Die große Zehe unter der Schultür des Gymnasiums eingeklemmt!?
Ein Teenager (weibl., 16 J.) aus meinem Bekanntenkreis hat sich letze Woche den Fuß, mit einem Birkenstock-Clog, unglücklich unter der Schultür ihres Gymnasiums eingeklemmt. Die große Zehe ist nicht gebrochen. Amelie mußte sich aber noch am
selben Tag, bei örtlicher Betäubung, einer Nagel-OP unterziehen, um einer Entzündung vorzubeugen.
Muß die Schulleitung den Unfall der Schulbehörde melden oder interessiert er letztendlich nur Amelies Familie und das Gymnasium ?
18 Stimmen
1 Antwort
Der Unfall muss gemeldet werden. KA wie man das schafft, im Grunde wird wsl nichts rauskommen, Aber es muss gemeldet werden.
Im Grunde zahlt eh die Krankenkassa die Behandlung und Krankengeld gibts bei Schülern nicht.
Also was soll da rauskommen, ausser dass vlt die Türe nicht einwandfrei ist und ausgetauscht werden muss. Was mir komisch vorkommt. Die Schuhe sind ja relativ massiv, warum passiert da im Sommer nichts wenn alle mit Flip Flops rumrennen?
Eine seltsame Geschichte!