Dein Arbeitgeber lädt dich und deine Kollegen zu einem Geschäftsessen ein. Du willst aber nicht hin. Darf man einfach so ablehnen?

Ja, du darfst einfach absagen. 77%
Nein, du darfst nicht absagen. 23%

13 Stimmen

Familiengerd  24.03.2025, 16:37

Liegt es außerhalb oder innerhalb der Arbeitszeit?

Gibt es einen - zumindest indirekten - Bezug zur beruflichen Tätigkeit?

Irgendniemand25 
Beitragsersteller
 25.03.2025, 14:31

Außerhalb der Arbeitszeit

Nein, es ist wie ein Weihnachtsessen.

5 Antworten

Ja, du darfst einfach absagen.

In deiner Freizeit kannst du machen was du willst.

Nein, du darfst nicht absagen.

Bei uns war das Dienstzeit. Also musstest du hin.


Familiengerd  24.03.2025, 16:30

Findet das Essen außerhalb der Arbeitszeit statt, darf der Arbeitgeber nicht dazu verpflichten, auch wenn er es als Dienstzeit erklärt - es sei denn, der Arbeitsvertrag enthält entsprechende Verpflichtungen.

CEW1971  24.03.2025, 18:23
@Familiengerd

Ja, wir hatten die Weihnachtsfeier als Dienstunterricht, der 1x im Monat über Neuerungen und Änderungen die Mitarbeiter aufklärt. Das wurde so geregelt.

Familiengerd  25.03.2025, 17:30
@CEW1971

Ohne vertragliche Zustimmung kann niemand außerhalb der Arbeitszeit dazu verpflichtet werden.

Nein, du darfst nicht absagen.

Bist du eine kleine Nummer kannst du absagen. Bist du auf Meisterebene oder höher keine Absage möglich.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Druckermeister und BWL Studium

Familiengerd  24.03.2025, 16:34

Findet das Essen außerhalb der Arbeitszeit statt, darf der Arbeitgeber nicht dazu verpflichten, auch wenn er es als Dienstzeit erklärt - es sei denn, der Arbeitsvertrag enthält entsprechende Verpflichtungen.

Auch während der Arbeitszeit darf er das nur, wenn es - mindestens einen indirekten - Bezug zur beruflichen Tätigkeit gibt.

UnterhaltungNRW  24.03.2025, 20:09
@Familiengerd

Ich denke mal dass man da durchaus praxisbezogene Tipps gibt.

Wenn ich Mitarbeiter zu einem Essen einlade, so hat das einen besonderen Grund.

Ich würde meine Konsequenzen ziehen wenn das abgelehnt wird.

Familiengerd  24.03.2025, 20:40
@UnterhaltungNRW
Wenn ich Mitarbeiter zu einem Essen einlade, so hat das einen besonderen Grund.

Dann sollte man den kommunizieren.

Ich würde meine Konsequenzen ziehen wenn das abgelehnt wird.

Also kündigen oder "nur" benachteiligen?

Aber es kommt ja wohl auf die konkreten Umstände an, wie das Verhältnis zueinander ist, wie wichtig der Arbeitnehmer ist usw.

UnterhaltungNRW  24.03.2025, 22:09
@Familiengerd

Nicht kündigen. Aber wenn ich zb besprechen möchte ob er sich einen besseren , interessanten, gut bezahlten Job bei mir vorstellen kann? Er dafür bereit ist entsprechende Schulungen zu machen?

Dann zeigt er mich doch dass er kein Interesse hat. Dann lade ich eben meine zweite Wahl ein.

Er ist raus für diesen Job. Ich würde ihn nie kündigen. Ist mit Sicherheit ein guter Mitarbeiter

.

UnterhaltungNRW  25.03.2025, 18:35
@Familiengerd

DIR braucht das auch nichts zu zeigen. Ich bin war für Personal verantwortlich. Reicht doch, oder ?

Familiengerd  25.03.2025, 19:29
@UnterhaltungNRW
Reicht doch, oder ?

