an und tatsächlich ist dann eine über unseren Garten geflogen.

Kann sowas sein? Müssen wir Angst haben um unsere Dinge dort? Dürfen wir überhaupt auch nur ein kleines Gemüsebeet betreiben (ist auch bereits vorhanden und schon alt).

Also eigentlich wollen wir dort Grillen und unsere Freizeit genießen.

Ich weiß nun einfach nicht, ob unsere Nachbarn übertreiben oder ob es wirklich Grund zur Sorge gibt.

Wir hatten davor schon einen Garten wo alles mit Fundament war aber halt alt. Es hat nie einen interessiert, weil auch da alle sowas haben im Nachbarort.

Und man konnte tolle Grillfeiern machen.

Baurecht, Gartenbau, gartenhütte
Ist das eine Straftat und was kann auf mich zukommen?

Ich wende mich an euch, um eine Frage zu klären, die sich auf mein Grundstück außerhalb der Stadt bezieht. Dieses Grundstück wurde mir von meiner Oma geerbt, und es handelt sich um ein ziemlich abgelegenes Gebiet, das direkt vor einem riesigen Wald liegt. In der Nähe befindet sich auch ein riesiges Feld, das der Stadt gehört und locker 5.000 bis 6.000 Quadratmeter groß ist, wenn nicht noch größer.

In den zehn Jahren, in denen ich hier wohne, habe ich nur zwei Menschen gesehen, und das war ich selbst. Es hört sich eventuell dumm an aber Ich habe das Gebiet für mich beansprucht, indem ich Schilder mit "Zugang verboten" aufgestellt und Zäune errichtet habe. Außerdem habe ich Blumen, Apfel- und Birnbäume gepflanzt. Niemand scheint sich in dieser Gegend aufzuhalten, und ich kann sogar Tische und Stühle ohne Bedenken draußen aufstellen, ohne dass etwas gestohlen wird.

Meine Frage ist nun: Ist das, was ich tue, eine Straftat oder ist es rechtlich in Ordnung? Ich bin mir nicht sicher, wie die Gesetze in dieser Hinsicht funktionieren, und ich wollte sicherstellen, dass ich keine rechtlichen Probleme bekomme. Kennt sich jemand von euch mit solchen Fragen aus oder kann mir Ratschläge geben?

Ich danke euch im Voraus für eure Hilfe und eure Meinungen zu dieser Angelegenheit.

Mit freundlichen Grüßen

Haus, Wohnung, Garten, Polizei, Hausbau, Deutschland, Politik, Recht, Erbe, Gesetz, Immobilien, Baurecht, Gesetzeslage, Grundstück, Nachbarn, Rechtslage, Strafrecht, Straftat
Funktion der äußersten Kammer an Kunststofffenster Balkontüre?

Hallo zusammen,

ich habe eine Neubauwohnung mit einer doppelflügelige Balkontüre mit 3-fach Verglasung aus Kunststoff erworben.

Ich habe mir direkt vom Fensterhersteller Fliegengitter anbringen lassen mit 2 Flügeln an der Bakontüre. Dieses wurde am fest verbauten Rahmen verschraubt.

Nun ist es der Firma passiert das Fliegengitter schräg anzuschrauben und ebenso ist das Fliegengitter zu breit, so dass es gegen ein passendes ausgetauscht werden muss.

Da das bisherige schräg angeschraubt wurde verbleiben danach 9 Löcher im äußeren Fensterrahmen.

Ich habe aufgrund des Fehlers einen Austausch des fest verbauten Fensterrahmen gefordert, da ich durch die 9 verbleibenden Löcher die Dichtheit anzweifle.

Die Fensterfirma lehnt das ab und begründet es damit, das die äußerste Kammer angeblich eh entlüftet wird und keinen Einfluss auf die Dichtheit hat. Kennt sich von euch jemand aus und kann mir sagen ob das stimmt oder nicht?

Und hättet ihr eine Begründung warum das egal ist oder nicht zu akzeptieren ist?

Ich habe selbst recherchiert aber kann leider nichts dazu finden.

Würdet Ihr das so akzeptieren mit den falsch eingebrachten und verbleibenden Löchern? Zum Teil werden diese auch danach sichtbar bleiben (Beispiel einer schräg verschraubten Schraube, was z.B. optisch sichtbar bleibt, als Bild beigefügt).

Über eine Antwort würde ich euch sehr danken, da ich mich im Moment sehr hilflos fühle.

