Ist der nackte Mensch, im öffentlichen Raum, für dich ein Ärgernis?
32 Stimmen
15 Antworten
Will ich nicht sehen. Muss nicht sein.
Will ich nicht sehen
LG
Nicht für mich und auch nicht für den Gesetzgeber.
Mir ist die Intention der Frage unklar.
Du solltest mal den StGB-Kommentar von Fischer zu diesen Paragraphen lesen.
Bei Exhibitionismus bzw. der Erregung öffentlichen Ärgernisses sind immer sexuelle Handlungen erforderlich.
Wenn also ein Mann wild onanierend durch die Stadt läuft: Exhibitionismus.
Geht er einfach nur unbekleidet joggen oder spazieren: bestenfalls "Belästigung der Allgemeinheit", § 118 OWiG.
Nein, es gehört zum Menschsein dazu.
Kommt darauf an was die Person macht.
Wenn sie nur rumläuft und niemanden schadet/belästigt ist es mir egal.
Wenn sie sich hinsetzt oder z.B. im Bus anderen zu nahe kommt sehe ich es schon kritischer.
Zu nahe kommen: manche würden sich in der Angst intim-Bereiche zu berühren gestört fühlen
Hinsetzen: Man weiß nie wie reinlich die andere Person ist und ich würde ungern jedes mal wenn ich mich hinsetzen will erst mal gründlich prüfen müssen ob der Sitzplatz Braune oder feuchte Hinterlassenschaften aufweist.
Der DH war ein Unfall, denn selbstverständlich ist Exhibitionismus - denn genau das ist es, wenn man sich nackt in der Öffentlichkeit präsentiert, interessiert den Gesetzgeber nicht nur, sondern er stellt ihn auch unter Strafe.
"Die Strafbarkeit des Exhibitionismus und der Erregung eines öffentlichen Ärgernisses finden sich in den § 183 StGB bzw. § 183a StGB. Da den beiden Tatbeständen gemein ist, dass sie in der Öffentlichkeit oder zumindest vor einer anderen Person stattfinden, werden solche Delikte häufig angezeigt."