Die große Zehe unter der Schultür des Gymnasiums eingeklemmt!?

Ja, (Die Schulbehörde muß davon Kenntnis haben)! 50%
Nein, (nur Amelies Eltern und das Gymnasium sind betroffen)! 33%
Alternative Antwort ! 17%

18 Stimmen

1 Antwort

Ja, (Die Schulbehörde muß davon Kenntnis haben)!

Der Unfall muss gemeldet werden. KA wie man das schafft, im Grunde wird wsl nichts rauskommen, Aber es muss gemeldet werden.

Im Grunde zahlt eh die Krankenkassa die Behandlung und Krankengeld gibts bei Schülern nicht.

Also was soll da rauskommen, ausser dass vlt die Türe nicht einwandfrei ist und ausgetauscht werden muss. Was mir komisch vorkommt. Die Schuhe sind ja relativ massiv, warum passiert da im Sommer nichts wenn alle mit Flip Flops rumrennen?

Eine seltsame Geschichte!


Schalkefan204 
Beitragsersteller
 25.10.2024, 19:28

Inwiefern seltsam?