Sind (kurze) Gel-Nägel als Beamtin im Allgemeinen Vollzugsdienst gestattet?

(eher) nein 100%
(eher) ja 0%

3 Stimmen

5 Antworten

(eher) nein

Wegen Schusswaffengebrauch ist es nicht erlaubt


PolNRW93  25.04.2025, 22:59

Das stimmt nicht. Nägel, wie auf dem Bild halten niemanden davon ab, eine Schusswaffe zu betätigen.

sunnymarie32  25.04.2025, 22:53

Was haben denn solche Nägel mit dem Gebrauch von Schusswaffen zu tun?

Ich hab keinen Plan von Waffen, darum frag ich...

Socialaddict 
Beitragsersteller
 25.04.2025, 21:41

Stimmt. Welche Tätigkeiten speziell im Gefängnis würden es denn sonst zulassen?

Ganz ehrlich, wenn es mir so viel bedeutet, dann würde ich tatsächlich dort anrufen und einfach fragen


Socialaddict 
Beitragsersteller
 25.04.2025, 21:49

Kommt ja grandios an. Man ruft ja auch nicht sofort an, um zu erfahren, wie viel man genau verdienen wird. Darüber informiert man sich selbstverständlich im Hintergrund 😀

SunnyIstDerMac  25.04.2025, 22:12
@Socialaddict

Wenn du meinst. Meiner Meinung nach macht es schon einen Unterschied, ob ich nach dem Gehalt frage oder über mein optisches Erscheinungsbild im beruflichen Umfeld. Es zeigt der Ausbildungsstelle, dass du dich gedanklich ganz bewusst mit dem Beruf auseinandersetzt und es ernst nimmst. Außerdem ist Deutschland heute viel bunter, offener und toleranter. Es wird dich niemand wegen so einer Frage beißen.

Socialaddict 
Beitragsersteller
 25.04.2025, 22:16
@SunnyIstDerMac

Ja, da hast du einen Punkt. Dennoch würde ich sowas eher beim Bewerbungsgespräch ansprechen, weil anrufen für so eine Frage ist naja nh

SunnyIstDerMac  25.04.2025, 22:20
@Socialaddict

Wenn du dir unsicher bist, ob diese Frage deine Chancen auf eine Zusage mindert (was ich persönlich nicht denke), dann würde ich mich im Vorstellungsgespräch zurückhalten und erst nach der offiziellen Zusage, diese Frage stellen. Weil dann ist die Katze schon im Sack.

Nägel in der Länge, wie auf dem Foto, sind kein Problem. Zumindest nicht, was die offiziellen Voraussetzungen angeht. Ich wüsste nicht, dass es dahingehend überhaupt irgendwelche Vorschriften gibt.

Dir muss allerdings klar sein, dass du insbesondere als Polizistin regelmäßig in Situation kommen wirst oder zumindest könntest, in denen du richtig anpacken musst. Da sind auch solche verhältnismäßig kurzen künstlichen Nägel nicht gerade hilfreich.

Gruß, B.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2016 bei der Polizei NRW.
(eher) nein

In der Regel sind sehr lange Nägel, die weit über die Fingerkuppen hinausragen, oder auffällige Nageldesigns nicht gestattet im Beamtentum, sei es Justizvollzug oder als Polizistin.

Zudem geht es hier auch um Hygienevorschriften und -standards die die Gesundheit und das körperliche Wohlbefinden schützten sollen, sei es den Gefangenen oder dir gegenüber, hier gab es auch das ein oder andere Gerichtlicheurteil zu.

Meine persönliche Meinung, wenn ich eine Beamtin im Vollzugsdienst mit solchen Pranken sehe, sorry die kann ich nicht ernst nehmen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ruf da an, wo du deine Ausbildung machen würdest und frag einfach nach. Du musst dich am Telefon ja nicht mit deinem echten Namen melden, wenn du befürchtest, das man dich dann vielleicht nicht nehmen würde, wenn du dich dort bewirbst.