Wie findet ihr diesen Text für eine Anonyme Anzeige?
Wie klingt dieser Text?
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2 Antworten
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Es gibt keine Anonymen Anzeigen. Wenn du jemanden Anzeigen möchtest musst du das schon persönlich machen und es muss ein Tatverdacht bestehen, eine bloße Behauptung musst du mit Beweisen untermauern
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Da es sich allerdings um ein offizialdelikt handelt wird das ganze auch anonym weiter bearbeitet. Die Frage ist halt ob es ohne Zeugenaussage reicht überhaupt irgend etwas zu machen.
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Man kann durchaus anonym etwas anzeigen, es bringt nur in den meisten Fällen äußerst wenig.
Dass man als Zivilist Beweise vorlegen muss, wenn man etwas anzeigt, stimmt nicht. Das ist Aufgabe der Ermittlungsbehörden.
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Nein, ein Hinweis oder Verdacht, ist was ganz anders als eine Anzeige. Und eine Anzeige kann halt nicht anonym erfolgen
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Ich zitiere aus unten stehender Quelle, folgendes:
Bei einer Strafanzeige handelt es sich um eine Wissenserklärung über einen Sachverhalt, der auf eine Straftat hindeutet. Nach § 158 Absatz 1 StPO kann eine solche Anzeige bei jeder Polizeidienststelle sowie bei den Staatsanwaltschaften und den Amtsgerichten erstattet werden
Wenn ich einen Verdacht habe ist das keine Wissenserklärung, auch ein Hinweis ist immer noch keine solche Wissenserklärung über eine Straftat. Und des weiteren führt die Definition auch aus, wie eine Anzeige zu erstatten ist und wo.
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Was ist die Mitteilung eines Verdachts oder der Beobachtung einer vermeintlichen Straftat denn bitte anderes als "eine Wissenserklärung über einen Sachverhalt, der auf eine Straftat hindeutet"?
Ich glaube, du verwechselst das mit einem Strafantrag.
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Nein. Wie kann ein Verdacht den eine Wissenserklärung sein? Wenn ich sage "Ich glaube mein Nachbar verlauft vielleicht Drogen, weil so viele Leute ihn besuchen" Das ist ein Verdacht, eine Verdächtigung. Wenn ich aber sage "Ich habe gesehen wie mein Nachbar bunte Pillen an Leute verteilt und Koks von seinen Wohnzimmertisch schnieft" Das ist eine Wissenserklärung. Das sind zwei Paar Schuhe
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Wie kann ein Verdacht den eine Wissenserklärung sein? Wenn ich sage "Ich glaube mein Nachbar verlauft vielleicht Drogen, weil so viele Leute ihn besuchen"
Die Wissenserklaerung ist die Mitteilung darueber, dass dort auffaellig viele Besuche erfolgen. Nach Einschaetzung des Mitteilenden handelt es sich dabei um einen Sachverhalt, der auf eine Straftat hindeutet. Inwieweit die Ermittlungsbehoerden diesen Verdacht dann teilen, ist wieder eine andere Frage.
Wenn ich aber sage "Ich habe gesehen wie mein Nachbar bunte Pillen an Leute verteilt und Koks von seinen Wohnzimmertisch schnieft"
Das ist ebenfalls lediglich eine Wissenserklaerung über einen Sachverhalt, der nach Einschaetzung des Erklaerenden auf eine Straftat hindeutet und nicht mehr. Der weiss ja nicht, was das fuer Pillen sind und was da genau geschnupft wird und muss es auch gar nicht wissen.
Beide deiner Beispiele unterscheiden sich ueberhaupt nicht voneinander.
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Auf jeden Fall doch. Den im letzteren ist ein eindeutiger Bezug zu einer Straftat zu erkennen.
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Ob ein Bezug zu einer Straftat besteht oder nicht, entscheidet nicht der Anzeigenerstatter, das entscheiden die zustaendigen Ermittlungsbehoerden. Es ist auch gar nicht Aufgabe des Anzeigenerstatters. Der teilt lediglich seine Beobachtung und gern auch seinen Verdacht mit. Das nennt man dann eine Anzeige.
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Ach komm schon,. Hast du die Definition und Quelle nicht gelesen. Nein eine Beobachtung oder ein Verdacht ist keine Anzeige, das Thema hatten wir schon
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Also gut. Dann erklaere mir halt was eine Wissenserklärung über einen Sachverhalt, der auf eine Straftat hindeutet, anderes sein kann, als die Mitteilung einer Beobachtung oder eines Verdachts, die oder der auf eine Straftat hindeutet.
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Das hatten wir ja alles schon, du willst es halt nur nicht wahr haben
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Ich denke, wir koennen das jetzt beenden. Kommt sowieso nix Brauchbares mehr.
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Stimmt, du drehst nicht unendlich im Kreis und willst die Wahrheit nicht kennen
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Ich weiß, ich will es aber versuchen vielleicht wird er zumindest zum revier eingeladen oder so...
Aber die Frage war eigentlich wie der Text klingt?
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Nein, das wird nicht passieren. Du kannst halt viel behaupten wenn der Tag lang ist, ehr wirst du eingeladen, weil die wissen wollen was du genau gesehen hast.
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Noch mal. Du kannst das nicht Anonym machen, das geht nicht. Zudem hat die Polizei Mittel und Wege rauszufinden, wer solche Texte einreicht. Der Text ist nicht gut, weil es so nicht funktioniert.
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Zu wenig Infos darüber, was du eigentlich weißt (genaue Beobachtungen, Zeiten, Tatorte, weitere Tatverdächtige, Vorgehensweise) und zu viel Gerede darüber, wieso du anonym bleiben willst und hoffst, dass etwas unternommen wird. Da kann niemand was mit anfangen.
Gruß, B.
Eine Anzeige ist nichts anderes, als die Mitteilung eines Verdachts oder einer Beobachtung an die Polizei. Das kann selbstverstaendlich auch anonym erfolgen und beweisen muss man da gar nichts. Allerdings werden anonyme Mitteilungen wohl nicht immer wirklich ernst genommen.