Fristen und Vorschriften zur Einladung (Ladung) Klassenkonferenz -- telefonischer Termin binnen 4 Werktagen nicht "verhandelbar"?

Guten Anbend,

ich bin ziemlich ratlos und verzweifelt. Seit diesem Mittwoch überschlagen sich die Ereignisse welche ich versuche so kurz wie möglich zu schildern...

Mein Sohn (7 Jahre) ist nicht unbedingt einfach zu händeln was sich hauptsächlich in der Schule zeigt denn zu Hause können wir diese Verhaltensweisen nicht beobachten. Denken aber schon das er kein "Unschuldslamm" ist

Nach einem Elterngespräach im Oktober war erstmal Ruhe, seit Mittwoch haben wir mehr als Stress. Als Drohungen von Eltern kamen wante ich mich an den Lehrer welcher mir mitteilte das es massive Probleme gäbe und es gut sei das ich mich an ihn wende. (Verstehe zwar nicht warum ich vorab keine Info bekam, aber egal...) Einen Tag später meldete sich der Lehrer erneut telefonisch(26.11.) und teilte mit das eine Konferenz einberufen wurde für kommenden Mittwoch. ES werden Elternschaften eine Sozialarbeiterin, Lehrer sowie Leiter anwesend sein. da der Papa aber auf Geschäftsreise bis Donnerstag ist solle ich eine Freundin oder Bekannte oder Verwandte mitbringen so der Lehrer den es könne emotional werden da er nicht wisse ob in der Elternschaft ein Elternteil anwesend sein wird welches von meinem Sohn "attakiert" wurde und ich die Zielscheibe bin. Klare Aussage. Ich habe ihm gesagt ich bin nicht gewillt mich in ein Gehege zu setzen und dies mit mir machen zu lassen und der Vater hat mit halbem Sorgerecht ja wohl auch rechte... Daher meine Frage, kann eine Konferenz mündlich per Telefon so kurzfristig bestimmt werden und dies ohne Ausweichtermin? Mein Ex-Partner hatte um Termin 2 Tage später gebeten da kam ein klares, "nein, abgelehnt" am Telefon...

Wo finde ich Gesetzestexte falls es einer bestimmten Form und Frist bedarf? (Land Brandenburg)

Danke im vorraus und liebe Grüße

Schule, Gesetz, Klassenkonferenz, Vorschriften, Frist, Konferenz, Maßnahme