Die große Zehe unter der Schultür des Gymnasiums eingeklemmt!?
Ein Teenager (weibl., 16 J.) aus meinem Bekanntenkreis hat sich letze Woche den Fuß, mit einem Birkenstock-Clog, unglücklich unter der Schultür ihres Gymnasiums eingeklemmt. Die große Zehe ist nicht gebrochen. Amelie mußte sich aber noch am
selben Tag, bei örtlicher Betäubung, einer Nagel-OP unterziehen, um einer Entzündung vorzubeugen.
Muß die Schulleitung den Unfall der Schulbehörde melden oder interessiert er letztendlich nur Amelies Familie und das Gymnasium ?
19 Stimmen
3 Antworten
Es ist ein Schulunfall.
Und Schulunfälle sollte man der Schulleitung melden. Diese gibt das weiter an die Gemeindeunfallversicherung, welche wiederm einen Unfallbogen zustellt.
Dieser Unfallbogen wird ausgefüllt zurückgeschickt.
Danach wird geprüft, ob der Unfall hätte verhindert wden können und ggf. wird Abhilfe geschaffen (z.B. eine neue, passgenaue Tür).
Jede Behandlung - auch bei Spätschäden - in Zusammenhang mit dem Unfall ist damit lebenslang kostenlos. Das gilt auch für Verbandsmaterial und Medikamente.
das meldet der unfallarzt dem schulträger - nicht dem ministerium !
denn dann wird der arzt über den GUV bezahlt , nicht von der GKV der Eltern .
Der Unfall muss gemeldet werden. KA wie man das schafft, im Grunde wird wsl nichts rauskommen, Aber es muss gemeldet werden.
Im Grunde zahlt eh die Krankenkassa die Behandlung und Krankengeld gibts bei Schülern nicht.
Also was soll da rauskommen, ausser dass vlt die Türe nicht einwandfrei ist und ausgetauscht werden muss. Was mir komisch vorkommt. Die Schuhe sind ja relativ massiv, warum passiert da im Sommer nichts wenn alle mit Flip Flops rumrennen?
Eine seltsame Geschichte!