Sollte es erlaubt sein, den anderen aus Notwehr zu schlagen, wenn man geschlagen wird?

Ja, sollte es. 100%
Ja, nicht nur aus Notwehr, sondern komplett. 0%
Nein, sollte man nicht. 0%

6 Stimmen

7 Antworten

Es ist natürlich erlaubt, sich aus Selbstschutz zu wehren, das bedeutet allerdings nicht, dass du vom Opfer zum Täter wirst.

Wenn du dich erfolgreich gewehrt hast und der Täter von dir ablässt, dann kann er später behaupten, was er will, du hast dich zur Abwehr richtig verhalten. Aber wie gesagt, wenn er dich z.B. schubst und du ihn krankenhausreif prügelst, dann bist du nicht Opfer und hast dich nicht gewehrt, sondern hast Körperverletzung begangen.

Manchmal hätten sie es verdient, aber am Ende hast du dann selber Probleme... ist auch nicht gut...


KimahriXIII  06.09.2024, 04:27
wenn er dich z.B. schubst und du ihn krankenhausreif prügelst

Auch das kann, wenn natürlich auch extrem unwahrscheinlich, von Notwehr gedeckt sein, solange es eben notwendig ist um den Angriff zu beenden.

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Sollte es erlaubt sein, den anderen aus Notwehr zu schlagen, wenn man geschlagen wird?

Die Frage macht keinen Sinn, da sie fragt "ob etwas erlaubt sein sollte" was bereits erlaubt ist. Siehe §32 StGB. Oder geht es Dir darum, dass es abgeschafft werden soll?

Zusätzlich stellt sich die Frage was genau Du mit der anderen Antwortoption meinst, dass es "nicht nur aus Notwehr sondern komplett" erlaubt sein solle. Darauf gab es ja bisher keine Reaktion von Dir auf die Nachfrage.

Und nein, natürlich ist es NICHT OK jemanden ohne Notwehr einfach so schlagen zu dürfen. Denn dann bist Du ja der Straftäter der Körperverletzung an Anderen begeht. Auch das ist also gesetzlich schon geklärt. Und es ist auch richtig so, wie es ist. Denn niemand hat das Recht Andere "einfach so" zu schlagen…

Es ist erlaubt, sofern das für die Abwehr des Angriffes erforderlich ist. Deshalb ist die Frage bereits falsch gestellt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Waffensachkunde, Master Sicherheitstechnik
Ja, sollte es.

Genau das ist Notwehr, gut erkannt ..

Oder was denkst du, dass Notwehr sein könnte?

Das ist eine der unsinnigsten Umfragen, die ich hier gelesen habe.

Wenn jemand körperlich angegriffen wird, ist es selbstverständlich erlaubt, zuzuschlagen, um sich zu verteidigen! Das ist schon so, seitdem du lebst und war auch schon labge vorher so.

Und was soll „komplett“ denn in diesem Zusammenhang heißen? Ergibt keinen Sinn!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2016 bei der Polizei NRW.