Nein.

Denn die Tatsache, dass ein Arbeitnehmer nicht an einem solchen Essen teilnehmen will (oder kann), hat zunächst einmal überhaupt nichts zu tun mit seinen Qualifikationen als Arbeitnehmer.

Ich bin war für Personal verantwortlich.

Umso erstaunlicher, dass Du auf eine solche Ablehnung der Teilnahme so unreflektiert negativ reagierst.

Familiengerd  25.03.2025, 21:12
@UnterhaltungNRW

Jawoll, Sir!!! Selbstverständlich, Sir!!!

Aber wer sich so unreflektiert äußert, muss mit entsprechenden Reaktionen rechnen!

Du teilst ergänzend mit, dass dieses "Geschäftsessen" außerhalb der Arbeitszeit stattfindet und keinerlei Bezug zu Deiner beruflichen Tätigkeit hat.

Daraus folgt:

Du bist nicht verpflichtet, an diesem Essen teilzunehmen. Dabei ist es auch gleichgültig, ob das Essen außerhalb oder während Deiner Arbeitszeit stattfindet.

Selbst wenn es einen - zumindest am Rande oder indirekt - Bezug zu Deiner beruflichen Tätigkeit gäbe, müsstest Du allenfalls dann teilnehmen, wenn Du Dich vertraglich zur Arbeit auf Verlangen auch außerhalb Deiner eigentlichen Arbeitszeit bereiterklärt hättest; die Teilnahme wäre dann als Arbeitszeit anzusehen.

Sollte ein solches Essen ohne beruflichen Bezug während der Arbeitszeit stattfinden, wärst Du auch nicht zur Teilnahme verpflichtet. Der Arbeitgeber hätte dann dafür zu sorgen, dass Du weiterhin (während das Essen stattfindet) beschäftigt werden kannst. Sollte das nicht möglich sein, wäre das das Problem des Arbeitgebers.

So weit die Rechtliche Situation. Ob Du Dich damit gegen Deinen Arbeitgeber durchsetzen kannst, ist dann noch eine andere Frage - "Recht haben" und "Recht bekommen" sind leider viel zu oft zwei sehr verschiedene Dinge ...

Nein, du darfst nicht absagen.

Ohne weiteren Kontext, nein.

Anscheinend Dein erstes Team Building Event.


Familiengerd  24.03.2025, 16:35

Das "nein" ist falsch.

Findet das Essen außerhalb der Arbeitszeit statt, darf der Arbeitgeber nicht dazu verpflichten, auch wenn er es als Dienstzeit erklärt - es sei denn, der Arbeitsvertrag enthält entsprechende Verpflichtungen.

Auch während der Arbeitszeit darf er das nur, wenn es - mindestens einen indirekten - Bezug zur beruflichen Tätigkeit gibt.

Irgendniemand25 
Beitragsersteller
 23.03.2025, 22:07

Ich will einfach nicht mit Menschen in Gruppen zusammen sein.

Irgendniemand25 
Beitragsersteller
 23.03.2025, 22:10
@Brunnenwasser

Ja, du hast Recht, aber ich habe Angst mich zu blamieren. Ich rede so gut wie gar nicht und wenn, dann rede ich sehr viel unnötiges Zeug aus Verzweiflung-

Brunnenwasser  23.03.2025, 22:13
@Irgendniemand25

Dann lass erst mal die anderen reden. Mit dem Schweigen kannst Du Dein Unwohlsein verbergen. Und wer weiss, vielleicht taust Du ja mit der Stimmung auf. Dann wirst Du hinterher sogar froh sein, es getan zu haben. Ich spreche da aus Erfahrung.

Irgendniemand25 
Beitragsersteller
 23.03.2025, 22:15
@Brunnenwasser

Ich habe mal so etwas gemacht und ich wurde nur mit Blicken verurteilt, nachdem ich ein paar persönliche ungewöhnliche Sachen über mich erzählt habe.