Baugenehmigung Erweiterung eines Balkons?
Hallo, ich kann in der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz und im Bebauungsplan für meine Gemeinde leider keine Info finden, wann die Erweiterung eines Balkons einer Genehmigung bedarf. Natürlich werde ich am Montag beim Bauamt anrufen aber hat vielleicht jemand schon vorab Infos?
danke :-)
3 Antworten
Natürlich ist die Erweiterung des Balkons (wie auch der Balkon) genehmigungspflichtig
Sowas wirst du in der LBO auch nicht finden weil das anders geregelt ist. Schau mal nach unter "Abstandsflächen", da wird dir geholfen ;-)
Bei unter 1/3 des Balkones zur Gebäudelänge ist er untergeordnet. Also alles darüber zählt der Balkon mit seiner Auskragung dann auch noch zur Abstandsfläche dazu. Da der Balkon auch eine Art Wohnraumerweiterung ist braucht er zur Veränderung auch der Ansicht auch eine Genehmigung.