Stimmt das (Alkoholfahrt)?

Nein darf sie/er nicht 75%
Kommt drauf an 25%
Darf er/sie tatsächlich 0%

4 Stimmen

5 Antworten

Nein darf sie/er nicht

Der Führerschein wird trotzdem eingezogen, behalten dürfen die deutschen Behörden aber nicht. Sie bekommen ihn also zurück, aber nutzen dürfen sie ihn nicht, ist hier ohnehin nur ein halbes Jahr erlaubt.

Ausnahme: Bei Führerscheinen aus der EU oder dem EWR wird ein Aufkleber mit einem durchgestrichenen D angebracht, der besagt, dass der Führerschein in Deutschland nicht gültig ist.


Ratsucher92 
Beitragsersteller
 13.08.2024, 01:05
Bei Führerscheinen aus der EU oder dem EWR wird ein Aufkleber mit einem durchgestrichenen D angebracht, der besagt, dass der Führerschein in Deutschland nicht gültig ist.

Wenn ich also z.B. Norweger, US-Amerikaner, Türke oder Russe (Nicht EU-Bürger) bin, juckt mich das sozusagen nicht?

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Knochi1972  13.08.2024, 02:22
@Ratsucher92

Es kommt überhaupt nicht auf die Staatsangehörigkeit an.

Und doch, es juckt immer.

Nebenbei: Norwegen gehört zum EWR.

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Ratsucher92 
Beitragsersteller
 13.08.2024, 02:25
@Knochi1972

Ok sein wir seien wir sehr kleinlich. Was ist Ugandaner, also jener Bevölkerung aus Ost-Afrika?

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Knochi1972  13.08.2024, 14:23
@Ratsucher92

Wie ich sagte: Es kommt nicht auf die Staatsangehörigkeit an. Auch Staatenlose und Ungeklärte können einen Führerschein haben. Und dann kann ihnen auch dessen Nutzung untersagt werden, wenn sie z.B. mit Alkohol am Steuer erwischt werden.

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Der Fahrer bekommt ein Fahrverbot in Deutschland, nach Grenzübertritt ins Ausland kann er dann wieder fahren. Bis zur Grenze muss jemand anderes fahren.

Ich komme mit der "stimmt das" und "darf er" Antwortauswahl nicht zurecht. Dass eine inländisch vorgesehene Rechtsfolge bei Ausländern nicht umgesetzt werden kann, heißt doch nicht dass derjenige das Vergehen begehen darf?

Ein Staat kann einem Bürger nur die Dokumente entziehen, die er ihm selbst ausgestellt hat. Der deutsche Staat kann einem Nepalesen nicht den Reisepass entziehen und auch nicht den Führerschein.

Aber ansonsten gelten natürlich die Gesetze für Ausländer. Beispielsweise werden Bußgelder fällig oder wenn jemand sich eines Verbrechens schuldig macht, wird er hier vor Gericht gestellt. Und wir haben auch einen Paragraphen, dass dieses "eigentlich würden wir dir den Führerschein entziehen" zur Folge hat, dass die betreffende Person in Deutschland nicht mehr fahren darf, Führerschein hin oder her.

Innerhalb der EU gibt es teilweise schon bilaterale Abkommen, dass das Heimatland des Ausländers diesem dann den Führerschein entzieht oder das Bußgeld eintreibt. Das soll auch bald so EU-Recht werden.

Kommt drauf an

Straflos gar nicht. Wer gegen deutsche Gesetz verstößt kann auch hier bestraft werden.

Der Entzug der Fahrerlaubnis ist keine Strafe sondern eine zusätzlich Auflage. Leider kann ein Staat nur die Führerschein entziehen, die er auch selbst ausgestellt hat.

Daher hat der Gesetzgeber § 69b StGB aufgenommen. Eine ausländische Fahrerlaubnis wird dann für das Inland für ungültig erklärt und die dazugehörigen Dokumente eingezogen und an die ausländische Behörde geschickt.

Nein darf sie/er nicht

Ihm wird der Führerschein weggenommen, er darf kein Kraftfahrzeug mehr führen und der Führerschein wird an die Behörde seines Landes geschickt.
Dort darf er weiterhin fahren, aber nicht in Deutschland.
Das soll sich aber bald ändern innerhalb der EU.


Ratsucher92 
Beitragsersteller
 13.08.2024, 00:06
Dort darf er weiterhin fahren, aber nicht in Deutschland. 

Aha also DOCH! Das wollte ich wissen.

Und selbst wenn sich es ändern würde, nicht-EU Bürger sollten weiterhin unbescholten davon kommen… Oder dürften diese das gesamte EU-Gebiet dann nicht mehr befahren dürfen?

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HfPol110  13.08.2024, 00:09
@Ratsucher92

Naja wieso sollte auch eine deutsche Behörde einen Senegalischen Führerschein entziehen dürfen und darüber bestimmt ob er dort fahren darf oder nicht?
Die Gesetz gelten für Deutschland, vielleicht steht das dort nicht unter Strafe.

Wenn du in China zum Tode verurteilt wirst, weil du deine Meinung geäußert hast, bist du wahrscheinlich auch froh, dass du hier dafür nicht hingerichtet wirst, wenn du fliehst. Es gelten nun mal die Regeln des jeweiligen Landes.

Und ja die Regeln sollen bald für die gesamte EU gelten. Also Fahrverbote, Punkte etc

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Ratsucher92 
Beitragsersteller
 13.08.2024, 00:15
@HfPol110

Danke für die Antwort!

Und ja die Regeln sollen bald für die gesamte EU gelten.

Gehen wir also davon aus, dass das nun beschlossene Sache ist.

Wenn ich also als Pole (mit polnischem Führerschein und in Polen registriertem Fahrzeug) in Deutschland besoffen auf der Autobahn erwischt werde, ist dann der Lappen (EU-weit) definitiv weg?

Und wenn mir das als Russe (nicht EU) passiert, darf ich fortan die EU nicht mehr befahren dürfen?

Ist das richtig?

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HfPol110  13.08.2024, 00:26
@Ratsucher92

Soweit ich das verstanden haben, ja.

Aber das ist nicht beschlossen, sondern soll eben kommen. Kannst du auch online nachlesen.

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