Dein Arbeitgeber lädt dich und deine Kollegen zu einem Geschäftsessen ein. Du willst aber nicht hin. Darf man einfach so ablehnen?
13 Stimmen
Liegt es außerhalb oder innerhalb der Arbeitszeit?
Gibt es einen - zumindest indirekten - Bezug zur beruflichen Tätigkeit?
Außerhalb der Arbeitszeit
Nein, es ist wie ein Weihnachtsessen.
5 Antworten
In deiner Freizeit kannst du machen was du willst.
Bei uns war das Dienstzeit. Also musstest du hin.
Ja, wir hatten die Weihnachtsfeier als Dienstunterricht, der 1x im Monat über Neuerungen und Änderungen die Mitarbeiter aufklärt. Das wurde so geregelt.
Ohne vertragliche Zustimmung kann niemand außerhalb der Arbeitszeit dazu verpflichtet werden.
Bist du eine kleine Nummer kannst du absagen. Bist du auf Meisterebene oder höher keine Absage möglich.
Findet das Essen außerhalb der Arbeitszeit statt, darf der Arbeitgeber nicht dazu verpflichten, auch wenn er es als Dienstzeit erklärt - es sei denn, der Arbeitsvertrag enthält entsprechende Verpflichtungen.
Auch während der Arbeitszeit darf er das nur, wenn es - mindestens einen indirekten - Bezug zur beruflichen Tätigkeit gibt.
Wenn man kein Interesse am Karriere hat, da hast du Recht
Da es sich zunächst einmal um eine Rechtsfrage handelt, ist die "Karriere" ein anderes Thema.
Ich denke mal dass man da durchaus praxisbezogene Tipps gibt.
Wenn ich Mitarbeiter zu einem Essen einlade, so hat das einen besonderen Grund.
Ich würde meine Konsequenzen ziehen wenn das abgelehnt wird.
Wenn ich Mitarbeiter zu einem Essen einlade, so hat das einen besonderen Grund.
Dann sollte man den kommunizieren.
Ich würde meine Konsequenzen ziehen wenn das abgelehnt wird.
Also kündigen oder "nur" benachteiligen?
Aber es kommt ja wohl auf die konkreten Umstände an, wie das Verhältnis zueinander ist, wie wichtig der Arbeitnehmer ist usw.
Nicht kündigen. Aber wenn ich zb besprechen möchte ob er sich einen besseren , interessanten, gut bezahlten Job bei mir vorstellen kann? Er dafür bereit ist entsprechende Schulungen zu machen?
Dann zeigt er mich doch dass er kein Interesse hat. Dann lade ich eben meine zweite Wahl ein.
Er ist raus für diesen Job. Ich würde ihn nie kündigen. Ist mit Sicherheit ein guter Mitarbeiter
.
Was hat das mit "Dann zeigt er mich doch dass er kein Interesse hat." zu tun? Nichts!
DIR braucht das auch nichts zu zeigen. Ich bin war für Personal verantwortlich. Reicht doch, oder ?
Reicht doch, oder ?
Nein.
Denn die Tatsache, dass ein Arbeitnehmer nicht an einem solchen Essen teilnehmen will (oder kann), hat zunächst einmal überhaupt nichts zu tun mit seinen Qualifikationen als Arbeitnehmer.
Ich bin war für Personal verantwortlich.
Umso erstaunlicher, dass Du auf eine solche Ablehnung der Teilnahme so unreflektiert negativ reagierst.
Jawoll, Sir!!! Selbstverständlich, Sir!!!
Aber wer sich so unreflektiert äußert, muss mit entsprechenden Reaktionen rechnen!
Sorry aber bist du so penetrant und aufdringlich? Fühlst dich aber gut dabei. Prima
Du teilst ergänzend mit, dass dieses "Geschäftsessen" außerhalb der Arbeitszeit stattfindet und keinerlei Bezug zu Deiner beruflichen Tätigkeit hat.
Daraus folgt:
Du bist nicht verpflichtet, an diesem Essen teilzunehmen. Dabei ist es auch gleichgültig, ob das Essen außerhalb oder während Deiner Arbeitszeit stattfindet.
Selbst wenn es einen - zumindest am Rande oder indirekt - Bezug zu Deiner beruflichen Tätigkeit gäbe, müsstest Du allenfalls dann teilnehmen, wenn Du Dich vertraglich zur Arbeit auf Verlangen auch außerhalb Deiner eigentlichen Arbeitszeit bereiterklärt hättest; die Teilnahme wäre dann als Arbeitszeit anzusehen.
Sollte ein solches Essen ohne beruflichen Bezug während der Arbeitszeit stattfinden, wärst Du auch nicht zur Teilnahme verpflichtet. Der Arbeitgeber hätte dann dafür zu sorgen, dass Du weiterhin (während das Essen stattfindet) beschäftigt werden kannst. Sollte das nicht möglich sein, wäre das das Problem des Arbeitgebers.
So weit die Rechtliche Situation. Ob Du Dich damit gegen Deinen Arbeitgeber durchsetzen kannst, ist dann noch eine andere Frage - "Recht haben" und "Recht bekommen" sind leider viel zu oft zwei sehr verschiedene Dinge ...
Ohne weiteren Kontext, nein.
Anscheinend Dein erstes Team Building Event.
Das "nein" ist falsch.
Findet das Essen außerhalb der Arbeitszeit statt, darf der Arbeitgeber nicht dazu verpflichten, auch wenn er es als Dienstzeit erklärt - es sei denn, der Arbeitsvertrag enthält entsprechende Verpflichtungen.
Auch während der Arbeitszeit darf er das nur, wenn es - mindestens einen indirekten - Bezug zur beruflichen Tätigkeit gibt.
Ich will einfach nicht mit Menschen in Gruppen zusammen sein.
Bist Du aber auch auf der Arbeit.
Es wird Dir sogar helfen, mit der Phobie besser umgehen zu können.
Ja, du hast Recht, aber ich habe Angst mich zu blamieren. Ich rede so gut wie gar nicht und wenn, dann rede ich sehr viel unnötiges Zeug aus Verzweiflung-
Dann lass erst mal die anderen reden. Mit dem Schweigen kannst Du Dein Unwohlsein verbergen. Und wer weiss, vielleicht taust Du ja mit der Stimmung auf. Dann wirst Du hinterher sogar froh sein, es getan zu haben. Ich spreche da aus Erfahrung.
Ich habe mal so etwas gemacht und ich wurde nur mit Blicken verurteilt, nachdem ich ein paar persönliche ungewöhnliche Sachen über mich erzählt habe.
Findet das Essen außerhalb der Arbeitszeit statt, darf der Arbeitgeber nicht dazu verpflichten, auch wenn er es als Dienstzeit erklärt - es sei denn, der Arbeitsvertrag enthält entsprechende Verpflichtungen.