Wäre es eine Vergewaltigung? Mann kommt in Frau, obwohl sie es nicht wollte. ( Beziehung)

Ja, definitiv 43%
Nein 43%
Andere Antwort 14%

21 Stimmen

11 Antworten

Nein

Wenn beide mit dem GV an sich einverstanden waren, nicht. Trotzdem ist es ein Vertrauensmissbrauch, wenn er nicht auf ihren Wunsch eingeht. Obwohl: als Verhütung ginge das eh nicht.


lovelylivi14  03.08.2024, 10:23
Wenn beide mit dem GV an sich einverstanden waren, nicht

Das sieht der BGH aber anders als du ;)

0
Blindi56  03.08.2024, 22:25
@lovelylivi14

Kommt auf die Umstände an, er könnte sich ja rausreden, er konnte nicht mehr anders....wenn frau sich auf Sex ohne Kondom einlässt....

0
lovelylivi14  03.08.2024, 23:20
@Blindi56

Also klar im juristischen kommt es immer auf den Einzelfall an.
Der BGH sieht das aber ganz klar:

Es ist völlig egal in welche anderen sexuellen Praktiken man einwilligt. Hat man in diese eine spezielle Praktik nicht eingewilligt, dann ist das mindestens ein sexueller Übergriff und je nach Praktik eben auch eine Vergewaltigung

0
Nein

Wenn der sex freiwillig war, stellt es keine Vergewaltigung dar. Allerdings ist es dennoch nicht in Ordnung, da bei den Aktionen während des Verkehrs BEIDE einverstanden sein MÜSSEN


lovelylivi14  03.08.2024, 10:25
Wenn der sex freiwillig war, stellt es keine Vergewaltigung dar

Doch, laut aktueller Rechtssprechung kann das trotzdem eine Vergewaltigung sein

0
Nein

Also mal ehrlich... wenn ich es nicht will wird ein Kondom genommen.

Wenn ich es nicht will und er sagt "lass es uns trotzdem ohne machen, ich zieh in rechtzeitig raus"... da bin ich selbst Schuld... ich denk soweit aufgeklärt sollten alle sein, dass die meisten kurz vorm Abspritzen keine Kontrolle mehr über sich haben.

Wenn ich es nicht will und er entfernt das Kondom heimlich ist es immernoch keine Vergewaltigung... aber es ist definitiv ein Arsch, der mein Vertrauen missbraucht hat und direkt gehen kann (mit oder ohne Klamotten... mehr als 30 Sekunden würde ich ihm nicht geben)


lovelylivi14  02.08.2024, 18:11
Wenn ich es nicht will und er entfernt das Kondom heimlich ist es immernoch keine Vergewaltigung

Das sieht der Bundesgerichtshof etwas anders

0
curiouslena  02.08.2024, 18:17
@lovelylivi14

Danke... war halt mein Empfinden... hab nicht Jura studiert. Was hat denn der BGH geurteilt?... Das Urteil würd mich ehrlich interessieren wie sehr die da ins Detail gegangen sind (wie sehr das "wollen" artikuliert wurde, wie sehr "Absicht" beim Entfernen des Kondoms festgestellt wurde)
Kannst da mal nen Link posten? Wär super interessant bei dieser Frage

0
lovelylivi14  02.08.2024, 20:20
@curiouslena

Es geht um den Beschluss vom 13.12.2022. Aktenzeichen 3 StR 372/22

Vollversion kann man z.B hier nachlesen

https://rewis.io/urteile/urteil/wwj-13-12-2022-3-str-37222/

Im Prinzip ging es bei dem Urteil eigentlich nur darum, dass ein Verfahrensfehler gemacht wurde. Aber der BGH hat sich im Urteil trotzdem zum Stealthing geäußert. Hier ein paar Ausschnitte aus dem Urteil:

