Darf ein Architekt ohne Vertrag Hobbes Ansprüche haben?

Das Ergebnis basiert auf 1 Abstimmungen

Ja darf er 100%
Nein darf er nicht 0%

1 Antwort

Der Architekt darf natürlich nicht "jede Summe nehmen". Die Leistungen des Architekten und was er dafür nehmen darf sind klar in der HOAI und der jeweiligen Leistungsphase geregelt.

Nur sehr wenige Verträge in Deutschland bedürfen der Schriftform und die Beauftragung eines Architekten nach HOAI gehört nicht dazu. Kurz und knapp, ja, es könnte ein wirksamer Vertrag geschlossen worden sein, nach dem der Architekt nach HOAI abrechnen kann.


NurDichA 
Fragesteller
 13.05.2024, 23:35

Also darf er auch abrechnen wenn wir im Nachhinein mit ihm die Arbeit beenden weil er nicht aus dem Knick kommt ?

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KuarThePirat  13.05.2024, 23:37
@NurDichA

Das hängt davon ab, welche Leistungsphase bis dahin erreicht wurde... vermutlich aber ja, denn er wurde ja durch euch beauftragt. Habt ihr denn Versäumnisse angemahnt mit üblichen Fristen? Im Zweifel holt euch einen Anwalt. der darauf spezialisiert ist.

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NurDichA 
Fragesteller
 13.05.2024, 23:45
@KuarThePirat

er hat zwar den Bauantrag zum unterschreiben fertig aber das nach relativ langer Zeit, und will jetzt eine Summe über 3500€

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