Baugenehmigung Erweiterung eines Balkons?

3 Antworten

Natürlich ist die Erweiterung des Balkons (wie auch der Balkon) genehmigungspflichtig

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Sowas wirst du in der LBO auch nicht finden weil das anders geregelt ist. Schau mal nach unter "Abstandsflächen", da wird dir geholfen ;-)


Frusterbe  07.05.2022, 17:28

Na ja.......

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Bei unter 1/3 des Balkones zur Gebäudelänge ist er untergeordnet. Also alles darüber zählt der Balkon mit seiner Auskragung dann auch noch zur Abstandsfläche dazu. Da der Balkon auch eine Art Wohnraumerweiterung ist braucht er zur Veränderung auch der Ansicht auch eine Genehmigung.

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