So.
Ich hab jetzt mal wieder eine ungelöste Frage welche für manche etwas blöd klingt.
Aber ich finde einfach keine einzige Antwort im Netz oder Google oder sonstwo.
Dort findet man immer nur die selbe Alter Leier von den einfachen Fragen die normal jeder Fahrschulabsolvent bereits kennt.
Folgende Situation:
Es ist ein Schild fürs Parken aufgestellt.
Man darf Werktags von 9 bis 18 Uhr mit Parkscheibe parken bzw. muss an diesen Zeiten eine Parkscheibe auslegen.
Erlaubte Parkdauer ist dann 2 Stunden.
Klar ist folgendes: Komme ich um 15 Uhr an darf ich mit Parkscheibe bis 17 Uhr dort parken.
Aber unklar ist folgendes:
Komme ich um 17 Uhr an kann ich die Parkscheibe auf 17 Uhr einstellen und dürfte bis z.B. 19 Uhr dort parken. Aber dann komme ich ja in die Zeit rein in die ich sowieso keine Parkscheibe mehr brauche. Darf ich dann auch länger als bis um 19 Uhr dort parken?
Also darf ich von 17 Uhr bis 24 Uhr dort parken mit Parkscheibe auf 17 Uhr eingestellt?
Simple Frage > Schwierige Antwort wie ich finde. Bzw. nirgends findet man den Sachverhalt erklärt.
Hoffe jemand weiß die Antwort.
Danke
MfG
Fry