Findet ihr das Urteil falsch
Eine Ex-Partnerin zeigt ihren Ex an, weil er Morddrohungen gegenüber ihrer Familie ausgesprochen haben soll. Er streitet diesen Vorwurf ab.
Beweismittel gibt es keine, außer ihrer Aussage; sie hat das Telefonat nicht aufgenommen.
Er weist die Vorwürfe zurück und bringt einen Lügendetektortest als Beweis mit, der besagt, dass er die Wahrheit sagt. Der Antrag wird abgelehnt. Auf die Frage, ob sie ebenfalls einen Lügendetektortest machen würde, sagt sie Nein. Der Richter spricht ihn schuldig, da die Zeugin bzw. das Opfer glaubhaft erscheint und der Angeklagte bereits vorbestraft ist da er seine Ex Frau beleidigt hat
9 Stimmen
Welcher Antrag wurde abgelehnt?
Er hat sich den Lügendetekortest angeguckt das musste ja auch der Richter das Ergebnis hat er gesehen den Antrag das es als Beweis anerkannt wird hat er aber abgelehnt
7 Antworten
Ist das kein Aussage Gegen Aussage wenn sie keine Beweise hat? Wie konnte der Ex überhaupt verurteilt werden? Finde sowas grässlich, nur weil er schonmal etwas in der Vergangenheit getan hat heißt es nicht das er es nochmal machen würde, manche lernen aus ihren Fehler, auf nen 10er die Frau hat noch irgendwann während dem Prozess geweint? Hätte mir den Prozess gerne von Anfang bis Ende angesehen.
Am Ende des Tages bedeutet es, die Frau musste nur einen Anruf tätigen und davor vielleicht die Freundinen auf ein Kaffee bei sich Zuhause einladen und die Leitung 30 Sekunden lang laufen lassen = sie konnte ihn direkt anzeigen, die Mädels würden auf der Seite ihrer Freundin stehen, andernfalls hätte sie die Mädels ja auch nicht eingeladen, nur die besten Freundinen hätte ich da eingeladen, die zu 100% hinter mir stehen, ich dem Ex aber eine Auswischen wollen würde.
oder sehe ich da was falsch?
ja sie hat geweint und gesagt dass sie Angst um ihr Leben hat und nicht mehr schlafen kann . In diesen Fall gab es auch keine anderen Zeugen die bezeugen können das Morddrohungen ausgesprochen geworden sind nur sie und auf die Frage ob sie auch son Test machen würde hat sie gesagt das möchte sie nicht
Das wirkt alles etwas seltsam.
In Deutschland kann niemand betsraft werden, wenn die Schuld nicht zweifelsfrei nachgewiesßen werden kann. Es gilt der Grundsatz: Im Zweifel für den Angeklagten
Nur auf Hörensagen und Zuruf wird kein Richter ein Urteil fällen. Entweder erzählst du hier blödsinn oder verschweigst wesentliche Fakten.
Und soweit mir bekannt, sind lügendetektortest ohne hin vor Gericht nicht zulässig.
Bei Amtsgerichten geht es nur darum was der Richter glaubt. So sagte mir mal ein Anwalt.
Eine Zeugenaussage reicht aber nicht aus, um einen Menschen unmittelbar zu bestrafen. Sie kann als Teil einer Beweismittelkette dienen, aber niemals bestandteil eines Schuldspruches sein, vor allem dann, wenn es berechtigte Zweifel am Wahrheitsgehalt der Aussage gibt.
Jeder kann alles behaupten. Nach der Logik müsste ich dich nur des Mordes als "Zeuge" beschuldigen um dir zu schaden und ins Gefängnis zu bringen. So funktioniert das Justizsystem nicht (zum Glück).
Aber ich lese gerade was interessantes:
Glaubt das Gericht dem Belastungszeugen, so kann es den Angeklagten verurteilen, auch wenn dieser die Tatbegehung bestreitet.
Das ist wirklich neu für mich. Da muss ich wohl alles zurücknehmen und bin leicht verwirrt.
ja also findest du das Urteil auch falsch nächste mal kann sie ihn wieder anrufen dann hat er mit dieser Vorstrafe schon 2 vorstrafen und er wird ein drittes mal verurteilt
Ich bin ehrlich verwirrt. Da kann ja jeder tatsächlich alles behaupten. So einfach kann das nicht sein.
Jedenfalls wird der Richter vor diesem Hintergrund so entschieden haben, weil der Beklagte bereits Vorbestraft ist und bereits durch Drohungen aufgefallen ist.
Die Frage ist viel mehr: Warum sollte sie ihn also jetzt Anzeigen, nach dem sie ja getrennt sind? Das wirft natürlich ein anderes Licht auf die Thematik. Ich bin Laie und kenne die Hintergründe nicht, aber ich tendiere mit Stand jetzt dazu, zu sagen, nein, ich denke das Urteil könnte gerechtfertigt sein.
Es steht Aussage gegen Aussage, es gibt nichts außer dem was das vermeintliche Opfer sagt, es gibt keine forensischen Beweise, keine psychologische Untersuchung.
Und ja Lügendetektortests sind nicht zuverlässig in der Überführung von Tätern. Sie können aber zumindest ansatzweise der Entlastung dienen.
vorallem lehnt sie es ab einen Lügendetektortest zu machen
ist aber leider so passiert
Dann dringend Anwalt nehmen und in Berufung gehen bevor Rechtskraft eintritt.
Leider stellst Du hier keine dritte Option zur Verfügung.
Ein Lügendetektortest wird in Deutschland vor Gericht nicht als Beweismittel anerkannt, weil er sehr leicht manipuliert werden kann.
Was hingegen als Beweismittel zählt ist ein Verbindungsnachweis und die Glaubwürdigkeit von Zeugen. Kommt dann noch eine einschlägige Vorstrafe oder eine dokumentierte gewalttätige Persönlichkeit dazu, kann das für eine Verurteilung reichen.
Das muss aber dann auch in der Urteilsbegründung aufgeführt werden. Ansonsten läge ein Verfahrensfehler vor, der die Rechtskraft des Urteils negiert.
Fakt ist, kein Richter wird unbegründet einen Schuldspruch aussprechen, weil er weiss, dass das Urteil dann in der Revision aufgehoben wird; und das mögen Richter gar nicht gerne, weil es nicht gut für die Karriere ist.
Also, entweder erzählst Du uns nicht alles, oder die Geschichte ist schlecht geschrieben.
Weil das nicht rechtens ist und so nicht passieren kann. Niemand in Deutschland muss seine Unschuld beweisen.
Wenn sie keine Beweise dafür hat, ist das sehr, sehr ärgerlich.
?? Sie das angebliche Opfer ist gleichzeitig auch Zeugin eine Zeugin ist auch ein Beweismittel . den Antrag wegen den lügendetekrortest den muss er sich trotzdem angucken ob er will oder nicht angucken muss er sich er hat es aber abgelehnt