Grüße

Patrick

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Fenster, Technik, Bau, Handwerk, Immobilien, Baurecht, Fensterbau, Handwerker, Fensterrahmen, Balkontür
Nachbar baut 9m Garage an Grundstücksgrenze?

Nachträgliche Ergänzung: Beim Baurechtsamt kann man absolut unproblematisch einen Termin ausmachen, in dem man alle Anliegen klären kann - auch so unnötige wie das von mir geschilderte. :D Uns hat das sehr weiter geholfen! :)

Hallo zusammen 😊

Ich habe ein unbebautes Grundstück und meine Nachbarn sind gerade in der Bauphase. Genehmigt war ursprünglich eine 5-6m lange Garage angrenzend an mein Grundstück. Soweit so gut.

Vor einigen Monaten haben die Nachbarn uns dann darüber informiert, dass sie überlegen stattdessen eine 9m lange Garage dorthin zu bauen. Es war ein sehr kurzes und ziemlich einseitiges Gespräch. Jedoch wurde uns versichert, dass lediglich eine sehr niedrige Garage mit Flachdach geplant sei.

Wir sind davon ausgegangen, dass wir vor dem konkreten Bau nochmal ein Schreiben mit dem zugehörigen Bebauungsplan und ggf. die Möglichkeit auf eine Anhörung eingeräumt bekommen. Vom Bauamt kam bisher nichts dergleichen, aber es scheint als würden bereits die Vorbereitungen für das Fundament laufen. Nun sind wir etwas verunsichert und sorgen uns, dass die Garage zusätzlich zur Länge auch noch sehr hoch werden könnte (bräuchte man sonst so ein großes Fundament?). Da wir eine recht schmale Doppelhaushälfte haben, wäre das lichttechnisch für uns natürlich ziemlich bescheiden...

Außerdem ragt der momentan eingerahmte Bereich (ich schätzt mal, da soll das Fundament hin) mindestens 30cm auf unser Grundstück - wäre das überhaupt rechtens??

Eine gute Nachbarschaftsbeziehung ist mir eigentlich sehr wichtig und ich möchte nicht unnötig rumpöbeln, aber irgendwie verunsichert mich das alles ein wenig.

Wie würdet ihr vorgehen? Habe ich überhaupt das Recht den neuen Bebauungsplan meiner Nachbarn einzusehen? Und könnte ich theoretisch überhaupt was gegen diese Garage tun?

Recht, Garage, Bauamt, Baurecht, Nachbarn, Nachbarschaft, Baurecht Baden Württemberg
Darf man in einem Bebauungsplan mit der Kennzeichnung "ED" (Einzelhäuser und Doppelhäuser) ein Mehrfamilienhaus mit 4 WE bauen?

Guten Tag,

ich kann ein Grundstück von einer Stadt in Schleswig-Holstein erwerben. Dort möchte ich gerne 4 Wohneinheiten zur festen Vermietung errichten lassen. Nun bekomme ich immer unterschiedliche Aussagen (seitens der Baubehörde),was dort gebaut werden kann. Natürlich kann ich eine Bauvoranfrage stellen, diese Kostet aber nunmal Geld. In den symbolischen Festsetzung ist das Kürzel "ED" abgebildet. ED §9 Abs 1 Nr 2 BauGB und §§ 22 u. 23 BauNVO. In den textlichen Festsetzung sind die Wohneinheiten auch nicht begrenz wie in manch anderen B-Plänen. Die hiesige Stadt sagt, es sind nur 2 Wohneinheiten pro Haus vorgesehen. Hier verstehe ich nicht warum, eine weitere Aussage der Stadt wird es nicht geben.
Nach meiner Meinung:
Die Festsetzungen des B-Planes weisen bei Einzelhäusern keine Begrenzung von Wohneinheiten auf. Ein Haus mit mehreren Wohneinheiten ist rechtlich betrachtet ein Einzelhaus. Die Definition Einzelhaus und Doppelhaus bezieht sich lediglich auf die Art des Baukörpers und ob dieser auf einem oder zwei Grundstücken steht. Eine etwaig gewollte mengenmäßige Begrenzung von Wohneinheiten wurde im B-Plan nicht festgesetzt - daher bin ich der Meinung, dass man dort 4 Wohneinheiten bauen darf.
Hat jemand Erfahrung damit ?

bauen, Hausbau, Recht, Architektur, Baurecht, Bauvorschriften

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