Kommt ein Behinderter Mensch ins Gefängnis, wenn er/sie ein Straftat begeht?

Das Ergebnis basiert auf 13 Abstimmungen

Ja 100%
Nein 0%

6 Antworten

Ja

Ja, es gelten die gleichen Gesetze wie für alle anderen auch.

Nur wenn jemand durch die Behinderung vermindert oder nicht voll schuldfähig ist, sieht es anders aus.


Nervnicht56 
Beitragsersteller
 21.07.2024, 13:11

Wie sieht’s dann aus ???

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NewBegin2018  21.07.2024, 13:28
@Nervnicht56

Bei einer verminderten Schuldfähigkeit wird die Strafe nach Paragraph 49 Strafgesetzbuch gemildert.

Wenn für die Tat z.B. lebenslange Freiheitsstrafe vorgesehen ist, kann dann stattdessen eine Strafe zwischen 3 und 15 Jahren verhängt werden.

Bei einer vollen Schuldunfähigkeit kann es statt einer Freiheitsstrafe auch zu einer Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus kommen. Das Vorgehen wird je nach Einzelfall entschieden und wie die Gefahr für die Allgemeinheit abgeschätzt wird.

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Ja

Behinderung schützt vor Strafe nicht.

Wie die Strafe im Einzelfall vollstreckt wird, muß man sehen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.
Ja

Gibt in vielen Gefängnissen auch einige behindertengerechte Zellen.

Kommt auf die Behinderung und die Straftat an.

Ja

Ja, immer noch, aber es kann als weniger rechenschaftspflichtig angesehen werden