Eine Umfrage heute morgen: Hat Michael Jackson Kinder missbraucht?
Das glaube ich nicht. Er war immer in Ordnung zu seinen Fans!
LG
25 Stimmen
7 Antworten
1. Er ist 2005 von den Geschworenen und dem Richter in ALLEN Anklagepunkten nicht schuldig gesprochen worden.
2. Er ist tot.
Da man einen Toten nicht anklagen kann und auch 2019 als die beiden Protagonisten des Films Leaving Neverland, im Jahr 2017 Wade Robson als auch James Safechuck Zivilklagen gegen Jackson Estate anstrebten. wies ein Richter die Klagen ab und argumentierte, dass das Jackson Estate nicht für das Verhalten des Sängers haftbar gemacht werden könne.
3. Zudem haben eben diese beiden Protagonisten bei einer späteren Gerichtsverhandlung unter Eid ausgesagt, dass Jackson sich ihnen niemals unangemessen genähert habe.
Er wurde freigesprochen, also Nein.
Zudem sollte man Tote auchmal in Frieden ruhen lassen.
Kann man nicht genau sagen. Er wurde zwar 1993 beschuldigt, aber 2005 freigesprochen. Es gibt im Endeffekt keine eindeutigen Beweise.
Es gibt keinen einzigen Beweis.
Nach mehr als umfangreichen Untersuchungen der Polizei, die mehrfach auf die Unterstützung von FBI und Sozialarbeitern zurückgriff, den Befragungen von wortwörtlich hunderten Personen, zwei unangekündigten Hausdurchsuchungen, gleich zwei Grand Jurys, die sich dem Fall annahmen und nicht rechtlich gegen ihn vorgingen, usw. konnte kein einziger Beweis gegen ihn aufgetrieben werden.
Es endete in einem Freispruch vor Gericht in sämtlichen Anklagepunkten.
Im Laufe von mehr als drei Jahrzehnten ließen sich eine Hand voll Ankläger finden, die ihn beschuldigten. Alle davon, bzw. deren Eltern, haben mindestens ein Motiv. Alle von ihnen haben ihn an mindestens einem Punkt in ihrem Leben sowohl vor, manchmal selbst nach ihren Anschuldigungen verteidigt. Jeder von ihnen verstrickt sich in unzählige Widersprüche und bewiesene Falschaussagen, die sich nicht nur auf kleinere Details sondern selbst auf nahezu sämtliche Kernpunkte ihrer Anschuldigungen beziehen.
Sämtliche anderen Kinder, die im Laufe der Untersuchungen befragt wurden und/oder sich öffentlich dazu äußerten, haben ihn verteidigt.
Seinen Freispruch halte ich daher für glaubwürdiger als widerlegte Behauptungen von Personen mit fragwürdigen Motiven.
Schwer zu sagen, aber sicherlich war da nicht alles in Ordnung was passierte.
Kein Mann sollte mit fremden Kindern in einem Bett schlafen.
Zudem gibt es genügend belastende Aussagen.... und das Ganze mal insgesamt betrachtet, wie Kinder erst seine besten Freunde waren und dann plötzlich nicht mehr, war auch sehr seltsam.
Zumindest die Verdachtsfälle sind angebracht, denn sein Verhalten war einfach mehr als auffällig, auch die Zahlung beim ersten Vorwurf. Daß danach Leute "auf den Zug aufgesprungen" sind, mag auch durchaus möglich sein.
Eben keine Fremden Kinder, es ist von seinen Cousins, Cousinen, Nichten, Neffen und befreundeten Familien die Rede. Natürlich haben die auch manchmal bei ihm übernachtet und er manchmal bei denen, ist nicht wirklich selten unter Freunden und Familie.
Alleine dass er sich mit anderen Familien und deren Kindern angefreundet hat macht noch keine Straftat oder Unsittlichkeit. Genauso ist es nichts außergewöhnliches, wenn er mit einigen dieser Familien nicht für den Rest seines Lebens befreundet war sondern auch mal der Kontakt abbricht.
Bei den Behauptungen der Ankläger ist dann noch zu beachten, dass keiner vor einem Gericht standhalten konnte und jeder von ihnen sich in so ziemlich sämtlichen Kernpunkten ihrer Anschuldigungen sowie unzähligen Details mehrfach selbst widersprochen hat und viele Behauptungen selbst faktisch widerlegt werden konnten.
In dem ersten Fall gab es eine außergerichtliche Zahlung, weil der Vater des Anklägers diese angestrebt hatte und MJs Seite ein Strafverfahren vor einem Zivilverfahren verwehrt wurde. Auf MJs Seite haben Faktoren wie die Beratung seines Anwaltsteams eine große Rolle darin gespielt, dass er sich schließlich auf die Zahlung eingelassen hat. Den Fehler machte MJ nicht noch einmal und in 2005 ging es vor Gericht. Der ursprüngliche Ankläger hätte trotz Vergleich weiterhin die Möglichkeit gehabt, rechtlich gegen ihn vorzugehen - weigerte sich aber. Die ursprünglichen Anschuldigungen wurden vor Gericht ebenfalls thematisiert und berücksichtigt und es endete in einem Freispruch in sämtlichen Anklagepunkten.