Die Strafkammer hat das Geschehen zutreffend als sexuellen Übergriff gemäß §177 Abs.1 StGB gewertet. Stimmt eine Person Geschlechtsverkehr ersichtlich nur unter der Voraussetzung zu, dass dabei ein Kondom genutzt werde, stehen ohne Präservativ vorgenommene sexuelle Handlungen ihrem erkennbaren Willen entgegen.
Für die Frage, ob eine sexuelle Handlung dem maßgeblichen Willen zuwiderläuft, kommt es auf die konkret vorgenommene Handlung an. Ist in Bezug auf diese ersichtlich, dass die betroffene Person sie ablehnt, ist grundsätzlich nicht entscheidend, ob ein Einverständnis mit anderen sexuellen Handlungen besteht. 
Insoweit stellen Geschlechtsverkehr unter Nutzung eines Kondoms einerseits und ohne ein solches andererseits unterschiedliche sexuelle Handlungen dar.
Es bedarf hier keiner Erörterung, dass grundsätzlich die Verwirklichung des Regelbeispiels nach §177 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 StGB in Betracht kommt

Konkreter Fall aus dem Ursprungsurteil des Landgerichts Düsseldorf vom 01.04.2022:

Nach einiger Zeit zog der Angeklagte die Zeugin Z2 nach und nach aus und schlug vor, ins Schlafzimmer zu gehen und dort miteinander Geschlechtsverkehr zu haben. Daraufhin gingen der Angeklagte und die Zeugin Z2 in das zunächst dunkle Schlafzimmer des Angeklagten. Weil die Zeugin Z2 darauf bestand, machte der Angeklagte das Licht im vorher dunklen Schlafzimmer an. Dort zog auch er sich aus und stellte sich vor die Zeugin, die auf dem Bett saß. Der Penis des Angeklagten, welcher zu diesem Zeitpunkt lediglich teilweise erigiert war, wies während des nunmehr mit der Zeugin Z2 vollzogenen sexuellen Kontakts eine Länge von ca. 4 cm auf. Die Zeugin Z2 führte sodann einvernehmlich Oralverkehr an dem Angeklagten aus. Anschließend ging der Angeklagte an eine Kommode, holte - für die Zeugin Z2 sichtbar - ein Kondom heraus und öffnete die Verpackung. Es kam ihm darauf an, dass die Zeugin Z2 davon ausging, er werde das Kondom beim Geschlechtsverkehr überziehen. Er zog es sich jedoch nicht über, sondern beließ es ausgepackt aber unabgerollt im Bett. Weil der Zeugin Z2 plötzlich übel wurde und sie sich umdrehte, weil sie meinte, spucken zu müssen, sah sie nicht, was der Angeklagte weiter mit dem Kondom machte. Da der Angeklagte es aber hervorgeholt und nichts dazu gesagt hatte, ging die Zeugin Z2 fest davon aus, dass er das Kondom auch benutze. Ungeschützter Verkehr wäre für sie nicht in Frage gekommen. Der Angeklagte führte dann jedoch für einige Zeit bewusst ohne Kondom den vaginalen Geschlechtsverkehr mit der auf dem Rücken liegenden Zeugin Z2 durch. Als sie die Stellung wechseln wollten, bemerkte die Zeugin Z2, dass der Angeklagte kein Kondom trug. Sie fragte ihn, wo das Kondom sei. Der Angeklagte äußerte daraufhin wider besseren Wissens, es befinde sich vielleicht in der Zeugin Z2. Nachdem die Zeugin das Kondom in sich nicht gefunden hatte, gab der Angeklagte anschließend vor, es im Bett zu suchen. Schließlich fand die geschädigte Zeugin es unabgerollt und unbenutzt im Bett ca. eine Armlänge links von ihrer Hüfte entfernt neben sich liegend. Erst dann versuchte der Angeklagte, es sich über zu ziehen. Die Zeugin Z2 sagte ihm jedoch, die Sache sei für sie gelaufen, weil sein Verhalten unanständig sei. Man mache das nicht und er solle das auch wissen. Sie zog sich im Wohnzimmer an und verließ darauf die Wohnung

1
Ja, definitiv

Wenn sie es nicht wollte, dann ja


Ja, definitiv

Stealthing nennt sich das ganze. Es ist strafbar und kann vor Gericht auch als vergewaltigung gesehen und verurteilt werden. Aber strafbar ist es immer und zwar definitiv egal ob nun als vergewaltigung gesehen oder nicht.